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Hass-Posts: BKA fordert noch mehr IP-Adressen

Erstellt am 17.Februar 2020, 17:00 Uhr | Kategorie: News

Wer Hassbotschaften oder Inhalte mit Terrorismus-Bezug im Internet postet, soll künftig leichter belangt werden können. Und zwar auch dann, wenn er dafür keines der großen sozialen Netzwerke wie Twitter, Instagram oder Facebook nutzt.

BKA-Zentrale
Auch von kleinen Anbietern will das BKA Nutzer-IP-Adressen. Quelle: BKA

Eine geplante Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes sieht vor, dass auch kleinere Internetplattformen mit weniger als 2 Millionen Nutzern, IP-Adressen ans BKA herausgeben müssen. Derzeit wird das Gesetz zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. In dem Entwurf aus dem Bundesinnenministerium heißt es: “Vergleichbare Reglungen mit ähnlichen Anforderungen finden sich bereits in landespolizeigesetzlichen Regelungen.”

Konkret geht es darum, dass das Bundeskriminalamt (BKA) auch von Betreibern kleinerer Plattformen die IP-Adresse erfragen will, die für eine bestimmte strafrechtlich relevante Handlung – etwa eine Drohung – verwendet wurde.

Für größere Plattformen bereitet das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, der am 19. Februar vom Kabinett beschlossen werden soll. Er sieht vor, dass soziale Netzwerke strafrechtlich relevante Posts wie Morddrohungen künftig sofort dem BKA melden müssen. Bisher mussten sie diese nur löschen. Eine neue Stelle beim BKA soll die Inhalte und die IP-Adressen sammeln. Da das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Anbieter von Plattformen mit wenigen Nutzern von bestimmten Pflichten ausnimmt, soll jetzt diese Regelung ins BKA-Gesetz eingefügt werden.

“Das BKA muss auch unterhalb der Schwelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von zwei Millionen Nutzern im Inland tätig werden können”, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Mathias Middelberg. Nur dann werde das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität seine volle Wirkung entfalten.

Die Bundesregierung hatte im Oktober unter dem Eindruck des Attentats von Halle ein Maßnahmenpaket beschlossen. Ein Rechtsextremist hatte in Halle zwei Menschen erschossen. Zuvor hatte er erfolglos versucht, in eine Synagoge einzudringen.

Das Hacker-Schlaraffenland

Vertreter aus Zivilrechtsorganisationen, Wirtschaft und Politik haben bereits scharfe Kritik an den geplanten Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und dem zugehören “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” geübt. Sie fürchten ein polizeiliches Register, in dem die Daten hunderttausender größtenteils unschuldiger Bürger zu finden wären. Die Daten sollen auch noch an zentraler Stelle gespeichert werden, was die Datenbank zu einem extrem attraktiven Ziel für Hacker machen würde.

Genau das kritisieren die Verfasser eines offenen Briefes an Justizministerin Christine Lambrecht. Sie nennen die Verdachtsdatenbank “einen Dammbruch in bisher nicht gekanntem Ausmaß”. Deutschland werde somit zum “Schlaraffenland für Hacker”.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft, der Deutsche Journalisten Verband und der Bundesverband Digitale Wirtschaft. (dpa / hcz)