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Wie anonym darf ein E-Mail-Dienst sein?

Erstellt am 15.März 2018, 13:25 Uhr | Kategorie: Medien

Posteo hat gegenüber der Bundesnetzagentur durchgesetzt, gehashte Mobilfunknummern der Kunden nicht herausgeben zu müssen.

Der Mailprovider Posteo muss die gespeicherten Hashwerte von Kunden-Rufnummern nicht an Behörden herausgeben. Das hat eine rechtliche Klärung zwischen Posteo und der Bundesnetzagentur (BNetzA) ergeben.