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Posteo veröffentlicht Transparenzbericht

Erstellt am 05.Mai 2014, 06:00 Uhr | Kategorie: Info

Liebe Posteo-Nutzer,

vor einiger Zeit hatten wir es angekündigt, nun ist es endlich soweit: Wir haben heute als erster deutscher Telekommunikationsanbieter einen Transparenzbericht veröffentlicht. Vorab hatten wir in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, ob dies deutschen Unternehmen trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten gestattet ist. Die Gutachter sind zu dem Schluss gekommen, dass das Veröffentlichen von Transparenzberichten zulässig ist, solange keine Ermittlungen gefährdet werden. Unterstützung für unseren Bericht haben wir von Hans-Christian Ströbele (MdB) erhalten: Er hatte die Bundesregierung Mitte April zur Rechtmäßigkeit von Transparenzberichten deutscher Anbieter befragt. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort die Ansicht unserer Gutachter bestätigt.

Unser Transparenzbericht dokumentiert alle Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten, die wir im Jahr 2013 erhalten haben und informiert darüber, wie oft tatsächlich Daten herausgegeben wurden. Er enthält außerdem Informationen über die Art der Anfragen sowie über die Anzahl von Behördenersuchen mit formalen Mängeln. Im Rahmen des Berichtes machen wir auch einen Fall von Behördenwillkür öffentlich: Beamte des Staatsschutzes hatten im Juli 2013 eine Durchsuchung bei Posteo durchgeführt und versucht, uns zu einer rechtswidrigen Kooperation zu nötigen. Auch zu diesem Vorfall hatte Ströbele die Bundesregierung befragt. Er sagte heute zur Veröffentlichung: “Ich habe sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, dass heute das Berlin-Kreuzberger Unternehmen Posteo, das verschlüsselte E-Maildienste anbietet, als erster deutscher Dienst mutig einen detaillierten Transparenzbericht veröffentlicht hat über dort eingegangene Auskunftsersuchen deutscher Strafverfolger. Ich werde mich für eine Klarstellung der Rechtslage – entsprechend dem von Posteo eingeholten Rechtsgutachten – dahin einsetzen, dass Posteo und alle ähnlichen Unternehmen zukünftig außer statistischen Angaben auch Einzelinformationen über solche Ersuchen veröffentlichen dürfen, ohne dabei Sanktions-Androhungen zu befürchten.”


Behörden fragen vor allem nach Bestandsdaten
Deutsche Strafverfolgungsbehörden richteten im Jahr 2013 in sieben Fällen Anfragen zur Herausgabe von Nutzerdaten an uns. In allen Fällen wurde um die Bestandsdaten einzelner Nutzer ersucht. Diese Anfragen wurden von uns stets negativ beantwortet, da wir aus Gründen der Datensparsamkeit keine Bestandsdaten erheben. In einem Fall lagen weitere Ersuchen vor: Unter anderem Beschlüsse zur Beschlagnahmung und zur laufenden Überwachung (TKÜ) eines E-Mailpostfachs. Diesen musste Posteo nachkommen.

Nur zwei der insgesamt sieben Behördenersuchen um Bestandsdaten waren formal korrekt.
Mehr als zwei Drittel der Ersuchen wurde entweder nicht vorschriftsmäßig an uns übermittelt oder es wurden Daten abgefragt, die ohne einen richterlichen Beschluss gar nicht hätten abgefragt werden dürfen. Wegen zwei Fällen haben unsere Anwälte Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eingelegt.

Posteo ist ein sehr kleiner Anbieter. Wir haben im Jahr 2013 nur sieben Behördenanfragen erhalten. Uns geht es aber darum, hier Pionierarbeit zu leisten. Dass deutsche Anbieter bisher keine Transparenzberichte veröffentlichen, liegt auch an der nicht eindeutigen Rechtslage hierzulande. Deshalb hatten wir vorab ein Rechtsgutachten erstellen lassen und hoffen, dass andere Unternehmen nun nachziehen. Wir möchten etwas für die Bürgerrechte im Internet erreichen. Unser Rechtsanwalt Matthias Bergt, der Autor des Gutachtens erklärt die Rechtslage wie folgt: "Eigentlich verpflichten Gesetze wie das TKG oder das G10-Gesetz deutsche Unternehmen, Auskunftsersuchen geheim zu halten. Wer Informationen zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen weitergibt, macht sich in vielen Fällen strafbar. Wir sind in unserem Gutachten aber zu dem Schluss gekommen, dass die Intention des Gesetzgebers nicht ist, ein allgemeines Verbot jeglicher Aussagen zu Behördenanfragen auszusprechen. Vielmehr geht es darum, eine Gefahrdung der Ermittlungen durch einzelfallbezogene Angaben zu vermeiden. Statistische Angaben wie sie Posteo in seinem Transparenzbericht macht, sind deshalb zulässig. Nicht erlaubt wäre es dagegen, einen Nutzer über eine erfolgte oder gar erst noch bevorstehende Auskunft zu seinem Namen und seiner Anschrift zu informieren.“
Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung die Rechtsauffassung unserer Anwälte bestätigt hat. Denn nun kann sich kein Provider mehr auf die unklare Rechtslage berufen: Wer jetzt keinen Transparenzbericht veröffentlicht, will das nicht tun.

Staatsschutz-Beamte setzten Posteo unter Druck
Im Rahmen des Berichtes machen wir auch öffentlich, wie Beamte des Staatsschutzes im Juli 2013 eine Durchsuchung bei Posteo durchgeführt haben und versuchten, uns zu einer rechtswidrigen Kooperation zu nötigen. Als Druckmittel setzten sie einen angeblichen Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahmung der gesamten Geschäftsunterlagen von Posteo ein – über den sie tatsächlich aber nicht verfügten. Die Beamten wollten unter anderem erreichen, dass wir für sie dokumentieren, mit welchen IP-Adressen sie (die Kunden von Posteo) beim Login auf ihre E-Mailadressen zugreifen (ähnlich einer Vorratsdatenspeicherung). Unsere Anwälte haben Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alle beteiligten Beamten und Richter gestellt.

Detaillierte Informationen zu diesem Vorfall finden Sie in unserer Strafanzeige gegen die beteiligten Beamten (im Transparenzbericht).

Wir hoffen, dass unsere Anzeigen bewirken, dass es bei Posteo künftig nicht mehr zu solchen Vorfällen kommt.
Auch in Zukunft werden wir bei Willkür stets Anzeige erstatten und uns auch für betroffene Nutzer einsetzen, wenn unserer Anwälte feststellen, dass ein Ersuchen nicht rechtskonform ist.

Hinweis: Wir können aus Kapazitätsgründen keine individuellen Fragen zu unserem Transparenzbericht beantworten oder eine Rechtsberatung leisten. Wir bitten um Verständnis.

Liebe Grüße,
Ihr Posteo-Team