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Transparenzbericht: Behördenanfragen bei Posteo deutlich gesunken

Erstellt am 09.Januar 2017, 17:20 Uhr | Kategorie: Info

Liebe Posteo-Kundinnen und Posteo-Kunden,

wir möchten, dass Sie wissen, wie häufig Behörden bei uns um Kundendaten ersuchen. Deshalb haben wir heute unseren Transparenzbericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. In dem Bericht legen wir offen, wie oft Ermittlungsbehörden sich im Jahr 2016 an uns gewandt haben – und wie oft wir tatsächlich Daten herausgeben mussten. Er enthält alle Behördenanfragen, die wir im Jahr 2016 erhalten haben. Wir führen außerdem die Anzahl der rechtswidrigen Ersuchen in der Statistik auf, da in der Praxis Missstände existieren, die wir seit einiger Zeit auch auf unserer Website mit geschwärzten Beispielen dokumentieren.

Anzahl der Behördenanfragen bei Posteo deutlich zurückgegangen

Die Anzahl der bei Posteo geführten E-Mail-Postfächer ist im Jahr 2016 um rund 40 Prozent gestiegen, während die Anzahl der Behördenersuchen deutlich zurückgegangen ist. Insgesamt haben wir im Jahr 2016 nur noch 35 Ersuchen von Behörden erhalten, im Jahr 2015 waren es noch 48.

Bei den Inhaltsdaten war die Anzahl der Ersuchen um 50 Prozent rückläufig: Im Jahr 2015 hatten Behörden noch in 8 Fällen bei uns um Inhaltsdaten ersucht, im Jahr 2016 erreichten uns noch 4 Ersuchen. Die Zahl der von Herausgaben betroffenen Postfächer verringerte sich ebenfalls; von 5 auf 3.

Bei den Verkehrsdaten gingen die Anfragen noch stärker zurück: Von 6 Ersuchen im Jahr 2015 auf 2 Ersuchen im Jahr 2016.

Einzig die Anfragen nach Bestandsdaten stiegen leicht an, von 27 im Jahr 2015 auf 28 im Jahr 2016. Da wir aus Gründen der Datensparsamkeit grundsätzlich keine Bestands- oder Verkehrsdaten zu den E-Mail-Postfächern erheben, sind diese Daten bei uns nicht vorhanden – und können daher auch nicht herausgegeben werden. Darüber informieren wir die anfragenden Stellen stets zeitnah. Alle Ersuchen haben uns von deutschen Behörden erreicht. Darunter war, wie bereits im vergangenen Jahr, eine Anfrage eines Nachrichtendienstes.

Anteil rechtswidriger Ersuchen unverändert

Leider erreichen uns weiterhin zahlreiche Ersuchen, die formal nicht korrekt gestellt werden. 2016 betraf dies die Hälfte der Bestandsdatenanfragen. Der Anteil der rechtswidrigen Bestandsdatenanfragen ist damit im Vergleich zum vergangenen Jahr praktisch konstant geblieben. Wir haben uns in allen Fällen bei den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten beschwert.



Unsere Transparenz erhält im Jahr 2017 eine neue Form

Bisher haben wir unsere Transparenzberichte jeweils im Sommer veröffentlicht. Der Grund für den später im Jahr gelegenen Veröffentlichungstermin war, dass wir den Berichten inhaltliche Schwerpunkte beigefügt hatten, die oft mit aufwändiger Recherche verbunden waren. Viele von Ihnen hatten sich eine Veröffentlichung der Zahlen zum Jahresanfang gewünscht. Deshalb erhält unsere Transparenz 2017 eine neue Form. Wir wollen die Zahlen zu den Behördenersuchen nun stets Anfang Januar veröffentlichen.

Die zweite Änderung: Wir werden künftig über das Jahr verteilt auf unserer Transparenzberichts-Seite sowie hier im Blog thematische Schwerpunkte veröffentlichen. Das können z.B. Rechtsgutachten sein, die wir beauftragt haben, Missstände, die uns in der Praxis auffallen – oder Erfolge, von denen wir berichten möchten.

Wir haben uns für diese neue, flexiblere Form der Transparenz entschieden, weil sie besser zu unserer praktischen Arbeit passt. Außerdem machen wir immer häufiger die Erfahrung, dass die besonders datenschutzorientierte Ausgestaltung unseres Dienstes für manche Behörden neu ist und zu inhaltlichen Diskussionen oder Präzedenzfall-Entscheidungen führt. Darüber möchten wir Sie auch ausserhalb von festen Terminen informieren.

Transparenzberichte sollen vergleichbarer werden

Posteo war 2014 der erste deutsche Telekommunikations-Anbieter, der einen Transparenzbericht veröffentlicht hat. Inzwischen veröffentlichen auch zahlreiche andere Anbieter ähnliche Berichte.

Wir glauben, dass Transparenzberichte die Informationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Deshalb freut uns diese Entwicklung. Was wir anmerken möchten: Für die Verbraucher haben diese Berichte nur dann einen echten Mehrwert, wenn sie eine möglichst vergleichbare Form besitzen – und wenn die angegebenen Zahlen vollständig sind.

Deshalb fordern wir, dass in den Berichten zu allen von Behörden angefragten Daten-Typen jeweils zwei Informationen angegeben werden:
Erstens, wie viele Anfragen es zu bestimmten Daten gab, also z.B. zu Bestandsdaten oder zu Verkehrsdaten. Und zweitens, wie oft diese Daten im Anschluss an das Ersuchen auch herausgegeben wurden. Unserer Ansicht nach wird Transparenz nur durch die Angabe beider Informationen erreicht.

Unseren Transparenzbericht finden Sie hier.

Viele Grüße,
Ihr Posteo-Team