Bedenkliche Entwicklung: Wie Providern "Vorratsdatenspeicherung as a Service" angeboten wird
Erstellt am 11.Mai 2017, 14:30 Uhr | Kategorie: Blog
Liebe Posteo-Kundinnen,
Liebe Posteo-Kunden,
Liebe Interessierte,
wir haben gestern einen Werbebrief der Firma Uniscon (universal identity control GmbH ) erhalten.
Wir veröffentlichen ihn, um transparent zu machen, wie einige Akteure die neue Vorratsdatenspeicherung derzeit aktiv ausgestalten. Und wie sie versuchen, Unternehmen “Vorratsdatenspeicherung as a Service” zu verkaufen.
Bei Uniscon weiss man offenbar nicht, dass E-Mail-Anbieter wie Posteo (Dienste der elektronischen Post) von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung explizit ausgenommen sind. Im Schreiben an uns wird behauptet, alle Telekommunikationsunternehmen seien ab dem 1.07.2017 verpflichtet, “eine sichere Lösung zur Speicherung von Verkehrsdaten (VDS) einzusetzen”.
Trotz dieses grundlegenden Irrtums bietet man uns in dem Schreiben einen “Gesamtservice für die Vorratsdatenspeicherung” an, der auch Rechtliches umfasst: die Firma könne das automatische Erteilen “von Auskünften an auskunftssuchende Behörden” sowie das “gesetzliche Berichtswesen” für uns übernehmen. Man verspricht sogar “Entlastung bei der Kommunikation mit der Bundesnetzagentur”.
Auch das Speichern der Verbindungsdaten könne übernommen werden. Derzeit, so schreibt das Unternehmen, “bedienen wir 60 Kunden mit der Lösung, welche im Rechenzentrum des TÜV-Süd betrieben wird.”
Im Brief wird betont, die Lösung sei “in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium entstanden”.
Man habe “im Dialog mit der Bundesnetzagentur wesentliche Punkte des Anforderungskataloges (Anm. d. Red.: für die VDS) mitgestaltet”. Ihre Lösung nennen sie “Vorratsdatenspeicherung as a Service (VDSaaS)” und schreiben: “Wir nehmen Ihnen diese Aufwände ab, damit Sie sich auf Ihr Geschäft fokussieren können!”
Wir halten eine an Dienstleister ausgelagerte Vorratsdatenspeicherung und Datenausleitung, wie sie sich in diesem Schreiben andeutet, für sehr bedenklich.
Provider sollten Verantwortung für ihre Kunden tragen: das rechtliche Prüfen und Abwickeln eingehender Behördenersuchen und richterlicher Anordnungen sollte nicht an Dienstleister ausgelagert werden. Aus der eigenen Praxis wissen wir, dass Behördenersuchen oft nicht rechtmäßig sind. Für die Betroffenen geht es u.a. um Beschränkungen ihrer Grundrechte (siehe Grundgesetz Art 10). Wir halten es aus Gründen der demokratischen Kontrolle deshalb für nicht wünschenswert, dass wenige Dienstleister diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe für eine Vielzahl von Telekommunikationsunternehmen übernehmen. Aus denselben Gründen sollte auch das technische Speichern und Ausleiten von Verbindungsdaten der Bürgerinnen und Bürger nicht in die Hand von Dienstleistern gelegt werden. Sicherheitstechnisch ist das Speichern von Verkehrsdaten zahlreicher Anbieter an nur einem oder wenigen Standorten ohnehin nicht zu empfehlen.
Posteo ist von der Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen. E-Mail-Anbieter wie Posteo (Dienste der elektronischen Post) sind von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung explizit ausgenommen. Wir unterhalten keinerlei Geschäftsbeziehungen zu der Firma Uniscon. Den Werbebrief haben wir unaufgefordert erhalten. Wir lehnen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab.
Viele Grüße
Ihr Posteo-Team