Classic Bridge: Konzert im Posteo Lab

Erstellt am 06. Februar 2015, 18:15 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo Kunden,
liebe Interessierte,

seit dem 02. Februar ist das Posteo Lab auf dem Berliner Kreuzberg täglich für Sie geöffnet. Im Posteo Lab können Sie aber nicht nur Posteo ausprobieren, Verschlüsselungs-Trainings absolvieren, Postfächer eröffnen oder Guthaben aufladen.

Das Lab ist auch ein Begegnungs- und Veranstaltungsort. Ende Februar startet nun eine erste, kleine Konzertreihe: Die Classic Bridge. #more#

Am 26.02. laden Posteo und Sphinx ET gemeinsam zu einem Klavier- und Celloabend in unseren Kuppelsaal ein, der sich zwischen Klassik und Moderne sowie zwischen verschiedenen Stilrichtungen bewegen wird. Durch den Abend führen die beiden Musiker Beatrix Becker (Klavier, Bassklarinette & Komposition) & Sébastian Rateau (Violoncello). Beatrix Becker erzählt gemeinsam mit ihrem musikalischen Partner fließende Klaviergeschichten. Sie lädt mit Eigenkompositionen im Spannungsfeld von Klassik, Tango, Flamenco, Jazzminiatur und epischer Musik zur Mitfahrt auf eine musikalische Reise ein. Inspirieren lässt sich die Berlinerin von großen Komponisten – und nicht zuletzt von Orten, Natureindrücken und Begegnungen.

Die Veranstaltung im Überblick:

Classic Bridge: Klavier- und Celloabend mit Beatrix Becker und Sébastian Rateau
im Posteo Lab, Methfesselstrasse 38, Berlin-Kreuzberg.

Datum: 26. Februar 2015
Beginn: 19 Uhr, Einlass 18:30 Uhr
Eintritt: 10 EUR im VVK/ 15 EUR Abendkasse
Veranstalter: Posteo und Sphinx ET

Wenn Sie Karten im Vorverkauf erwerben möchten, können Sie dies ab dem 10.02. entweder direkt im Posteo Lab tun (Öffnungszeiten Mo-Fr zwischen 15 und 18 Uhr) oder eine E-Mail an info@sphinxet.de senden.

Viele liebe Grüsse
Das Posteo-Team

Update: Stiftung Warentest korrigiert Test-Artikel

Erstellt am 04. Februar 2015, 15:15 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,

Im aktuellen Heft der Stiftung Warentest werden E-Mailanbieter getestet. Posteo ist gemeinsam mit einem anderen Anbieter punktgleicher Testsieger. Dennoch waren in dem Test-Artikel zahlreiche Fehler zu verschiedenen Themen (u.a. zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung und zum Thema Verschlüsselung) enthalten. Diese hatten wir bemängelt.

Unsere bisherigen Blogartikel zum Thema können Sie hier nachlesen:
- 29.Januar 2015, 12:00 Uhr
- 03.Februar 2015, 15:30 Uhr

Die Stiftung Warentest hat inzwischen reagiert und ist in den meisten Punkten unseren Richtigstellungen gefolgt. Die Redaktion hat ihren fehlerhaften Test-Artikel an vielen Stellen korrigiert – und auch den Tenor ihres Artikels geändert.#more#

Dies war notwendig geworden, da der Tenor des Stiftung Warentest-Artikels rund um eine Falschdarstellung aufbaute, die von der Redaktion in das Zentrum des Textes gestellt worden war. Der neue Test-Artikel wurde inzwischen auf der Seite der Stiftung Warentest test.de veröffentlicht.

Der Artikel steht kostenlos zur Verfügung, damit die Verbraucher die neue Fassung ohne Zusatzkosten lesen können. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die richtiggestellt wurden, finden Sie auch am Ende dieses Blogbeitrags.

In einem Punkt fordern wir die Stiftung Warentest aber weiterhin zu einer Klarstellung bzw. Richtigstellung auf:

Die Stiftung Warentest erklärt bisher öffentlich, die im Test fälschlicherweise als “Verschlüsselung des Postfachs” bezeichnete “Verschlüsselung des Eingangspostfachs” sei nicht “bewertungsrelevant gewesen”. Das ist offensichtlich falsch.

Denn der Bereichsleiter Untersuchungen der Stiftung Warentest, Dr. Holger Brackemann, hat es uns gegenüber bereits gestern Abend schriftlich eingeräumt. Dr. Brackemann schreibt:


“Die Bewertung […] im Urteil Verschlüsselung beruht auf der damals nicht vorhandenen optionalen Verschlüsselung der Eingang-Postfaches.”


Das bedeutet: Das Kriterium war doch bewertungsrelevant. Die Stiftung Warentest hat die Verschlüsselungskonzepte aller anderen Anbieter abgewertet, weil sie damals fälschlicherweise davon ausging, dass ein Anbieter ein vollständig verschlüsseltes Postfach anbieten würde.
Die Stiftung Warentest sollte dies nun auch öffentlich richtigstellen. Wir erwarten, dass der Sachverhalt nun abschließend aufgeklärt wird: Wir haben uns deshalb so intensiv für die Richtigstellungen eingesetzt, weil es im Interesse der Verbraucher ist, dass die Stiftung Warentest Fehler richtigstellt. Wir meinen auch, dass es angemessen wäre, wenn die Stiftung Warentest nun über weitere eigene Kanäle öffentlich darüber informiert, dass sich zahlreiche Fehler in einem Test-Artikel ihres aktuellen Print-Magazins befinden. Das Heft hat eine Auflage von mehr als 450.000 Exemplaren.

Der Überblick über die bisherigen Änderungen der Stiftung Warentest:

- Alle Stellen, in denen die Redaktion fälschlicherweise von einer “Verschlüsselung des Postfachs” bei einem Anbieter sprach, wurden geändert.

- Alle Falschdarstellungen zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung wurden korrigiert.

- Die Redaktion hat außerdem ihre Falschdarstellung gestrichen, dass nur ein anderer Anbieter über ein umfassendes Datenschutzkonzept verfüge.

- Auch die missverständliche Formulierung, Kunden der PR-Initiative “E-Mail made in Germany” würden generell sehen, ob eine E-Mail verschlüsselt übertragen werde, wurde korrigiert.

- Die Redaktion hatte in der ersten Fassung Ihres Textes fälschlicherweise von nur einem Testsieger gesprochen; auch dies wurde korrigiert.

- Die Falschdarstellung, dass Apple noch nie Kundendaten herausgegeben habe, wurde ebenfalls gestrichen.

- Die Formulierung, die implizierte, dass ein getesteter Anbieter nicht auf Schadsoftware scannen würde, wurde ebenfalls korrigiert.


Viele freundliche Grüße
Das Posteo-Team

Stiftung Warentest: Weitere Richtigstellungen

Erstellt am 03. Februar 2015, 15:30 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,
Liebe Interessierte.

Im aktuellen Heft der Stiftung Warentest werden E-Mailanbieter getestet. Posteo ist gemeinsam mit einem anderen Anbieter punktgleicher Testsieger. Dennoch sind in dem Test-Artikel zahlreiche Fehler zu verschiedenen Themen (u.a. zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung und zum Thema Verschlüsselung) enthalten. Diese hatten wir bemängelt.

Unseren ersten Blogartikel zum Thema können Sie hier nachlesen:
- 29.Januar 2015, 12:00 Uhr

Wir haben noch einmal alle vorliegenden Unterlagen geprüft (den Test-Artikel, die Anbietervorabinformation, das Untersuchungsprogramm). Unsere neuen Erkenntnisse haben wir der Stiftung Warentest zeitnah mitgeteilt.

1.) Im Artikel der Stiftung Warentest befinden sich weitere Falschdarstellungen, die wir beim ersten Lesen übersehen hatten. Einige stellen wir am Ende dieses Blogbeitrags richtig, da sie das Angebot von Posteo diskreditieren.#more#


2.) Beim Durchgehen aller Vorabinformationen der Stiftung Warentest und der E-Mailkommunikation mit der Redaktion haben wir darüber hinaus Unregelmäßigkeiten festgestellt:

Die Stiftung Warentest hat in dem Artikel eine optionale Eingangs-Verschlüsselung fälschlicherweise als “Verschlüsselung des Postfachs” bezeichnet. Der Begriff suggeriert die vollständige Verschlüsselung eines Postfachs – welche keiner der getesteten E-Mail-Dienste anbietet. Das Kriterium wurde maßgeblich zur Bewertung des Verschlüsselungskonzeptes der Provider herangezogen und der gesamte Artikel baut rund um diese Falschdarstellung auf.
Das Verschlüsselungskonzept von 13 der 14 getesteten Provider wurde daraufhin fälschlicherweise deutlich schlechter bewertet – auch das von Posteo.

Das Kriterium “Verschlüsselung des Postfachs” war nachweislich weder im Untersuchungsprogramm des Tests noch in der Anbietervorabinformation der Stiftung Warentest aufgeführt, das den Anbietern im Vorfeld zugesandt wurde. Das bedeutet: Die Anbieter wurden nicht adäquat informiert. Ihnen wurde damit keine Möglichkeit gegeben, vor der Veröffentlichung hierzu Stellung zu nehmen – und die Stiftung Warentest über ihre falschen Annahmen aufzuklären. Selbst gesetzte Verfahrens- und Qualitätsstandards wurden nicht eingehalten.

Die Redaktion war z.B. bereits mindestens seit Mitte November über die Unterschiede zwischen einer vollständigen Postfach-Verschlüsselung und einer optionalen Eingangs-Verschlüsselung informiert. Wir haben beim Durchsehen aller Unterlagen festgestellt, dass wir der Stiftung Warentest Mitte November in einer E-Mail den Unterschied zwischen einer optionalen Eingangs-Verschlüsselung neu eingehender E-Mails (mit PGP/S/MIME) und einer vollständigen “Verschlüsselung des Postfachs” (die keiner der getesteten Dienste anbietet) dargelegt haben.

Wir stellen fest:
Diese Informationen blieben, aus welchen Gründen auch immer, völlig unberücksichtigt.


Weitere Richtigstellungen zu weiteren Falschdarstellungen, missverständlichen Darstellungen und unausgewogenen Formulierungen der Redaktion.

Den ersten Teil unserer Richtigstellungen finden Sie in unserem Blogbeitrag vom 29.01.

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Falschdarstellungen zum Datenschutzkonzept

Stiftung Warentest schreibt:

“Nur der Testsieger setzt konsequent auf Datenschutz und speichert alle E-Mails verschlüsselt.”

Wir stellen richtig:

Erstens schreibt die Redaktion von nur einem Testsieger, obwohl Posteo dasselbe Qualitätsurteil wie ein weiterer Anbieter erhalten hat – und somit auch gleichberechtigter Testsieger ist. Über diese Tatsache geht die Redaktion im Artikel konsequent hinweg.

Dieser Satz ist außerdem eine ungerechtfertigte Abwertung unseres Datenschutzkonzeptes.

Das Datenschutzkonzept von Posteo geht über das des genannten Anbieters hinaus. Und zwar nicht nur, weil die Annahme der Redaktion, dass alle E-Mails bei diesem Anbieter verschlüsselt gespeichert würden, falsch ist. Wir möchten die beiden wichtigsten Unterschiede kurz erläutern, da sie im Test mehrfach aufgegriffen und falsch dargestellt werden:

a) Nur bei Posteo erfolgt die Anmeldung anonym – und zwar jede Anmeldung. Wir erheben als einziger Anbieter grundsätzlich keine personenbezogenen Daten unserer Nutzer. Wir sind gesetzlich dazu nicht verpflichtet und möchten so datensparsam wie möglich arbeiten. Weil wir grundsätzlich solche Daten nicht erheben, beantworten wir auch jede eingehende Bestandsdatenanfrage von Behörden negativ.

Der andere Anbieter erhebt hingegen ganz regulär Bestandsdaten (Pflicht: Name, Vorname und Land. Optional: Adresse) – wie herkömmliche Anbieter auch, und zwar nicht optional. Diese müssen bei behördlichen Bestandsdatenanfragen herausgeben werden. Auch wird dort bei der Anmeldung z.B. ein Recaptcha von Google verwendet, dass u.a. die IP-Adresse des Kunden an Google übermittelt.

Bei Posteo erfolgt jede Bezahlung seit unserer Gründung 2009 anonym. Egal, ob der Kunde in Bar, per Überweisung oder per Paypal zahlt. Hierfür hat Posteo ein eigenes technisches Bezahlsytem zum Anonymisieren aller Bezahlvorgänge entwickelt. Unser konsequentes Anonymisieren von Zahlungen steht ebenfalls im Gegensatz zu allen anderen Anbietern im Test. Im Übrigen liegen uns nur aufgrund dieses Bezahlsystems tatsächlich keine Bestandsdaten unserer Kunden mit Postfachbezug vor. Würden wir eine anonyme Anmeldung ermöglichen, Bezahldaten aber regulär mit Postfächern verknüpfen, wären die bei den Bezahlvorgängen übermittelten personenbezogenen Daten ebenfalls Bestandsdaten. Das alleinige Angebot einer anonymen Anmeldung wäre somit ohne Mehrtwert für den Verbraucher, wenn nicht auch alle Bezahlvorgänge konsequent anonymisiert würden.

Fazit: Die Aussage “Nur der Testsieger setzt konsequent auf Datenschutz” ist deshalb nachweislich falsch und ungerechtfertigt. Auch später im Text stellt die Redaktion diese Zusammenhänge falsch dar.

Zitat 1:
“Die jungen Anbieter (…) schützen gut: Sie erheben nur wenige oder gar keine Kundendaten. Was sie nicht speichern, kann niemandem in die Hände fallen.”

Wir stellen erneut richtig:

Aus den oben genannten Gründen ist diese Aussage bzw.Gleichstellung falsch.

Zitat 2:
Beschreibung von Posteo im Test ganz unten:
“Vertraulich. Kunden können Konto anonym einrichten und bezahlen (Geld im Briefumschlag zusenden).”

Hierzu stellen wir erneut richtig:
Bei Posteo erfolgt jede Anmeldung und Bezahlung seit unserer Gründung 2009 anonym (nicht “können”). Egal, ob der Kunde in Bar, per Überweisung oder per Paypal zahlt. Hierfür hat Posteo ein eigenes technisches Bezahlsytem zum Anonymisieren der Bezahlvorgänge entwickelt (siehe oben). Die Darstellung, die anonyme Bezahlung bei Posteo beschränke sich auf den Barbrief, ist deshalb falsch. In diesen setzen Verbraucher im Allgemeinen wenig Vertrauen. Unser Bezahlsystem erläutern wir den Verbrauchern u.a. hier.

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Falschdarstellung im Absatz “Anbieter liest mit”

Die Redaktion schreibt, ausser einem Anbieter würden alle Dienste die E-Mails im Klartext speichern. Sie schreibt: “Sie scannen sie auf Schadsoftware, Google nutzt das auch für Werbung.”

Wir stellen richtig:
Auch der genannte Anbieter speichert E-Mails im Klartext ab. Der zweite Satz impliziert außerdem, dass dieser Anbieter E-Mails nicht auf Schadsoftware scannen würde.

Das ist falsch. Auch dieser Anbieter scannt E-Mails mehrfach auf Schadsoftware. Dies hätte die Redaktion auf der Website des Anbieters nachlesen können.
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Falschdarstellungen Transparenzberichte

Falschdarstellung zur iCloud

Stiftung Warentest schreibt:
“Das US-Unternehmen gab laut Transparenzbericht bislang keine Kundendaten heraus.”

Wir stellen richtig:
Diese pauschale Aussage ist selbstverständlich falsch und entbehrt jeglicher Grundlage – auch für Deutschland. Dies kann in den Transparenzberichten von Apple eingesehen werden.

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Absatz “Angriff unterwegs: Mann in der Mitte”

Der komplette Abschnitt ist leider missverständlich und enthält Falschdarstellungen. Wir können in diesem Text nicht alles im Detail ausführen. Wir raten der Redaktion, sich beim Überarbeiten an Experten zu wenden.

Update 3: Richtigstellungen zu Stiftung Warentest

Erstellt am 29. Januar 2015, 12:00 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,

Heute ist ein Test der Stiftung Warentest erschienen, der E-Mailanbieter testet. Posteo ist gemeinsam mit einem anderen Anbieter punktgleicher Testsieger.

Leider sind im Test trotzdem zahlreiche Falschaussagen zu unserem Angebot und zu den Angeboten anderer Anbieter enthalten. Die Redaktion der Stiftung Warentest hat außerdem verschiedene technische Zusammenhänge falsch dargestellt.

Update: Wir haben bereits eine Richtigstellung von Stiftung Warentest eingefordert.

Update 2 (30.01., ca. 11:00): Die Stiftung hat den Test kurzfristig von ihrer Seite test.de genommen und hat uns mitgeteilt, dass Anfang der kommenden Woche eine aktualisierte Fassung veröffentlicht wird. Darüber hinaus wird die Stiftung Warentest den Sachverhalt auch in der nächsten Ausgabe ihrer Zeitschrift “test” aufgreifen.

Update 3 (30.01., ca. 16:00): Die Stiftung Warentest hat uns soeben erlaubt, ihre Stellungnahme an uns vollständig zu veröffentlichen.

“Sehr geehrter Herr Löhr,

ich muss mich zunächst entschuldigen, dass wir auf Ihre Mail inhaltlich am gestrigen Tage nicht reagieren konnten. Es war leider so, dass – aus verschiedenen Gründen – keine der Personen, die sich inhaltlich vertieft mit dieser Untersuchung beschäftigt haben, im Haus war.

Wir haben inzwischen mit dem von uns beauftragten Prüfinstitut Ihre Punkte besprochen und gehen nun davon aus, dass wir unsere Veröffentlichung an mehreren Stellen ändern werden. Wir werden deshalb den Test kurzfristig von unserer Seite test.de nehmen und Anfang der kommenden Woche eine aktualisierte Fassung veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir den Sachverhalt auch in der nächsten Ausgabe unserer Zeitschrift test aufgreifen.

Ich bedauere, dass in dieser Veröffentlichung offensichtlich nicht alle Sachverhalte korrekt wiedergegeben wurden, und kann Ihnen versichern, dass wir die Ursachen dafür untersuchen und notwendige Schlussfolgerungen daraus ziehen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Holger Brackemann

Leiter des Bereichs Untersuchungen”

Mit diesem Blogbeitrag möchten wir die verschiedenen Falschaussagen von Stiftung Warentest richtigstellen.#more#

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Falschaussagen: Zwei-Faktor-Authentifizierung

Zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung macht Stiftung Warentest gleich mehrere Falschaussagen.

Sie schreibt: „Die Crux: Sicherheits-Funktionen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung realisiert auch Posteo über ein via Handy übertragenes Einmalpasswort. Einzige Lösung, um anonym zu bleiben: eine im Ausland gekaufte, nicht personalisierte Guthabenkarte fürs Handy. Verzichten Kunden auf das Zwei-Faktor-Verfahren, steigt das Risiko, dass das Konto gehackt wird. “

Wir stellen richtig:

1.) Es ist falsch, dass beim Nutzen der Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Posteo ein Passwort „via Handy übertragen“ wird. Die Redaktion hat schlicht das für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Posteo verwendete TOTP-Verfahren nicht verstanden, das wie folgt funktioniert: Das Einmal-Passwort wird auf dem Kunden-Gerät (z.B. auf einem Mobiltelefon, Tablet oder Desktop) erzeugt und angezeigt, für das der Kunde zuvor die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert hat. Aktiviert der Kunde die Absicherung, wird auf seinem Gerät ein individueller Algorithmus hinterlegt, der auch in unserem System gespeichert wird. Mit diesem wird alle 30 Sekunden ein individuelles Einmal-Passwort berechnet – und zwar auf dem Gerät des Kunden und unabhängig davon auch im System von Posteo.

Das Passwort wird nicht per Handy übertragen. Der Kunde gibt das Einmal-Passwort selbst beim Login-Vorgang auf der Posteo-Website ein. Die beiden Codes werden beim Login dort miteinander verglichen. Stimmen sie überein, erfolgt das Login. Eine Verbindung zwischen dem Gerät des Kunden und Posteo besteht nicht.

2.) Es ist falsch, dass die Authentifizierung bei Posteo per Handy erfolgen muss. Unsere Kunden können hierfür auch ein Tablet, einen Computer oder einen Yubikey benutzen. In keinem Fall besteht aber eine Verbindung zwischen der Zwei-Faktor-Authentifizierung und der Mobilfunk-Karte des Kunden.

3.) Es ist aus den oben genannten Gründen auch falsch, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung die Anonymität unserer Kunden beeinträchtigt. Dies behauptet die Stiftung Warentest und geht sogar so weit, Posteo-Kunden zu empfehlen, eine im Ausland gekaufte, nicht personalisierte Guthabenkarte für ihr Handy zu kaufen. Diese Empfehlung ist völliger Unfug und entbehrt jeder Grundlage (siehe unsere Ausführungen oben).

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Falschaussagen: Verschlüsseltes Postfach

Die Stiftung Warentest behauptet in ihrem Testbericht:
„Nur einer liest nicht mit“ und betont in ihrem Text wiederholt: „Mit einer Ausnahme speichert jeder der geprüften E-Mail-Dienste Nachrichten seiner Kunden im Klartext.“ Nur ein Anbieter schütze die Kunden und speichere deren E-Mails verschlüsselt.
Diese Aussage ist falsch.

Wir stellen richtig:

Alle getesteten Anbieter speichern die E-Mails der Kunden grundsätzlich im Klartext ab – es sein denn, der Kunde selbst nutzt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und aktiviert eine optionale Eingangs-Verschlüsselung, dann wird der Inhalt (ohne Betreff, Absender und andere so genannte Metadaten) neu eingehender E-Mails verschlüsselt gespeichert. Die Stiftung Warentest bezeichnet dennoch eine optionale Verschlüsselung neu eingehender E-Mails durch den Anbieter als “Verschlüsselung des Postfachs”. Sie suggeriert so fälschlicherweise, bei dem Anbieter würden alle E-Mails verschlüsselt gespeichert. Tatsächlich ist dies eine optionale Funktion, die zudem nur einen Teil der E-Mails betrifft (z.B. nicht die gesendeten E-Mails) und nur Nutzern von PGP vorbehalten bleibt.
Posteo bietet seit dem 28.01. ebenfalls eine Eingangs-Verschlüsselung mit PGP und mit S/MIME an. Zur Klarstellung beschreiben wir die Funktionsweise einer Eingangs-Verschlüsselung näher:

Bei einer Eingangs-Verschlüsselung können lediglich Kunden, die bereits PGP (oder S/MIME) verwenden, ihren öffentlichen Schlüssel hochladen und alle neu eingehenden E-Mails mit PGP oder S/MIME verschlüsseln. Die bereits im Postfach enthaltenen Nachrichten bleiben unverschlüsselt, alleine deshalb ist die pauschale Bezeichnung „verschlüsseltes Postfach“ schon falsch.

Eine Verschlüsselung neu eingehender E-Mails ist erstens keine Postfach-Verschlüsselung, da das E-Mail-Archiv unverschlüsselt bleibt. Zweitens ist sie ausschließlich Kunden vorbehalten, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss stets der Nutzer selbst einrichten – und nur wenige tun das.

Trotzdem hat Stiftung Warentest die optionale Eingangs-Verschlüsselung als grundsätzliche “Verschlüsselung des Postfachs” bezeichnet und maßgeblich zur Bewertung des Verschlüsselungskonzeptes der Provider herangezogen.

Auch der Titel „Nur einer liest nicht mit“ suggeriert Sicherheit, die nicht existiert: Maßnahmen wie das Scannen auf Spam oder eine richterlich angeordnete Postfach-Überwachung sind bei einer Eingangs-Verschlüsselung weiterhin möglich, da die E-Mails erst nach dem Eintreffen auf den Servern des Providers verschlüsselt werden.

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Falschaussage Umzugshilfe

Die Stiftung Warentest zählt im Artikel Anbieter auf, die eine Umzugshilfe bieten. Posteo wird hier fälschlicherweise nicht genannt.
Wir stellen richtig:
Posteo bietet seit Jahren eine Umzugshilfe an, mit der E-Mails zu Posteo übertragen werden können. In unserer Hilfe bieten wir hierzu Anleitungen an und unser Support-Team hilft kostenfrei ebenfalls bei Fragen rund um den Umzug.

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Missverständliche Formulierung: „E-Mail made in Germany“

Stiftung Warentest schreibt, dass Kunden der in der Initiative „E-Mail made in Germany“ verbundenen Firmen sehen würden, ob die Nachricht verschlüsselt übermittelt und nach deutschem Datenschutz gespeichert wird. Zitat: "Schon beim Eintippen der Mailadresse des Empfängers signalisiert ein grüner Haken, ob beides zutrifft.“

Wir stellen richtig:
Kunden der Initiative „E-Mail made in Germany“ sehen nicht in allen Fällen, ob eine E-Mail verschlüsselt übermittelt und nach deutschem Datenschutzrecht gespeichert wird.

Beides trifft z.B. auch auf Posteo zu, trotzdem wird beim Versand zu Posteo kein „grüner Haken angezeigt“. Posteo ist nicht Mitglied der PR-Initiative. Offene und sichere Methoden wie DANE, das Posteo als erster deutscher E-Mail-Provider eingeführt hat, bleiben unberücksichtigt, obwohl Posteo damit eine sichere Transportverschlüsselung anbietet – und deutschen Datenschutz ebenfalls.

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Missverständliche Formulierung: SSL-Verschlüsselung.

Zur gängigen SSL-Verschlüsselung behauptet Stiftung Warentest:
Die Stiftung Warentest behauptet, dass jeder zweite Anbieter im Test bei unsicherer Verbindung einfach nicht senden würde.

Wir stellen richtig:
Das ist eine missverständliche Darstellung. Hier fehlen der Redaktion vermutlich die grundlegenden Kenntnisse der E-Mailtechnik: SSL-fähige E-Mailserver versuchen in der Regel beim Versand zwar stets, eine mit SSL-verschlüsselte Verbindung aufzubauen – ist dies aber nicht möglich, weil z.B. der E-Mailserver des Empfängers nicht verschlüsseln kann, wird die E-Mail auch ohne SSL-Verschlüsselung versendet. Das gehört zum E-Mail-Standard und wird allgemein so gehandhabt. Wir können nur vermuten, dass die Redaktion die erzwungene SSL-Verschlüsselung der Anbieter meint, die bei vielen Anbietern besteht, wenn der Kunde eine E-Mail von seinem Rechner an seinen jeweiligen Anbieter „übergibt“, bevor dieser die E-Mail dann zu anderen Anbietern versendet. Beim eigentlichen E-Mailversand durch das Internet wird eine E-Mail in der Regel entgegen der Annahme von Stiftung Warentest von den Anbietern auch dann (unverschlüsselt) versendet, wenn der Gegenserver nicht verschlüsseln kann.

E-Mail-Verschlüsselung im Browser mit Mailvelope

Erstellt am 10. Oktober 2014, 11:16 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Nutzer,

seit einigen Tagen ist eine neue Version des Verschlüsselungs-Add-ons Mailvelope (für Firefox und Chrome) verfügbar. In der neuen Version ist es für Posteo bereits vorkonfiguriert.
Dadurch ist es nun komfortabel möglich, die Inhalte einzelner E-Mails im Posteo-Webmailer mit OpenPGP zu verschlüsseln.

#more#

Anhänge können mit dem Add-on nicht verschlüsselt werden. Mailvelope ist besonders interessant für alle, die Posteo bevorzugt im Webmailer nutzen und ihre E-Mails dort mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung absichern möchten. Mailvelope ist quelloffen (Open Source): Der Programmcode des Add-ons ist einsehbar und basiert auf offenen Standards.

In der Posteo-Hilfe im Bereich “Webmail” finden Sie eine Anleitung, wie Sie das Add-on in Ihrem Browser (Firefox oder Chrome) installieren können – und wie das Verschlüsseln mit Mailvelope funktioniert. Andere Browser, wie z.B. Safari oder den Internet Explorer, unterstützt Mailvelope bisher nicht. Sollten Sie Probleme beim Verwenden von Mailvelope oder Fragen zu dem Verschlüsselungs-Add-on haben, wenden Sie sich bitte an den Mailvelope-Support.

Viele Grüsse
Ihr Posteo-Team



Email encryption in your browser with Mailvelope

Dear Posteo user,

A few days ago, a new version of the encryption add-on Mailvelope (available for Firefox and Chrome) was released. The new version is preconfigured to work with Posteo.

Using the add-on, it is now possible to easily encrypt the content of emails using OpenPGP within the Posteo webmail interface. You can also sign your emails, but attachments can not be encrypted using the add-on. Mailvelope is especially interesting for all who prefer to use the Posteo webmail interface and who would like to secure their emails with end-to-end encryption. Mailvelope is open source: The program code for the add-on is visible and based on open standards.

In the Posteo help section “Webmail”, you can find instructions on how to install the add-on in Firefox or Chrome and how encryption using Mailvelope works. Other browsers such as Safari or Internet Explorer do not yet support Mailvelope. If you encounter problems using Mailvelope or have questions about the add-on, please contact Mailvelope support.

Best regards,
The Posteo Team