Meldungen

„Aktuelle Meldungen rund um Posteo: Neuigkeiten, Entwicklungen, Hintergrundinfos, Medienbeiträge über Posteo - das ganze Spektrum.“

Meldungen

Bundespräsident hat VDS-Gesetz unterzeichnet

Erstellt am 17.Dezember 2015, 14:00 Uhr | Kategorie: Blog

Wie wir soeben schriftlich aus dem Bundespräsidialamt erfahren haben, hat Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (“Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”) bereits am 10. Dezember 2015 unterzeichnet.

Da dies der Öffentlichkeit offenbar bisher nicht bekannt ist, möchten wir hiermit darüber informieren.

Wir hatten den Bundespräsidenten vor einigen Wochen angeschrieben, mit der Bitte, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Auch, wenn E-Maildienste wie Posteo von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind.

Denn in der Praxis der Auskunftsverfahren und der Überwachungsvorgänge existieren zahlreiche Missstände, die wir in unserem diesjährigen Transparenzbericht kritisiert hatten. Auf diese hatten wir den Bundespräsidenten in unserem Brief hingewiesen.

Den Schriftwechsel zwischen uns und dem Bundespräsidialamt finden Sie untenstehend.


Folgende Antwort aus dem Bundespräsidialamt vom 15.12. erreichte uns heute:

“Sehr geehrter Herr Löhr,

Bundespräsident Joachim Gauck hat mich gebeten, für Ihren Brief vielmals zu danken und Ihnen zu antworten.
Im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen hat der Bundespräsident allein deren Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit einzelner gesetzlicher Regelungen zu überprüfen. Das hat er auch bei dem von Ihnen beanstandeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts getan. Nach eingehender Prüfung ist er dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verfassungsverstoß, der allein ihn hätte berechtigen können, die Ausfertigung zu verweigern, nicht vorliegt. Der Herr Bundespräsident hat daher – der Verfassung verpflichtet – das Gesetz am 10. Dezember 2015 unterschrieben und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag”

Die Antwort des Bundespräsidialamtes im PDF-Format



Wir schrieben am 11.11.2015:

“Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

ich wende mich als Geschäftsführer des deutschen Telekommunikationsanbieters Posteo.de an Sie. Wir erbringen E-Mail-Dienstleistungen und bei uns werden mehr als 120.000 bezahlte E-Mail-Postfächer geführt. Ich schreibe Sie an, da Sie über die Einführung des “Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (“Vorratsdatenspeicherung”) entscheiden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie über Missstände in der Praxis der Auskunftsverfahren und der Überwachungsvorgänge informieren, deren Nutzung mit der Einführung des oben genannten Gesetzes zunehmen wird.

Die Vorratsdatenspeicherung soll in ihrer Anwendung durch den Richtervorbehalt kontrolliert werden.
Jedoch weisen alle öffentlich verfügbaren Zahlen, wie wir in unserem Transparenzbericht aufzeigen, darauf hin, dass in der Praxis offenbar alle Anträge auf Überwachung bewilligt werden. Das Instrument des Richtervorbehaltes wird seiner ihm zugedachten Kontrollaufgabe in der Praxis offenbar nicht gerecht. Der Rechtsschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist deshalb unserer Ansicht nach nicht ausreichend gewährleistet. Öffentliche Statistiken existieren für das Land Berlin: Dort ist nach 2007 kein einziger Antrag auf eine Überwachungsmaßnahme mehr abgelehnt worden. Bewilligt wurden zwischen 2008 und 2014 insgesamt 14.621 Überwachungen. Diese Zahlen bestätigen auch zwei Studien (des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht und der Universität Bielefeld, siehe Transparenzbericht): Aus ihnen geht ebenfalls hervor, dass nur in absoluten Ausnahmefällen einer beantragten Überwachungsmaßnahme nicht stattgegeben (0,4% Ablehnungsquote) wird. Angesichts der Zahlen aus Berlin sehen wir dringenden Klärungsbedarf. Wird in einem Staat allen Anträgen auf Überwachung stattgegeben, ist dies ein starker Hinweis darauf, dass sich der Rechtsstaat auf dem Weg in einen Überwachungsstaat befindet.
Alleine schon vor diesem Hintergrund darf ein “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (“Vorratsdatenspeicherung”) nicht eingeführt werden, da der Richtervorbehalt seiner ihm zugedachten Kontrollaufgabe in der Praxis offenbar nicht gerecht wird.

Wir haben den Bundesjustizminister auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Leider ist das Bundesministerium der Justiz in seiner schriftlichen Antwort an uns mit keinem einzigen Wort auf die offenbar seit Jahren bestehenden Zustände beim Richtervorbehalt eingegangen.

Wir kritisieren in unserem Transparenzbericht auch den Missstand, dass der Gesetzgeber die Wirksamkeit des Richtervorbehaltes bisher nicht ausreichend evaluiert. Die Information, wie oft ein Richter eine beantragte Überwachungsmaßnahme ablehnt, ist ein wichtiger Indikator dafür, wie wirksam das Kontrollinstrument des Richtervorbehaltes tatsächlich ist. Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass hierzu aussagekräftige Zahlen aus allen Bundesländern vorliegen. Wir sehen daher eine entsprechende Anpassung der Berichtspflichten nach § 100b Abs. 5, Abs. 6 StPo als erforderlich an.

Ich möchte Sie ausserdem davon in Kenntnis setzen, dass große Probleme in der Praxis der Auskunftsersuchen bestehen. Solche Ersuchen werden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aller Voraussicht nach stark zunehmen. Fast alle Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder, die unser Unternehmen erreichen, sind rechtswidrig. Durch Beschwerden bei den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten haben wir in Erfahrung gebracht, dass dies nicht nur uns betrifft. Wir sind besorgt und sehen die Sicherheit der Verfahren in der Praxis nicht gewährleistet. So werden uns beispielweise fast alle Ersuchen durch Ermittlungsbehörden unsicher übermittelt, es handelt sich hierbei u.a. um Verstöße gegen das BDSG § 9, Anlage, Satz 4 und 8. Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Betroffenen und kann Ermittlungen gefährden. In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag, Thomas Oppermann, hat Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hier Rechtsverstöße einräumen müssen (siehe die beigefügte Heise-Meldung vom 19.10.2015). Des Weiteren ersuchen Ermittlungsbehörden regelmäßig bei Bestandsdatenersuchen nach § 113 TKG auch um Verkehrsdaten wie dynamische IP-Adressen oder um andere Daten, die im Rahmen des Verfahrens nicht herausgegeben werden dürfen. Diese Missstände haben wir in unserem Transparenzbericht 2014 vom 20. August 2015 thematisiert, den Sie diesem Schreiben beiliegend erhalten. Der Bericht enthält verschiedene Beispiele solcher rechtswidriger Ersuchen sowie Antworten verschiedener Datenschutzbeauftragter.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass es sich offenbar um ein weitreichendes Problem handelt: Der Branchenverband BITKOM hatte bereits im Oktober 2012 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf “zahllose” solcher rechtswidriger Ersuchen hingewiesen, und die Bundesregierung wurde hierzu inzwischen zweimal befragt (siehe Transparenzbericht). Die Pressestelle der Deutschen Telekom erklärte zu unserem Vorstoß am 26.08.2015 auf Twitter: “Ja, wir beanstanden die Rechtsverstöße und wie auch schon gesagt, wir begrüßen ihren Appell.”

Wir kritisieren außerdem, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft nach §113 TKG eine Grauzone darstellt: Es existieren keine öffentlichen Statistiken, so dass für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist, wie oft das Auskunftsverfahren durch Behörden in Anspruch genommen wird. Unserer Auffassung nach sollten deshalb für Abfragen nach § 113 TKG umgehend Berichtspflichten eingeführt werden. Die Zahlen sollten jährlich veröffentlicht werden, wie es auch bei anderen Arten von Auskunftsersuchen wie z.B. bei Abfragen nach § 112 TKG (Veröffentlichung im Jahresbericht der Bundesnetzagentur) und bei Abfragen nach § 100a StPO (Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz) üblich ist.

Wenn Überwachungsmöglichkeiten in Deutschland immer weiter ausgebaut werden, während die in unserem Transparenzbericht aufgezeigten Mängel fortbestehen und alle verfügbaren Zahlen darauf hindeuten, dass offenbar jeder Antrag auf Überwachung bewilligt wird, ist dies eine Entwicklung, die der Demokratie nicht zuträglich sein kann. Wir befürchten außerdem, dass es nach der Einführung des “Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (“Vorratsdatenspeicherung”) zu einem weiteren Anstieg der rechtswidrigen Abfragen nach § 113 TKG kommt. Die statistischen Belege dafür, dass der Richtervorbehalt als Kontrollinstrument nicht ausreicht, um den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei solchen Maßnahmen ausreichend zu gewährleisten, halten wir für stichhaltig. Ferner sind wir der Überzeugung, dass die unzureichenden Statistik- und Berichtspflichten zu einer weiteren Schieflage beim System der Checks & Balances beitragen (siehe hierzu auch den aktuellen Tätigkeitsbericht der BfDI). Aufgrund dieser Rechtswirklichkeiten in der Praxis der Auskunftsverfahren darf die Vorratsdatenspeicherung unserer Auffassung nach nicht wieder eingeführt werden.

Wenden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen gerne jederzeit an mich, bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Patrik Löhr"


Unser Schreiben im PDF-Format