Erstellt am 21. Dezember 2022, 17:34 Uhr | Kategorie: Blog
Liebe Posteo-Kundinnen und Posteo-Kunden,
suchen Sie noch ein kleines Präsent für eine Person, die eine E-Mail-Adresse bei Posteo hat?
Mit unseren Gutscheinen können Sie anderen eine Freude machen.
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Gutscheine als Geschenk
Einen Gutschein können Sie mit wenigen Klicks in den Einstellungen Ihres Postfachs erstellen. Er lässt sich per E-Mail an andere Posteo-Postfächer versenden. Wenn Sie möchten, fügen Sie der E-Mail eine persönliche Nachricht hinzu.
Oder Sie schreiben den Gutscheincode in eine Geschenkkarte, die Sie individuell gestalten können.
Wenn Sie eine Geschenkkarte im Posteo-Design möchten, können Sie hierfür auch unsere Vorlagen nutzen, die Sie unter diesem Blog-Beitrag finden: Sie werden mit einem Fotodrucker oder an Fotostationen im Einzelhandel ausgedruckt und auf eine Grußkarte geklebt.
Für den Ausdruck an einer solchen Station speichern Sie die Bilder auf einem USB-Stick. Mit dem Stick können Sie dort dann die gewünschten Vorlagen ausdrucken. Wir empfehlen die Größe 10 × 15 cm. So passen Ihre Ausdrucke zu den meisten handelsüblichen Grußkarten. Kleben Sie Ihre gedruckte Vorlage dann in oder auf die Karte, die Sie mit dem Gutscheincode und einem persönlichen Text beschriften.
Unten finden Sie unsere Vorlagen. Laden Sie sich einfach die gewünschten Bilder auf Ihre Festplatte oder Ihren USB-Stick herunter.
Kleiner Geschenke-Knigge
Wir empfehlen unsere Gutscheine als Geschenk für Personen, die schon eine E-Mail-Adresse bei Posteo haben: Diese freuen sich sicher über Ihren Gutschein – und sehen ihn als nützliches Geschenk an.
Wollen Sie eine Person beschenken, die noch kein Postfach bei uns hat, klären Sie vorab, ob ein Posteo-Gutschein ein erwünschtes Geschenk ist.
Mit einem Gutschein kann auch ein neues Postfach eröffnet werden: Es kostet aber auch dann noch 1 EUR pro Monat, wenn das verschenkte Guthaben aufgebraucht ist. Beim Schenken ist daher ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt.
Gutscheine zum Aufladen von Postfächern verwenden
Die Gutscheine eignen sich übrigens nicht nur zum Verschenken an Geburts- und Feiertagen. Sie können mit ihnen auch das Guthaben von Familienmitgliedern wieder aufladen, zum Beispiel von den Kindern, der Partnerin oder dem Partner.
Erstellt am 17. Mai 2022, 11:15 Uhr | Kategorie: Blog
Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Interessierte,
wir haben unsere Spenden-Seite aktualisiert. Dort legen wir offen, welche Organisationen wir im Jahr 2021 finanziell unterstützt haben.
Im vergangenen Jahr haben wir insgesamt 59.500 Euro gespendet. Davon waren 56.138,93 Euro freiwillige Spenden durch das Unternehmen Posteo. Aus gespendeten Restguthaben gekündigter Postfächer stammten die übrigen 3.361,07 Euro.
Im März 2022 haben wir zudem bereits 10.000 Euro für die humanitäre Nothilfe in der Ukraine (Ärzte ohne Grenzen/ UN-Flüchtlingshilfe) gespendet. Diese werden erst im kommenden Jahr in unseren Transparenzhinweisen aufgeführt, wenn wir die Zahlen für das Jahr 2022 offenlegen.
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Uns ist es wichtig, gesellschaftliches Engagement zu fördern und als Unternehmen Verantwortung zu übernehmen. Deshalb spenden wir an ausgewählte Organisationen aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Netzpolitik und Meinungsfreiheit sowie aus der Flüchtlings- und humanitären Nothilfe.
Im Jahr 2021 wurden unterstützt:
Die UNO-Flüchtlingshilfe
Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der deutsche Ableger des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Sie sichert das Überleben geflüchteter Menschen in akuten Krisensituationen mit lebensrettenden Nothilfemaßnahmen. So sorgt die UNO-Flüchtlingshilfe beispielsweise für eine ausreichende Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten in Flüchtlingscamps oder in schwer zugänglichen Regionen.
Ärzte ohne Grenzen
Ärzte ohne Grenzen wurde 1971 in Frankreich gegründet. 1993 kam die deutsche Sektion hinzu. MSF (Médicins Sans Frontières) ist heute ein internationales Netzwerk, das in über 70 Ländern medizinische Nothilfe leistet. Als humanitäre medizinische Organisation setzt sich Ärzte ohne Grenzen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung in Ländern ein, in denen das Überleben von Menschen durch Krankheiten, Kriege und Katastrophen in Gefahr ist.
Reporter ohne Grenzen
Reporter ohne Grenzen setzt sich weltweit für die Presse- und Informationsfreiheit ein. Die Organisation dokumentiert Verstöße gegen die Pressefreiheit und unterstützt Journalisten, die in Gefahr sind. Reporter ohne Grenzen kämpft gegen Zensur und restriktive Mediengesetze.
UNICEF – Living Schools
UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Die Organisation setzt sich seit 1946 in 190 Staaten für die Gesundheit, Bildung und Rechte von Kindern und Müttern ein. Politisch engagiert sich UNICEF gegen den Einsatz von Kindersoldaten und für den Schutz von Flüchtlingen und die Umsetzung der Kinderrechtskonventionen. Posteo unterstützt das Projekt Living Schools in Malawi: Dort werden Schulen gebaut, die auf den Prinzipien Umweltbewusstsein, E-Learning und Mitbestimmung basieren. Die Schulen haben ein eigenes Wassersystem für sauberes Trinkwasser und Hygiene, nutzen die Sonne zur Energiegewinnung und lehren in einem Schulgarten den Umweltschutz.
Netzpolitik.org
netzpolitik.org ist eine journalistische Plattform für digitale Freiheitsrechte und bildet die wichtigen politischen Debatten und Entwicklungen rund um das Internet ab. Auf der Plattform wird dokumentiert, wie die Politik das Internet und die Gesellschaft durch Regulierung und den kontinuierlichen Ausbau von Überwachungsgesetzen verändert. Netzpolitik.org will mit seiner Arbeit Menschen zum Engagement für ihre digitalen Freiheitsrechte und für eine offene Gesellschaft anregen.
BUND
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist einer der größten deutschen Umweltverbände. Deutschlandweit gibt es über 2000 ehrenamtliche BUND-Gruppen, die sich u.a. zu Umweltthemen in ihrer Region engagieren. Der BUND setzt sich außerdem für den Klimaschutz, für eine ökologische Landwirtschaft sowie für den Schutz bedrohter Arten, der Wälder und des Wassers ein. Der BUND ist das deutsche Mitglied des internationalen Umweltschutznetzwerkes “Friends of the Earth”.
ECCHR
Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) setzt sich mit juristischen Mitteln für die Menschenrechte ein. Ziel der Anwälte des ECCHR ist es, staatliche und nichtstaatliche Akteure für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Gegründet wurde das ECCHR im Jahr 2007 unter anderem von dem Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der in Deutschland den Whistleblower Edward Snowden vertritt.
Posteo wirtschaftet nachhaltig und ist unabhängig: Unser Dienst wird ausschliesslich über die Postfachgebühren unserer Kundinnen und Kunden finanziert. Investoren oder Werbepartner gibt es bei Posteo nicht. Deshalb sind Sie es, die unser Engagement ermöglichen – und einen Unterschied machen. Hierfür bedanken wir uns bei Ihnen.
Erstellt am 12. April 2022, 14:00 Uhr | Kategorie: Blog
Am 28. April 2022 ist wieder Girls’ Day: Auch wir sind in diesem Jahr mit dabei – und interessierte Schülerinnen können sich ab sofort anmelden.
Der Girls’ Day ist ein bundesweiter Aktionstag zur Berufsorientierung, an dem Mädchen ab der 5. Klasse Einblick in Berufe nehmen können, die immer noch vorwiegend von Männern gewählt werden. So auch der vielseitige und spannende Beruf der Software-Entwicklerin: Der Frauenanteil im Studiengang Informatik liegt in Deutschland seit Jahren bei nur etwa einem Viertel.
Wir geben 10 Schülerinnen die Möglichkeit, einen Ausflug in die Welt des Codens zu machen und sich mit Informatikerinnen auszutauschen. Bei uns ist das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in der Entwicklung ausgewogen. Viele Posteo-Funktionen wurden von Frauen programmiert; wie etwa der Posteo-Umzugsservice, unsere mobile Benutzeroberfläche oder der Anhangs-Browser mit Foto-Stream.
Am Girls’ Day werden zwei unserer Software-Entwicklerinnen erzählen, warum sie sich für das Informatikstudium entschieden haben, welche Studieninhalte zu erwarten sind, wie das Studieren mit so vielen männlichen Kommilitonen und Professoren war – und wie es danach beruflich für sie weiterging. Sie beantworten Fragen der Mädchen rund um die Berufswahl, und sprechen mit ihnen über die vielen Vorteile, die der Beruf aus ihrer Sicht mit sich bringt.
Die Schülerinnen lernen auch die E-Mail-Welt näher kennen: Wir zeigen ihnen, wie es funktioniert, dass so viele Rechner weltweit miteinander kommunizieren und über Protokolle Informationen austauschen. Das werden die Mädchen auch selbst ausprobieren können – und mit einem E-Mail-Server chatten. Unsere Informatikerinnen werden ihnen außerdem zeigen, woran sie bei Posteo gerade arbeiten.
Die Veranstaltung findet in unserem Posteo-Lab in Berlin statt. Anmelden können sich Schülerinnen, die 12 Jahre oder älter sind und sich vorstellen können, später Software-Entwicklerin zu werden. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zu unserem Angebot finden Interessierte auf der Website des Girls’ Day.
Erstellt am 02. März 2021, 17:00 Uhr | Kategorie: Blog
Das Bundesinnenministerium will bei den Verhandlungen zur TKG-Novelle offenbar kurzfristig noch Änderungen mit weitreichenden Folgen für alle Internetnutzerinnen durchsetzen: Nach dem Willen des BMI sollen sich die Bürgerinnen und Bürger künftig identifizieren müssen, wenn sie weiterhin online über Messengerdienste, Audio-, Videochats oder auch per E-Mail kommunizieren möchten.
Egal, ob WhatsApp, Zoom, Facetime, iMessage, E-Mail oder Skype: Überall sollen künftig verifizierte Datensätze jedes Nutzers liegen. Dem BMI geht es um alle “nummerunabhängigen interpersonellen TK-Dienste”.
Konkret will das BMI, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum zwingend bei den Anbietern hinterlegen, die diese Angaben (z.B. mit Personalausweis oder Ident-Diensten) verifizieren müssen.
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Uns liegt ein entsprechendes Papier aus dem BMI seit letzter Woche vor. Heute wurde uns aus gut informierten Kreisen noch einmal bestätigt, dass die Identifizierungspflicht weiterhin nicht vom Tisch ist. Eine frühere Version des Papiers hatte sogar eine Entschlüsselungspflicht für die Anbieter enthalten – diese scheint nun entfallen. Wir haben uns jetzt für die Veröffentlichung des Papiers (siehe unten) entschieden, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Uns wurde berichtet, dass das BMI versucht, möglichst viele der insgesamt 15 im Papier enthaltenen Punkte auf den letzten Metern noch ins Gesetz zu bekommen.
BMI will Personen-Vorratsdatenspeicherung
Im Papier heisst es: “TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.” Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sollen nur zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend gespeichert werden: das wäre nichts anderes als eine Personen-Vorratsdatenspeicherung.
Die Identifizierungspflicht würde die Art und Weise, wie Menschen hierzulande Online-Dienste nutzen, grundlegend ändern. Die Nutzerinnen müssten stets zunächst ein Ident-Verfahren durchführen bzw. den Ausweis vorzeigen und wären gezwungen, ihre verifizierten Daten bei zahlreichen – über die ganze Welt verstreuten – Unternehmen zu hinterlegen. Oft handelt es sich um Dienste mit werbefinanzierten, datengetriebenen Geschäftsmodellen, denen die verifizierten Daten aller (deutschen) Nutzer auf dem Silbertablett geliefert würden: So verfügen die Plattformen der großen Konzerne wie Google, Facebook oder Apple oft über integrierte Audio-/Video- und Textchat-Angebote, die nicht getrennt vom Benutzerkonto gehalten werden. Daher wären in der Konsequenz die meisten Online-Angebote von der Identifikationspflicht betroffen. Das dürfte einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte darstellen.
Die gesellschaftlichen Konsequenzen wären enorm: Etwa bei der Teilhabe von Personen ohne Ausweis (Kinder, Geflüchtete) oder von Menschen, die aus Sicherheitsbedenken ihre Daten online nicht überall angeben möchten. Das vertrauliche Hilfesuchen und Konsultieren von Beratungsangeboten würde genauso erschwert wie die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten.
Die Anbieter würden hochattraktiv für Datendiebe und vermehrt Ziel von Angriffen. Datenschutzrechtliche Grundsätze würden zudem übergangen: Die Daten würden nur zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend erhoben – und nicht etwa aus betrieblichen Erfordernissen. Wie die Anbieter Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland von ausländischen Nutzern zweifelsfrei unterscheiden sollen, wird in dem Papier nicht erörtert. Auch nicht, dass der Internetstandort Deutschland massiv benachteiligt würde. Es würde massive Ausweichbewegungen hin zu im Ausland sitzenden Angeboten geben, die widerum dazu gezwungen würden, deutsche Nutzer auszusperren – oder deren Identität festzustellen. Datensparsame Online-Dienste würden unmöglich gemacht.
Warum das BMI angesichts eines globalen Internets eine solche Regelung überhaupt für umsetzbar hält, ist völlig offen. Man kann das Internet nicht mit weitgehend nationalen Netzstrukturen – wie etwa Telefonnetzen – vergleichen.
Auch wird im Papier fälschlicherweise und irreführend davon gesprochen, für Strafverfolger solle dann künftig “im Einzelfall die Anonymität” aufgehoben werden. Erstens werden Bestandsdaten nicht in Einzelfällen, sondern millionenfach pro Jahr bei den Anbietern abgefragt – schon bei Ordnungswidrigkeiten (2019: Über 16 Millionen Anfragen laut Bundesnetzagentur). Und zweitens ist ein Account, der bei einem Anbieter mit einem verifizierten Datenatz verknüpft ist, niemals anonym – der Benutzername ist lediglich ein Pseudonym.
15 Punkte: Die Wunschliste des BMI ist lang
Das Papier enthält mehr als ein Dutzend weiterer Punkte, die das BMI im Rahmen der TKG-Novellierung gerne durchsetzen würde. Es ist unserer Ansicht nach durchaus möglich, dass der “Empörungs”-Punkt Identifikationspflicht ggf. die Aufmerksamkeit von den anderen Punkten des Papiers nehmen soll. Auch diese würden aber weitreichende Konsequenzen haben. So sollen die Begriffsdefinitionen für Bestands- und Verkehrsdaten erheblich weiter gefasst und aus ihrem datenschutzrechtlichen Kontext genommen werden. Auch den schon jetzt unklaren Begriff der sogenannten “Mitwirkenden” an TK-Diensten will das BMI ausweiten, bis hin zu Auftragsdatenverarbeitern. Auch sollen diese “Mitwirkenden” (z.B. Internetcafes, Krankenhäuser, Hotels usw.) verpflichtet werden, ebenfalls Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern. Es wird versucht, jeden zur Datenerhebung heranzuziehen, der auch nur im entferntesten in Berührung mit dem Erbringen von TK-Dienstleistungen kommt. So entstehen an vielen Stellen in der Gesellschaft Datenhalden – und zur Auskunft gegenüber den Behörden Verpflichtete.
Aus unserer Sicht wird hier durch das BMI klar versucht, im TKG ein eigenes Regime für die Erhebung von Daten – nur für die Strafverfolgungsbehörden – zu schaffen und diese Datenerhebung von den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO zu entkoppeln: Dass man nämlich nur erheben darf, was für den Betrieb notwendig ist. Dieser Datenschutzgrundsatz wird auch im neuen TTDSG verankert, einem Gesetz, das künftig den Datenschutz für die TK-Anbieter regeln wird.
Dass nun versucht wird, im TKG einen anderen Datenbegriff zu etablieren und ein anderes Erhebungsregime festzuschreiben, ist alarmierend. Hier wird nun zielgericht konstruiert, dass immer alles erfasst werden muss, was für die Strafverfolgung notwendig ist – und nicht – wie bisher bei E-Mail-Diensten – nur das, was aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Man hält sich nicht an das, was das BverfG für Datenerhebungen und Datenauskünfte vorgegeben hat, wenn man auf diesem Wege aushebeln möchte, was verfassungs- und datenschutzrechtlich vorgegeben ist. Man kann spezialgesetzliche Regelungen treffen, doch auch diese müssen den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. In den Eingriffsvoraussetzungen muss klar sein, wann, welche und warum Daten erhoben werden. Aber nicht dieses “große Öffnen”, indem man an den Begriffsdefintionen für Bestands-, Verkehrsdaten und am ungeklärten Begriff der sogenannten “Mitwirkung” schraubt und diese so weit öffnet, dass Anbieter und beliebige Dritte am Ende alles erheben und speichern müssen – nur für die Zwecke der Ermittlungsbehörden.
TK-Dienste, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten, will das BMI außerdem verpflichten, im Rahmen einer Quellen-TKÜ sowie bei Online-Durchsuchungen “Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren”. Das bedeutet: Diese Anbieter sollen verpflichtet werden, den Datenstrom so umzuleiten bzw. die hierzu notwendigen Hilfestellungen zu geben, dass die Sicherheitsbehörden die staatliche Überwachungssoftware (Staatstrojaner) auf dem Endgerät des Nutzers aufbringen können.
Welche Erfolgsaussichten die Forderungen aus dem BMI im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren haben, ist noch unklar. Uns wurde aus dem Bundestag signalisiert, dass das BMI nicht locker lässt und weiter versucht, auf den letzten Drücker noch Themen ins TKG zu bekommen, die in der Ressortabstimmung eigentlich verworfen wurden – und dass es in der SPD-Fraktion Bedenken gibt. Das BMI beabsichtigt, so viele seiner Forderungen durchzusetzen wie möglich. Auch, da es wahrscheinlich ist, dass nach der Bundestagswahl andere Koalitionspartner mitregieren, die für solch tiefgreifende sicherheitspolitische Verschärfungen wenig offen wären. Wir hatten im Herbst bereits Stellung zum bisherigen Gesetzentwurf genommen – damals wurden Wirtschaft und Zivilgesellschaft nur 2 Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt. Wir möchten nicht in den kommenden Wochen von einem in wesentlichen Teilen verschärften Gesetzentwurf überrascht werden, zu dem kaum noch Stellung bezogen werden kann.
Disclaimer: Wenn Sie das Dokument lesen, beachten Sie bitte, dass es sich bisher nur um ein Forderungspapier aus dem Bundesinnenministerium handelt. Die dort enthaltenen Ausführungen und Begründungen geben daher ausschliesslich die Ansichten des BMI wieder – und entsprechen nicht zwingend Tatsachen. Es ist derzeit auch völlig unklar, welche oder ob wesentliche Teile des Papiers in den Gesetzentwurf gelangen werden.
Erstellt am 30. Juni 2020, 14:15 Uhr | Kategorie: Blog
Liebe Posteo-Kundinnen und Kunden,
liebe Interessierte,
wir wenden uns heute an alle Nutzer von Thunderbird in Verbindung mit dem Verschlüsselungs-Add-on Enigmail. Bitte vermeiden Sie ein Update auf die kommende Version Thunderbird 78.0, wenn Sie Ihre E-Mails regelmäßig mit OpenPGP verschlüsseln und weiterhin darauf angewiesen sind. Enigmail wird von Thunderbird 78 nicht mehr unterstützt. Die neue, eigene OpenPGP-Verschlüsselung des Mailprogramms ist in Version 78.0 noch experimentell – und standardmäßig abgeschaltet.
Sollten Sie die automatische Aktualisierung verwenden, müssen Sie nichts weiter unternehmen: Ein Update auf Thunderbird 78 wird nicht automatisch installiert.
Zum Hintergrund:
Mozilla plant noch für diesen Sommer die neue Version Thunderbird 78, mit der sich die Unterstützung von Add-ons ändert. Dies war unter anderem aus Sicherheitsgründen notwendig geworden.
Das hatte auch ein Sicherheits-Audit im Auftrag von Posteo Ende 2017 gezeigt, das diverse Sicherheitslücken in Thunderbird, insbesondere der Add-on-Schnittstelle identifiziert hatte.
Externe Add-ons wie Enigmail, die auf interne Komponenten von Thunderbird zugreifen müssen, werden künftig nicht mehr unterstützt.
Daher implementiert Mozilla in Thunderbird 78 eine eigene OpenPGP-Funktion. Die eingebaute Verschlüsselung soll das Add-on Enigmail ersetzen.
Aktuell wird die OpenPGP-Unterstützung in Thunderbird 78 als experimentell eingestuft und ist standardmäßig ausgeschaltet: Enigmail wird in Thunderbird 78 nicht mehr unterstützt.
Warten auf Thunderbird 78.2
Ab Thunderbird 78.2 soll OpenPGP in Thunderbird standardmäßig zur Verfügung stehen. Wir werden Sie darüber informieren, sobald die Version zur Verfügung steht und ein Update für OpenPGP-Nutzer möglich ist.