Transparenzhinweis: Unsere Spenden 2019

Erstellt am 19. Februar 2020, 16:16 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Interessierte,

wir haben einen Transparenzhinweis für Sie: Wir haben unsere Spenden-Seite aktualisiert. Dort legen wir offen, welche Organisationen wir im vergangenen Jahr (2019) finanziell unterstützt haben.

Im vergangenen Jahr haben wir insgesamt 44.500 Euro gespendet. Davon waren 42.045 Euro freiwillige Spenden durch das Unternehmen Posteo. Aus gespendeten Restguthaben gekündigter Postfächer stammten die übrigen 2455 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir unsere Spenden im Jahr 2019 um 3900 Euro erhöhen.

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Uns ist es wichtig, gesellschaftliches Engagement zu fördern und als Unternehmen Verantwortung zu übernehmen. Deshalb spenden wir an ausgewählte Organisationen aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Netzpolitik und Meinungsfreiheit sowie aus der Flüchtlingshilfe.

Im Jahr 2019 wurden unterstützt:

BUND
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist einer der größten deutschen Umweltverbände. Deutschlandweit gibt es über 2000 ehrenamtliche BUND-Gruppen, die sich u.a. zu Umweltthemen in ihrer Region engagieren. Der BUND setzt sich außerdem für den Klimaschutz, für eine ökologische Landwirtschaft sowie für den Schutz bedrohter Arten, der Wälder und des Wassers ein. Der BUND ist das deutsche Mitglied des internationalen Umweltschutznetzwerkes “Friends of the Earth”.

ECCHR
Das Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) setzt sich mit juristischen Mitteln für die Menschenrechte ein. Ziel der Anwälte des ECCHR ist es, staatliche und nichtstaatliche Akteure für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Gegründet wurde das ECCHR im Jahr 2007 unter anderem von dem Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der in Deutschland den Whistleblower Edward Snowden vertritt.

Netzpolitik.org
netzpolitik.org ist eine journalistische Plattform für digitale Freiheitsrechte und bildet die wichtigen politischen Debatten und Entwicklungen rund um das Internet ab. Auf der Plattform wird dokumentiert, wie die Politik das Internet und die Gesellschaft durch Regulierung und den kontinuierlichen Ausbau von Überwachungsgesetzen verändert. Netzpolitik.org will mit seiner Arbeit Menschen zum Engagement für ihre digitalen Freiheitsrechte und für eine offene Gesellschaft anregen.

Reporter ohne Grenzen
Reporter ohne Grenzen setzt sich weltweit für die Presse- und Informationsfreiheit ein. Die Organisation dokumentiert Verstöße gegen die Pressefreiheit und unterstützt Journalisten, die in Gefahr sind. Reporter ohne Grenzen kämpft gegen Zensur und restriktive Mediengesetze.

UNICEF – Living Schools
UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Die Organisation setzt sich seit 1946 in 190 Staaten für die Gesundheit, Bildung und Rechte von Kindern und Müttern ein. Politisch engagiert sich UNICEF gegen den Einsatz von Kindersoldaten und für den Schutz von Flüchtlingen und die Umsetzung der Kinderrechtskonventionen. Posteo unterstützt das Projekt Living Schools in Malawi: Dort werden Schulen gebaut, die auf den Prinzipien Umweltbewusstsein, E-Learning und Mitbestimmung basieren. Die Schulen haben ein eigenes Wassersystem für sauberes Trinkwasser und Hygiene, nutzen die Sonne zur Energiegewinnung und lehren in einem Schulgarten den Umweltschutz. E-Learning-Angebote stehen auch der Nachbarschaft zur Verfügung.

Die UNO-Flüchtlingshilfe
Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der deutsche Ableger des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Sie sichert das Überleben geflüchteter Menschen in akuten Krisensituationen mit lebensrettenden Nothilfemaßnahmen. So sorgt die UNO-Flüchtlingshilfe beispielsweise für eine ausreichende Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten in Flüchtlingscamps oder in schwer zugänglichen Regionen.

Zusätzliches Sponsoring im Jahr 2019:

taz – Panter Stiftung
Die taz Akademie lädt zweimal im Jahr 20 NachwuchsjournalistInnen und -journalisten und Aktivistinnen und Aktivisten nach Berlin ein, um zusammen einen Beileger für die Tageszeitung zu produzieren. Im Jahr 2019 hieß das Thema „Klima retten? Klar, aber wie?“. Posteo hat den Klima-Workshop als Sponsor unterstützt.

Reporter ohne Grenzen – Press Freedom Awards
Die Press Freedom Awards von Reporter ohne Grenzen ehren außergewöhnlich mutige und unabhängige Journalistinnen und Journalisten, die trotz widrigster Umstände und Gefahren nicht schweigen wollen. Posteo stiftete im Jahr 2019 das Preisgeld in der Kategorie „Courage“.

Posteo wirtschaftet nachhaltig und ist unabhängig: Unser Dienst wird ausschließlich mit den Postfachgebühren unserer Kundinnen und Kunden finanziert. Investoren oder Werbepartner gibt es bei Posteo nicht. Deshalb sind Sie es, die unser Engagement ermöglichen – und einen Unterschied machen. Hierfür bedanken wir uns bei Ihnen.

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team

Neues Sicherheitszertifikat

Erstellt am 06. Januar 2020, 17:00 Uhr | Kategorie: Info

Liebe Posteo-Kundinnen, Liebe Posteo-Kunden,

wir werden in den nächsten Tagen unser Haupt-Sicherheitszertifikat aktualisieren. Sicherheitszertifikate haben eine zeitlich begrenzte Gültigkeit und müssen hin und wieder erneuert werden. Deshalb werden wir es bis zum 21.01.2020 austauschen.

In den meisten Fällen werden Sie davon nichts mitbekommen.
Alle Programme wie Thunderbird oder Outlook finden das neue Zertifikat automatisch. Sie müssen nichts tun. Sollte Ihr Programm während des Umstellungsprozesses dennoch einen Zertifikatefehler melden, starten Sie Ihr Programm bitte einmal neu – dies sollte den Fehler beheben.
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Wenn Sie das Vertrauen des Zertifikats durch einen manuellen Abgleich regeln, finden Sie unten den Fingerprint des neuen Haupt-Zertifikats, welches wir in Kürze verwenden. Die vollständigen Fingerprints aller Zertifikate finden Sie auch in unserem Impressum.

Neue Fingerprints des TLS-Sicherheitszertifikats für posteo.de:

Geotrust:
SHA256: 0D:E9:93:36:62:E6:B7:39:F3:35:A8:AC:14:70:37:29:5F:E7:C4:B5:DB:3E:6C:55:AC:21:62:F6:82:CA:63:05
SHA1: AB:5F:22:76:52:78:05:DC:5B:5C:B3:EC:34:B3:C1:1A:FE:58:62:85
MD5: C9:FF:8D:19:7C:F7:FF:40:32:9B:FB:07:01:1C:5C:6F

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team

Update: Richtigstellungen: Falsche Berichterstattung heute und gestern zu E-Mail-Diensten wie Posteo

Erstellt am 12. November 2019, 16:00 Uhr | Kategorie: Blog

Update 14.11.2019:

Die Redaktionen haben sich inzwischen bei uns gemeldet und die falschen Presseberichte von Tagesschau, SZ, Spiegel Online u.a. wurden korrigiert bzw. ergänzt.
Dass Webmaildienste nicht mehr dem TKG unterliegen, war vielen offenbar noch nicht bekannt. Die uns vertretende TK- und Verfahrensrechtsexpertin Dr. Grace Nacimiento (GvW) hat sich freundlicherweise dazu bereit erklärt, für Interessierte noch einmal eine kurze schriftliche Einordnung der aktuellen rechtlichen Situation zu geben:
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Zitat Dr. Grace Nacimiento vom 13.11.2019:
“Der EuGH hat in seinem Googlemail-Urteil vom 13. Juni 2019 entschieden, dass Webmaildienste wie Posteo nicht als Telekommunikationsdienste im Sinne der einschlägigen Definition in den EU-Richtlinien einzustufen sind. In Deutschland ist diese unionsrechtliche Definition im TKG umgesetzt worden. Die Auslegung der unionsrechtlichen Definition eines Telekommunikationsdienstes durch den EuGH ist für die mitgliedstaatlichen Verwaltungen verbindlich. Die Bundesnetzagentur ist demnach in ihrer Verwaltungspraxis verpflichtet, die vom EuGH getroffene Auslegung zugrunde zu legen. Behördliche Maßnahmen gegenüber Anbietern von Webmaildiensten sind daher jedenfalls auf Basis des TKG nicht zulässig. Das gilt insbesondere auch für Maßnahmen zur Erfüllung von Pflichten, die das TKG im Zusammenhang mit TK-Überwachungen für Anbieter von Telekommunikationsdiensten regelt. In zeitlicher Hinsicht hat dieses Urteil nach den unionsrechtlichen Vorschriften Rückwirkung. Das heißt, es gilt auch für alle vor dem Urteil entstandenen Sachverhalte, bei denen es um Verpflichtungen von Webmaildiensteanbietern nach dem TKG geht.”


Liebe Posteo-Nutzerinnen und Posteo-Nutzer,

dieser Blogbeitrag richtet sich ausnahmsweise einmal nicht direkt an Sie, sondern an Redaktionen. Seit gestern befinden sich leider falsche Tatsachenbehauptungen zu E-Mail-Diensten wie Posteo (Webmaildienste), Rechtsgrundlagen und Urteilen im Zusammenhang mit Posteo in der medialen Berichterstattung, die zu korrigieren sind.

Viele Grüße,
das Posteo-Team

A) Falsche Berichterstattung u.a. der SZ, tagesschau.de und anderen Medien zur aktuellen Rechtslage bei E-Maildiensten:

Die gestern (11.11.2019) und heute (12.11.2019) in den Medien dargestellte Rechtslage zu E-Mail-Diensten, die dort pauschal als TK-Dienste bezeichnet werden, ist inzwischen veraltet und falsch. Von dieser falschen Grundannahme ausgehend folgt eine in vielen Punkten falsche Berichterstattung. Richtig ist: E-Mail-Dienste wie Posteo (Webmaildienste) unterliegen bereits seit Juni 2019 überhaupt nicht mehr dem TKG. Über die neue Rechtslage informieren wir bereits seit dem Sommer 2019 auf unserer Transparenzberichte-Website wie folgt:

Screenshot vom Posteo Transparenzbericht
Screenshot vom Posteo Transparenzbericht mit Klarstellungen zur Rechtslage

“In Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13.06.2019 fallen E-Mail-Dienste wie Posteo nicht mehr unter die Pflichten des TKG.

  • Alle Verweise auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) auf diesen Seiten sowie die Bezeichnung von Posteo als „Telekommunikations-Anbieter nach dem TKG“ sind daher nicht mehr aktuell.

  • Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für etwaige Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) bei E-Mail-Diensten; Posteo darf und wird solche Anordnungen daher nicht mehr umsetzen.

  • Auch alle sonstigen Ersuchen/Verpflichtungen auf Grundlage des TKG sind hinfällig.

  • Voraussichtlich wird eine neue gesetzliche Regelung im Jahr 2020 auf den Weg gebracht werden.”

    Bis zur neuen gesetzlichen Regelung gilt außerdem:

    1) In der Folge des EUGH-Urteils vom 13.06. ist der Bundesdatenschutzbeauftragte ab sofort nicht mehr für E-Mail-Dienste wie Posteo zuständig, da diese nicht mehr dem TKG unterliegen.

    Quelle/Beleg für Redaktionen:

    Aus dem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – 12.09.2019

    “Sachliche Zuständigkeit für E-Mail und andere Over-the-top (OTT)-Dienste

    Auf Basis des Urteils des EuGH vom 13. Juni 2019 (Az. C – 193/18) zur Auslegung des Begriffs des „Telekommunikationsdienstes“ gelten für die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem BfDI und den Aufsichtsbehörden der Länder vorbehaltlich einer Änderung der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen folgende Grundsätze:

    Webmaildienste sind keine Telekommunikationsdienste i.S.d. Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der derzeit geltenden Fassung. Dies gilt für reine Webmaildienste und für E-Maildienste, die zusammen mit einem Internetzugang angeboten werden, wenn die E-Mails (zumindest auch) über einen Webmailer abgerufen werden können. Daraus folgt, dass für die Datenschutzaufsicht mangels anderer besonderer Zuständigkeitsvorschriften allein die jeweiligen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden zuständig sind. Die bisher beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) geführten Verfahren werden an die jeweils zuständigen Landesaufsichtsbehörden zur Bearbeitung zuständigkeitshalber abgegeben."

    Original-Quelle im Pdf-Format: Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden vom 12.09.2019

    2) Die Bundesnetzagentur ist ebenfalls nicht mehr die für Webmaildienste wie Googlemail oder Posteo zuständige Aufsichtsbehörde. Achtung Redaktionen: Das Urteil des EuGH hat bereits ab Entscheidungsverkündung (Juni 2019) sofortige und rückwirkende Wirkung (ex tunc), auch wenn das zugrundeliegende Verfahren auf nationaler verwaltungsrechtlicher Ebene – nach den Vorgaben des EuGH – noch abgeschlossen werden muss.

    B) Falsche Berichterstattung zum heute und gestern in den Medien zitierten Nicht-Annahme-Beschluss des BVerfG zu Posteo vom Januar 2019:

    Der Beschluss vom Januar 2019 war keine “Grundsatzentscheidung zum TKG”, wie u.a. die Süddeutsche Zeitung berichtet: Unsere damalige Beschwerde wurde vielmehr schlichtweg überhaupt nicht zur Entscheidung angenommen – und diese Nichtannahme wurde durch das Gericht ausführlich begründet. Das macht in der Praxis einen Unterschied (ein Nicht-Annahmebeschluss ist rechtlich nicht bindend). Außerdem hat das BVerfG damals vieles von tatsächlichen Annahmen abhängig gemacht, die die Verwaltungsgerichte noch aufzuklären hätten (wenn sich das nicht durch das EuGH-Urteil ohnehin erledigt hätte).
    Auch wurde nicht geurteilt, dass Posteo IP-Adressen seiner Nutzer grundsätzlich speichern und im Bedarfsfall herausgeben muss. Das wäre Vorratsdatenspeicherung, und von dieser sind E-Maildienste wie Posteo explizit ausgenommen. Es ging lediglich um das Erheben von IP-Adressen im Einzelfall – im Rahmen einer Strafermittlung. Das BVerfG hat angenommen, dass IP-Adressen ausgeleitet werden müssten, wenn diese Daten in den Posteo-Systemen tatsächlich vorhanden seien – das ist aber nicht der Fall.

    Achtung Redaktionen:

    Aufgrund der EuGH-Entscheidung im Juni 2019 ist der Nichtannahme-Beschluss des BVerfG in Bezug auf das TKG überholt.

    Posteo hat u.a. aufgrund der vorliegenden EuGH-Entscheidung außerdem keinerlei Umbaumaßnahmen an seinen Systemen vorgenommen.

    C) Falsche Berichterstattung zum weiteren Vorgehen von Posteo

    Des Weiteren wird unter anderem von der SZ der falsche Eindruck vermittelt, dass wir uns nicht weiter gegen den Beschluss des BVerfG gewehrt hätten.
    Hierzu stellen wir richtig: Das ist falsch. Über konkrete rechtskonforme Lösungen für die Ausgestaltung von Telekommunikationsüberwachungen hat Posteo sich weiter mit der Bundesnetzagentur rechtlich auseinandergesetzt. Verwaltungsgerichtliche Verfahren hierzu laufen, seit dem Googlemail-Urteil im Juni 2019 fallen Webmaildienste aber nicht mehr unter das TKG. Die Bundesnetzagentur kann daher nach aktuellem Stand keine Anordnungen mehr uns gegenüber treffen.

    Die Richtigstellungen im Einzelnen:

    SZ:
    “Wenige Monate, nachdem Tutanota Post vom Itzehoer Amtsgericht bekommen hatte, traf das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zum TKG.”
    → Richtig ist: Es handelt sich nicht um eine Grundsatzentscheidung zum TKG, sondern um einen Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde von Posteo. Wie wir inzwischen wissen, entfaltet dieser keine rechtliche Bindungswirkung. Das Verfahren vor dem BVerfG ist in Bezug auf E-Maildienste wie Posteo überholt, weil das TKG auf diese Dienste nicht mehr anwendbar ist.

    SZ:
    “Ende Januar 2019 urteilten die Richter aber, dass Posteo die Daten nun speichern und herausgeben muss.”
    Richtig ist:
    → Es wurde nicht geurteilt, dass Posteo IP-Adressen seiner Nutzer grundsätzlich speichern und im Bedarfsfall herausgeben muss. Das wäre Vorratsdatenspeicherung, und von dieser sind E-Maildienste wie Posteo explizit ausgenommen. Es ging lediglich um das Erheben von IP-Adressen im Einzelfall – im Rahmen einer Strafermittlung. Wie wir inzwischen wissen, entfaltet dieser keine rechtliche Bindungswirkung. Das BVerfG hat angenommen, dass IP Adressen ausgeleitet werden müssten, wenn diese Daten in den Posteo-Systemen tatsächlich vorhanden seien – das ist aber nicht der Fall. Das Verfahren vor dem BVerfG ist in Bezug auf E-Maildienste wie Posteo überholt, weil das TKG auf diese Dienste nicht mehr anwendbar ist. Es werden auch in Einzelfällen weiter keine IP-Adressen erhoben.

    SZ:
    “Nach diesem Urteil entschied auch (…), sich nicht weiter gegen die Forderung vom Amtsgericht zu wehren.”
    → Der Satz impliziert fälschlicherweise, Posteo habe sich in der Sache nicht weiter gewehrt. Richtig ist: Posteo hat sich weiter gewehrt, das implizierende “auch” ist richtigzustellen. Über konkrete rechtskonforme Lösungen für die Ausgestaltung von Telekommunikationsüberwachungen hat Posteo sich weiter mit der Bundesnetzagentur rechtlich auseinandergesetzt. Verwaltungsgerichtliche Verfahren hierzu laufen, seit dem Googlemail-Urteil im Juni 2019 fallen Webmaildienste aber nicht mehr unter das TKG. Die Bundesnetzagentur kann daher nach aktuellem Stand keine Anordnungen mehr uns gegenüber treffen.

    SZ:
    “Welche Daten E-Mail-Anbieter weitergeben müssen, regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG).”
    Das ist falsch. Richtig ist: Webmail-Dienste wie Posteo fallen derzeit nicht mehr unter das TKG.

    SZ:
    “Es (das TKG) stammt aus einer Zeit, in der es noch keine Smartphones und Krypto-Mails gab. Damals bedeutete Überwachung, dass ein Telefonanbieter der Polizei einen Zugang zur Leitung freischaltet.”
    Richtig ist: Das ursprüngliche TKG stammt von 1996 und wird laufend aktualisiert. PGP gibt es als IETF-Standard seit 1996, als Programm seit 1991. Der erste Nokia Communicator ist aus 1996. Mit ihm konnte man E-Mails verschicken. Eine grundlegende Erneuerung des TKG fand 2004 statt, bei der das TKG auf die Richlinien der EU (2002) angepasst wurde.

    tagesschau.de
    “Jurist: Keine Chance gegen Aufforderung”
    → Richtig ist: In dem Text geht es um Webmaildienste. E-Mail-Dienste wie Posteo oder Googlemail fallen derzeit nicht mehr unter das TKG. Derzeit gibt es aufgrund einer Entscheidung des EuGH vom 13.06.2019 keine Rechtsgrundlage mehr für etwaige Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) (“solche Aufforderungen”) bei Webmaildiensten; Posteo darf und wird solche Anordnungen daher nicht mehr umsetzen. Auch alle sonstigen Ersuchen/Verpflichtungen auf Grundlage des TKG sind hinfällig.

    tagesschau.de
    “Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt in Deutschland, welche Daten ein Provider weitergeben muss und welche nicht.”
    Richtig ist: Im Text geht es um E-Mail-Dienste. Webmail-Dienste wie Posteo fallen derzeit (s.o.) aber nicht mehr unter das TKG.

    tagesschau.de
    “Allerdings stammt das Gesetz aus einem Zeitalter, als es noch keine Smartphones oder kryptierten E-Mail-Dienste gab.”
    Richtig ist: Das ursprüngliche TKG stammt von 1996 und wird laufend aktualisiert. Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation gab es auch damals schon: PGP gibt es als IETF-Standard seit 1996, als Programm seit 1991. Der erste Nokia Comunicator ist aus 1996. Mit ihm konnte man E-Mails verschicken. Eine grundlegende Erneuerung des TKG fand 2004 statt, bei der das TKG auf die Richlinien der EU (2002) angepasst wurde.

    tagesschau.de
    “[…] traf das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung in Sachen Telekommunikationsgesetz (TKG): Der Berliner E-Mail-Anbieter Posteo hatte dagegen geklagt, die IP-Adressen seiner Kunden an die Polizei herauszugeben. Dabei speicherte das Unternehmen, das mit großer Datensparsamkeit wirbt, diese Informationen gar nicht. Die Richter am Bundesverfassungsgericht aber sahen Posteo in der Pflicht: Ende Januar 2019 urteilten sie, dass die Firma die Daten speichern und auch herausgeben muss.”

    Richtig ist: Es handelt sich nicht um eine Grundsatzentscheidung zum TKG, sondern um einen Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde von Posteo. Die Beschwerde von Posteo wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
    Es wurde auch nicht geurteilt, dass Posteo IP-Adressen seiner Nutzer grundsätzlich speichern und im Bedarfsfall herausgeben muss. Das wäre Vorratsdatenspeicherung, und von dieser sind E-Maildienste wie Posteo explizit ausgenommen. Es ging lediglich um das Erheben von IP-Adressen im Einzelfall – im Rahmen einer Strafermittlung. Wie wir inzwischen wissen, entfaltet dieser Nichtannahme-Beschluss keine rechtliche Bindungswirkung. Das BVerfG hat angenommen, dass IP Adressen ausgeleitet werden müssten, wenn diese Daten in den Posteo-Systemen tatsächlich vorhanden seien – das ist aber nicht der Fall. Das Verfahren vor dem BVerfG ist in Bezug auf E-Maildienste wie Posteo überholt, weil das TKG auf diese Dienste nicht mehr anwendbar ist. Es werden auch in Einzelfällen weiter keine IP-Adressen erhoben.
    Über konkrete rechtskonforme Lösungen für die Ausgestaltung von Telekommunikationsüberwachungen hat Posteo sich weiter mit der Bundesnetzagentur rechtlich auseinandergesetzt. Verwaltungsgerichtliche Verfahren hierzu laufen, seit dem Googlemail-Urteil des EuGH im Juni 2019 fallen Webmaildienste aber nicht mehr unter das TKG. Die Bundesnetzagentur kann daher nach aktuellem Stand keine Anordnungen mehr uns gegenüber treffen.

    spiegel.de
    “Das TKG regelt, welche Daten Provider weitergeben müssen, es gilt allerdings in vielen Punkten als veraltet oder vage formuliert.”
    → Richtig ist: Im Text geht es um E-Mail-Dienste. Webmail-Dienste fallen derzeit aber tatsächlich nicht mehr unter das TKG. Derzeit gibt es aufgrund einer Entscheidung des EuGH vom 13.06.2019 keine Rechtsgrundlage mehr für etwaige Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) bei Webmaildiensten; Posteo darf und wird solche Anordnungen daher nicht mehr umsetzen. Auch alle sonstigen Ersuchen/Verpflichtungen auf Grundlage des TKG sind hinfällig.

    spiegel.de
    “(…)und das Bundesverfassungsgericht fällte ein Urteil,(…)”
    “In einem Rechtsstreit um den Berliner Anbieter Posteo entschied das Bundesverfassungsgericht im Januar, dass Mail-Anbieter IP-Adressen ihrer Kunden an Strafverfolger herausgeben können müssen – selbst dann, wenn sie diese wie im Fall von Posteo gar nicht erheben wollen.”
    Es handelt sich nicht um ein Urteil des BVerfG, sondern um einen Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde von Posteo. Die Beschwerde von Posteo wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
    Es wurde auch nicht geurteilt, dass Posteo IP-Adressen seiner Nutzer grundsätzlich speichern und im Bedarfsfall herausgeben muss. Das wäre Vorratsdatenspeicherung, und von dieser sind E-Maildienste wie Posteo explizit ausgenommen. Es ging lediglich um das Erheben von IP-Adressen im Einzelfall – im Rahmen einer Strafermittlung. Wie wir inzwischen wissen, entfaltet dieser Nichtannahme-Beschluss keine rechtliche Bindungswirkung. Das BVerfG hat angenommen, dass IP Adressen ausgeleitet werden müssten, wenn diese Daten in den Posteo-Systemen tatsächlich vorhanden seien – das ist aber nicht der Fall. Das Verfahren vor dem BVerfG ist in Bezug auf E-Maildienste wie Posteo überholt, weil das TKG auf diese Dienste nicht mehr anwendbar ist. Es werden auch in Einzelfällen weiter keine IP-Adressen erhoben.
    Über konkrete rechtskonforme Lösungen für die Ausgestaltung von Telekommunikationsüberwachungen hat Posteo sich weiter mit der Bundesnetzagentur rechtlich auseinandergesetzt. Verwaltungsgerichtliche Verfahren hierzu laufen, seit dem Googlemail-Urteil des EuGH im Juni 2019 fallen Webmaildienste aber nicht mehr unter das TKG. Die Bundesnetzagentur kann daher nach aktuellem Stand keine Anordnungen mehr uns gegenüber treffen.

    spiegel.de
    “Posteo kündigte nach der Entscheidung aus Karlsruhe eine “architektonische Lösung” an, die “die Sicherheit und die Rechte unserer Kundinnen und Kunden nicht beeinträchtigt”."
    → das ist falsch (da verkürzt).
    Richtig ist das vollständige Zitat aus unserer Blogmeldung von damals: “Wie es jetzt weitergeht: Sollte es rechtlich keine weiteren Optionen mehr geben, werden wir unsere System-Architektur anpassen müssen, dabei jedoch eine Lösung wählen, die die Sicherheit und die Rechte unserer Kundinnen und Kunden nicht beeinträchtigt.”
    Wir haben also eine rechtliche Prüfung “angekündigt” und diese auch durchgeführt, zusammen mit unseren Anwälten und einem Verfassungsrechtler.
    Eine mögliche architektonische Lösung wurde nur in dem oben zitierten Kontext im Konjunktiv erwähnt – und zwingend an die Bedingung etwaiger fehlender rechtlicher Optionen geknüpft.

    Reporter ohne Grenzen: Posteo unterstützt die Press Freedom Awards

    Erstellt am 10. September 2019, 14:00 Uhr | Kategorie: Blog

    Liebe Posteo-Kundinnen und Posteo-Kunden,

    die Press Freedom Awards von Reporter ohne Grenzen (ROG) ehren außergewöhnlich mutige und unabhängige Journalistinnen und Journalisten, die trotz widrigster Umstände und Gefahren von Leib und Leben nicht schweigen wollen. Posteo stiftet in diesem Jahr das Preisgeld in der Kategorie „Courage“.

    Die Nominierten der Press Freedom Awards in der Kategorie Courage
    Die Nominierten der Press Freedom Awards in der Kategorie “Courage” Quelle: Reporter ohne Grenzen

    Es freut uns, auf diese Weise mutige Medienschaffende unterstützen zu dürfen. Am 12. September werden die Press Freedom Awards erstmals in Berlin vergeben.

    Die diesjährigen Nominierten in den drei Preiskategorien stammen aus 12 verschiedenen Ländern. Unter ihnen sind ein russischer Investigativjournalist, auf den bereits mehrere Anschläge verübt wurden, eine vietnamesische Journalistin, die wegen ihrer Arbeit geschlagen und inhaftiert wurde, sowie Pakistans älteste Tageszeitung, die immer wieder von Offiziellen in ihrer Tätigkeit behindert wird.

    Die Nominierten aus der von Posteo geförderten Kategorie “Courage”

    Igor Rudnikov
    Igor Rudnikov Quelle: Reporter ohne Grenzen


    Igor Rudnikov (Russland) – Auf den Gründer der unabhängigen Zeitung Novye Kolesa wurden wegen seiner Recherchen zu Korruption und dem Missbrauch öffentlicher Gelder schon mehrere Anschläge verübt. Außerdem wurde er wegen seiner Arbeit verhaftet. Im Gefängnis schrieb er weiter Artikel und ein Buch, indem das Zitat vorkommt: “Der Gedanke kann nicht in Handschellen gelegt oder ins Gefängnis geworfen werden. Er wird immer frei sein.”


    Eman al Nafjan
    Eman al Nafjan Quelle: Reporter ohne Grenzen


    Eman Al-Nafjan (Saudi-Arabien) – Die Bloggerin und Journalistin hatte sich in Saudi-Arabien massiv dafür eingesetzt, dass Frauen Auto fahren dürfen und mehr Rechte bekommen. Dafür wurde sie verhaftet. Aktuell ist sie vorläufig frei. Sie rief die Webseite SaudiWoman.me ins Leben und schreibt für internationale Medien wie die britische Zeitung “The Guardian” und die “New York Times”. Seit Mitte 2018 erlaubt der Staat auch Frauen, Auto zu fahren.

    Paolo Borrometi
    Paolo Borrometi Quelle: Reporter ohne Grenzen


    Paolo Borrometi (Italien) – Wegen seiner unerschrockenen Berichterstattung über die Mafia wird er regelmäßig mit dem Tode bedroht und lebt unter ständigem Polizeischutz. Er schreibt für die Zeitung “Giornale di Sicilia” und die von ihm ins Leben gerufene Webseite “La Spia”.

    Lola Aronovich
    Lola Aronovich Quelle: Reporter ohne Grenzen


    Lola Aronovich (Brasilien) – Die Bloggerin ist mit ihren feministischen Texten und dem Einsatz für Frauenrechte im ganzen Land bekannt geworden. Gleichzeitig wird sie immer wieder massiv angefeindet. Online erhielt sie hunderte Todesdrohungen. Seit 2018 gilt in Brasilien ein Gesetz, dass frauenfeindliche Online-Kriminalität besser verfolgbar macht – es wird auch als “Lola-Gesetz” bezeichnet.







    Premiere in Deutschland

    Seit nunmehr 27 Jahren verleiht die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen die Press Freedom Awards. Traditionell findet die Veranstaltung in Frankreich statt – dem Gründungsland von ROG. Anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens organisiert die deutsche Sektion in diesem Jahr die Preisverleihung.

    Wer zu den Preisträgerinnen und Preisträgern gehört, wird am 12. September in den Kammerspielen des Deutschen Theaters in Berlin bekannt gegeben. Die Jury besteht aus den Präsidentinnen und Präsidenten der sieben weltweiten ROG-Sektionen. Hinzu kommt das sogenannten Emeritus Board, das sich aus Männern und Frauen zusammensetzt, die sich in den Bereichen Menschenrechte und Meinungsfreiheit verdient gemacht haben.

    Unsere Unterstützung

    Uns ist es wichtig, gesellschaftliches Engagement zu fördern und als Unternehmen Verantwortung zu übernehmen. Deshalb unterstützen wir ausgewählte Organisationen aus den Bereichen des Klima- und Umweltschutzes, der Netzpolitik, Meinungsfreiheit und Menschenrechte sowie aus der Flüchtlingshilfe.

    Viele Grüße
    Ihr Posteo-Team

    KiKA-Sendung: Hacker - digitale Diebe?

    Erstellt am 10. Februar 2019, 08:20 Uhr | Kategorie: Medien

    Der KiKA ist in der aktuellen Folge der Sendung “Timster” unter anderem der Frage nachgegangen, wie man sich vor Hackern schützen kann. Die Tipps sind auch für Erwachsene sehenswert.

    Ab Minute 09:20 erklären Moderator Tim und Linus vom Chaos Computer Club die Zwei-Faktor-Authentifizierung am Beispiel von Posteo.

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