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EuGH: Auch Websites beim "Like"-Button mit in der Verantwortung

Erstellt am 29.Juli 2019, 13:30 Uhr | Kategorie: News

Viele Websites binden Facebooks “Like”-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.

Luxemburg (dpa/Posteo) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag, dass die Seiten-Betreiber für das Erheben und Übermitteln von Daten über den Facebook-“Like”-Button mit verantwortlich sind. Für die anschließende Informations-Verarbeitung ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften auch ähnlich funktionierende Plug-ins betroffen sein. Die Einwilligungspflicht dürfte zum Beispiel auch für Facebooks “Teilen”-Button gelten. Der “Like”-Button überträgt beim Laden einer Website mit Facebook-Einbindung die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs. Auch dann, wenn der betreffende Website-Besucher den “Like”-Button nicht angeklickt hat – oder überhaupt keinen Facebook-Account besitzt.

Für uns selbstverständlich: Keine Social-Media-Plugins bei Posteo

Aus diesem Grund binden wir bei Posteo übrigens grundsätzlich keine Social-Media-Plugins, Werbung oder Captchas von Drittanbietern ein: unserer Überzeugung nach sollte dieser konsequente Verzicht für datenschutzfreundliche Internetangebote selbstverständlich sein.

Die Richter in Luxemburg befassten sich mit dem “Like”-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG aus dem Jahr 2015. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des “Gefällt mir”-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht – und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bat den EuGH dann 2017 um die Auslegung mehrerer Datenschutz-Bestimmungen.

Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene auch nach der damals geltenden alten europäischen Richtlinie. Die seit Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das Klagerecht für Verbände bereits ausdrücklich vor.

Die Verbraucherzentrale feierte den Ausgang des Verfahrens. “Durch das heutige EuGH-Urteil hat die Verbraucherzentrale NRW mit ihrer Klage gegen das Unternehmen Fashion ID eine Stärkung der Verbraucher-Datenschutzrechte beim Facebook-Like-Button mit Signalwirkung erreicht”, erklärte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. “Der Praxis von Facebook, mittels des Like-Buttons Daten ohne Wissen der Nutzer abzugreifen, um sie für weitere Zwecke – etwa für passgenaue Werbung – zu verwenden, wird nun ein Riegel vorgeschoben.”