Cryptoparty für Frauen im Posteo Lab am 24.02.

Erstellt am 08. Februar 2016, 16:45 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Interessierte,

wir haben einen Veranstaltungshinweis für Sie:

Am Mittwoch, den 24.02., findet im Posteo Lab auf dem Berliner Kreuzberg eine Cryptoparty für Frauen statt. Gastgeberinnen sind die Hackerinnen von Heart of Code.

Die Hackerinnen sind ab 19 Uhr bei uns zu Gast. Die Veranstaltung startet mit zwei kurzen Vorträgen zum Thema Verschlüsselung. Im Anschluss wird den Teilnehmerinnen des Workshops gezeigt, wie sie sicher im Internet kommunizieren, und wie sie sich vor Ausspähung durch Geheimdienste und Werbetreibende schützen können.

Zum Hintergrund:
Die Hackerinnen von “Heart of Code” möchten Frauen den Zugang zu Informationstechnologien, Tools und Inhalten erleichtern – und damit die Hacking-Community und die Tech-Landschaft langfristig diverser gestalten. Wir unterstützen dieses Anliegen, da Frauen in der IT-Branche bisher deutlich unterrepräsentiert sind. Deshalb stellen wir den Hackerinnen das Posteo Lab gerne für die Veranstaltung zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team

Bundespräsident hat VDS-Gesetz unterzeichnet

Erstellt am 17. Dezember 2015, 14:00 Uhr | Kategorie: Blog

Wie wir soeben schriftlich aus dem Bundespräsidialamt erfahren haben, hat Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (“Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”) bereits am 10. Dezember 2015 unterzeichnet.

Da dies der Öffentlichkeit offenbar bisher nicht bekannt ist, möchten wir hiermit darüber informieren.

Wir hatten den Bundespräsidenten vor einigen Wochen angeschrieben, mit der Bitte, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Auch, wenn E-Maildienste wie Posteo von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind.

Denn in der Praxis der Auskunftsverfahren und der Überwachungsvorgänge existieren zahlreiche Missstände, die wir in unserem diesjährigen Transparenzbericht kritisiert hatten. Auf diese hatten wir den Bundespräsidenten in unserem Brief hingewiesen.

Den Schriftwechsel zwischen uns und dem Bundespräsidialamt finden Sie untenstehend.

#more#


Folgende Antwort aus dem Bundespräsidialamt vom 15.12. erreichte uns heute:

“Sehr geehrter Herr Löhr,

Bundespräsident Joachim Gauck hat mich gebeten, für Ihren Brief vielmals zu danken und Ihnen zu antworten.
Im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen hat der Bundespräsident allein deren Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit einzelner gesetzlicher Regelungen zu überprüfen. Das hat er auch bei dem von Ihnen beanstandeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts getan. Nach eingehender Prüfung ist er dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verfassungsverstoß, der allein ihn hätte berechtigen können, die Ausfertigung zu verweigern, nicht vorliegt. Der Herr Bundespräsident hat daher – der Verfassung verpflichtet – das Gesetz am 10. Dezember 2015 unterschrieben und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag”

Die Antwort des Bundespräsidialamtes im PDF-Format



Wir schrieben am 11.11.2015:

“Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

ich wende mich als Geschäftsführer des deutschen Telekommunikationsanbieters Posteo.de an Sie. Wir erbringen E-Mail-Dienstleistungen und bei uns werden mehr als 120.000 bezahlte E-Mail-Postfächer geführt. Ich schreibe Sie an, da Sie über die Einführung des “Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (“Vorratsdatenspeicherung”) entscheiden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie über Missstände in der Praxis der Auskunftsverfahren und der Überwachungsvorgänge informieren, deren Nutzung mit der Einführung des oben genannten Gesetzes zunehmen wird.

Die Vorratsdatenspeicherung soll in ihrer Anwendung durch den Richtervorbehalt kontrolliert werden.
Jedoch weisen alle öffentlich verfügbaren Zahlen, wie wir in unserem Transparenzbericht aufzeigen, darauf hin, dass in der Praxis offenbar alle Anträge auf Überwachung bewilligt werden. Das Instrument des Richtervorbehaltes wird seiner ihm zugedachten Kontrollaufgabe in der Praxis offenbar nicht gerecht. Der Rechtsschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist deshalb unserer Ansicht nach nicht ausreichend gewährleistet. Öffentliche Statistiken existieren für das Land Berlin: Dort ist nach 2007 kein einziger Antrag auf eine Überwachungsmaßnahme mehr abgelehnt worden. Bewilligt wurden zwischen 2008 und 2014 insgesamt 14.621 Überwachungen. Diese Zahlen bestätigen auch zwei Studien (des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht und der Universität Bielefeld, siehe Transparenzbericht): Aus ihnen geht ebenfalls hervor, dass nur in absoluten Ausnahmefällen einer beantragten Überwachungsmaßnahme nicht stattgegeben (0,4% Ablehnungsquote) wird. Angesichts der Zahlen aus Berlin sehen wir dringenden Klärungsbedarf. Wird in einem Staat allen Anträgen auf Überwachung stattgegeben, ist dies ein starker Hinweis darauf, dass sich der Rechtsstaat auf dem Weg in einen Überwachungsstaat befindet.
Alleine schon vor diesem Hintergrund darf ein “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (“Vorratsdatenspeicherung”) nicht eingeführt werden, da der Richtervorbehalt seiner ihm zugedachten Kontrollaufgabe in der Praxis offenbar nicht gerecht wird.

Wir haben den Bundesjustizminister auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Leider ist das Bundesministerium der Justiz in seiner schriftlichen Antwort an uns mit keinem einzigen Wort auf die offenbar seit Jahren bestehenden Zustände beim Richtervorbehalt eingegangen.

Wir kritisieren in unserem Transparenzbericht auch den Missstand, dass der Gesetzgeber die Wirksamkeit des Richtervorbehaltes bisher nicht ausreichend evaluiert. Die Information, wie oft ein Richter eine beantragte Überwachungsmaßnahme ablehnt, ist ein wichtiger Indikator dafür, wie wirksam das Kontrollinstrument des Richtervorbehaltes tatsächlich ist. Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass hierzu aussagekräftige Zahlen aus allen Bundesländern vorliegen. Wir sehen daher eine entsprechende Anpassung der Berichtspflichten nach § 100b Abs. 5, Abs. 6 StPo als erforderlich an.

Ich möchte Sie ausserdem davon in Kenntnis setzen, dass große Probleme in der Praxis der Auskunftsersuchen bestehen. Solche Ersuchen werden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aller Voraussicht nach stark zunehmen. Fast alle Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder, die unser Unternehmen erreichen, sind rechtswidrig. Durch Beschwerden bei den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten haben wir in Erfahrung gebracht, dass dies nicht nur uns betrifft. Wir sind besorgt und sehen die Sicherheit der Verfahren in der Praxis nicht gewährleistet. So werden uns beispielweise fast alle Ersuchen durch Ermittlungsbehörden unsicher übermittelt, es handelt sich hierbei u.a. um Verstöße gegen das BDSG § 9, Anlage, Satz 4 und 8. Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Betroffenen und kann Ermittlungen gefährden. In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag, Thomas Oppermann, hat Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hier Rechtsverstöße einräumen müssen (siehe die beigefügte Heise-Meldung vom 19.10.2015). Des Weiteren ersuchen Ermittlungsbehörden regelmäßig bei Bestandsdatenersuchen nach § 113 TKG auch um Verkehrsdaten wie dynamische IP-Adressen oder um andere Daten, die im Rahmen des Verfahrens nicht herausgegeben werden dürfen. Diese Missstände haben wir in unserem Transparenzbericht 2014 vom 20. August 2015 thematisiert, den Sie diesem Schreiben beiliegend erhalten. Der Bericht enthält verschiedene Beispiele solcher rechtswidriger Ersuchen sowie Antworten verschiedener Datenschutzbeauftragter.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass es sich offenbar um ein weitreichendes Problem handelt: Der Branchenverband BITKOM hatte bereits im Oktober 2012 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf “zahllose” solcher rechtswidriger Ersuchen hingewiesen, und die Bundesregierung wurde hierzu inzwischen zweimal befragt (siehe Transparenzbericht). Die Pressestelle der Deutschen Telekom erklärte zu unserem Vorstoß am 26.08.2015 auf Twitter: “Ja, wir beanstanden die Rechtsverstöße und wie auch schon gesagt, wir begrüßen ihren Appell.”

Wir kritisieren außerdem, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft nach §113 TKG eine Grauzone darstellt: Es existieren keine öffentlichen Statistiken, so dass für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist, wie oft das Auskunftsverfahren durch Behörden in Anspruch genommen wird. Unserer Auffassung nach sollten deshalb für Abfragen nach § 113 TKG umgehend Berichtspflichten eingeführt werden. Die Zahlen sollten jährlich veröffentlicht werden, wie es auch bei anderen Arten von Auskunftsersuchen wie z.B. bei Abfragen nach § 112 TKG (Veröffentlichung im Jahresbericht der Bundesnetzagentur) und bei Abfragen nach § 100a StPO (Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz) üblich ist.

Wenn Überwachungsmöglichkeiten in Deutschland immer weiter ausgebaut werden, während die in unserem Transparenzbericht aufgezeigten Mängel fortbestehen und alle verfügbaren Zahlen darauf hindeuten, dass offenbar jeder Antrag auf Überwachung bewilligt wird, ist dies eine Entwicklung, die der Demokratie nicht zuträglich sein kann. Wir befürchten außerdem, dass es nach der Einführung des “Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (“Vorratsdatenspeicherung”) zu einem weiteren Anstieg der rechtswidrigen Abfragen nach § 113 TKG kommt. Die statistischen Belege dafür, dass der Richtervorbehalt als Kontrollinstrument nicht ausreicht, um den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei solchen Maßnahmen ausreichend zu gewährleisten, halten wir für stichhaltig. Ferner sind wir der Überzeugung, dass die unzureichenden Statistik- und Berichtspflichten zu einer weiteren Schieflage beim System der Checks & Balances beitragen (siehe hierzu auch den aktuellen Tätigkeitsbericht der BfDI). Aufgrund dieser Rechtswirklichkeiten in der Praxis der Auskunftsverfahren darf die Vorratsdatenspeicherung unserer Auffassung nach nicht wieder eingeführt werden.

Wenden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen gerne jederzeit an mich, bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Patrik Löhr"


Unser Schreiben im PDF-Format


Le service de migration comprend maintenant la migration du carnet d'adresses

Erstellt am 16. November 2015, 19:20 Uhr | Kategorie: Blog

Chers clients Posteo, chers visiteurs,

la migration vers Posteo devient encore plus facile : vous pouvez dorénavant déménager plus que votre ancienne boîte de réception (arborescence de dossiers incluse) en un clic vers votre boîte mail Posteo.
Dès maintenant, le service de migration transfère également votre carnet d’adresses en un clic, ceci depuis la plupart des gros fournisseurs de messagerie. Ainsi, vous pouvez également transférer vos contacts aisément, sans nécessité de connaissances techniques, vers Posteo.
#more#
Comme nous ne faisons intervenir aucun fournisseur tiers lors du transfert de vos données sensibles (ceci pour protéger vos données), nous avons développé une solution propre pour la transfert de vos données, et ceci pour chaque fournisseur figurant dans la liste ci-dessous. Notre spécificité : les données sensibles de vos contacts (comme leur nom, adresse, numéro de téléphone) ne transitent à aucun moment par un fournisseur tiers.
Ces données sont récupérées par Posteo chez votre ancien fournisseur directement et transférées de façon chiffrée vers votre carnet d’adresses Posteo.

Le service de migration Posteo pour votre carnet d’adresses est disponible pour les fournisseurs suivants :

AOL
Gmail
GMX
iCloud
Services Microsoft comme Outlook.com/Hotmail/Office 365
Yahoo!
WEB.DE

Vous trouverez le service de migration dans les paramètres de votre boîte mail Posteo, dans « Mon compte ».
Vous décidez vous-mêmes si vous souhaitez effacer définitivement les données de vos e-mails et de vos contacts chez votre ancien fournisseur.
Le service de migration Posteo est gratuit pour vous. Nous l’avons conçu en suivant notre principe de minimisation maximale des données. Par exemple, nous n’enregistrons pas depuis quelle adresse e-mail vous avez transféré des données vers votre boîte mail Posteo.

Astuce : après le déménagement, vous pouvez chiffrer toutes les données enregistrées chez Posteo, individuellement. Pour cela, vous avez à votre disposition notre chiffrement du carnet d’adresses et du calendrier ainsi que notre Stockage mail crypté Posteo (pour vos données d’e-mail). Vous n’avez besoin d’aucunes notions techniques pour ces deux fonctions : le chiffrement se déroule en un clic. Vous retrouverez toutes les fonctions de chiffrement dans les paramètres de votre boîte mail, dans « Chiffrement ».

Bien cordialement
L’équipe Posteo

Kommentar und Glosse zur Vorratsdatenspeicherung

Erstellt am 16. Oktober 2015, 11:30 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Interessierte,

Heute ist kein guter Tag für unsere Demokratie: Denn der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Uns bleibt hierzu nicht mehr viel zu sagen.

Wir hatten bereits im Sommer, in unserem Transparenzbericht 2014, einen mit großer Sorgfalt recherchierten Schwerpunkt zum Thema veröffentlicht. In diesem hatten wir dargelegt, warum die Vorratsdatenspeicherung schon alleine aufgrund der chaotischen Zustände in der Praxis auf keinen Fall wieder eingeführt werden darf.

Mit großen Anstrengungen haben wir in den vergangenen Monaten versucht, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Praxis der Auskunftsverfahren massive Sicherheitsprobleme und Kontrolldefizite bestehen. Und wir haben darauf hingewiesen, dass Richter in der Praxis offenbar allen Anträgen auf Überwachung zustimmen. Wir haben die Datenschutzbeauftragten und das BSI informiert. Wir haben den Rechtsausschuss des Bundestages und die zuständigen Minister angeschrieben. Und wir haben persönliche Gespräche mit Politikern geführt. Doch unser Eindruck war: Sachargumente zählen nicht mehr, wenn etwas politisch gewollt ist.

Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, heute auch einmal ausnahmsweise die „Sachebene“ zu verlassen – und unseren Koch Achim an dieser Stelle zu Wort kommen zu lassen. Achim hat eine Vorliebe für Satire und hat gestern eine Glosse zum Thema für uns verfasst, um uns vorab schon ein wenig aufzuheitern. Deshalb hier nun für alle, die heute auch etwas zum Schmunzeln brauchen: Achims satirische Menükarte zur Vorratsdatenspeicherung. #more#

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team

PS: Für alle, die sich Sorgen um die Privatsphäre Ihrer Posteo-E-Mails machen: Das Gesetz nimmt E-Mailanbieter (wie Posteo) von der Regelung aus. Bei Posteo werden deshalb auch weiterhin keine Daten auf Vorrat gespeichert. Wir sehen uns dennoch als Betroffene der Gesetzeseinführung an, da wir von einem weiteren Anstieg rechtswidriger Ersuchen an uns ausgehen.


Achims satirische Menükarte:

Bundesgasthof

“zum Gläsernen Bürger”

Durch unsere akribische und völlig übertriebene Vorratszutatenspeicherung gehört
“solange der Vorrat reicht” endlich der Vergangenheit an.
Unser Lokal empfängt Sie in demokratiefeindlichem Ambiente bei schummrigem Zwielicht.
Die Gasträume sind in einem angenehm kalten Grau gehalten, mit gelegentlichen Brauntönen.

Unser Tagesverfassungs-Gericht


Da haben wir den

Bundes-Datensalat aus unserem Geheimarchiv,
mit reingelegten Wanzen,
mariniert mit digital naiven Olivenöl

Zwischengang

Schaumgeschlagenes, selbst eingebrocktes Süppchen aus
einer Essenz von Inkompetenz und altbewährter Ignoranz

Hauptgerichte

Hausüberwachter Burger, flankiert von humorlosen Bundeskartoffeln
mit einer penetranten Behördensenfsauce
Dazu servieren wir hartgesottenen Spitzelkohl umhüllt mit einem Mantel aus Schweigen

Alternativ ein

Wendehalsfilet “a la Heiko” aus dem eigenen Sud, nichtssagend abgeschmeckt
mit langsam gemahlenen Pfeffer aus der Justizmühle
Dazu reichen wir Überwachungsbandnudeln

Dessert

Halbeingefrorenes Bankkonto an Zermürbeteiggebäck und Verfassungsbruchstückchen von dunkelster Schokoladensorte

Substanzloser roter Wackelpudding garniert mit einer heiklen Auswahl
an persönlichen Daten

Unsägliches Ende

Argumentativer Käse vom Brett vorm Kopf
Geräucherte Salami vom trojanischen Pferd

Getränkeempfehlung

Wählen Sie aus unserer reichhaltigen Auswahl an kaltgestellten verdächtigen Getränken

Wein

1954er Chatêau Migraîne de Maizière
Weingut Maaßen
Ein Spitzelwein!
Jedoch bitter im Abgang, verströmt zudem ein Bukett von Landesverrat


Für eventuelle Druckfehler gilt der Richtervorbehalt!

Transparenzbericht: Unsere Briefe an die Minister

Erstellt am 28. August 2015, 12:00 Uhr | Kategorie: Blog

Minister

Liebe Posteo-Kunden, liebe Interessierte,

in unserem Transparenzbericht für das Jahr 2014 weisen wir auf gravierende Missstände bei Behördenersuchen hin.
Fast alle Ersuchen, die Ermittlungsbehörden uns übermitteln, sind rechtswidrig. Sie werden meist unsicher übermittelt, häufig wird auch nach Daten gefragt, die Behörden auf Grundlage ihrer Anfrage nicht erhalten dürfen. Und der Richtervorbehalt kommt unserer Ansicht nach seiner ihm zugedachten Kontrollfunktion in der Praxis nicht ausreichend nach: So wurde in Berlin nach dem Jahr 2007 kein einziger Antrag auf Überwachung mehr durch einen Richter abgelehnt. Bei vielen Auskunftsverfahren bestehen keine Statistikpflichten, und unserer Ansicht nach sind auch die Kontrollen der Verfahren mangelhaft.
Hintergrundinformationen und Belege für unsere Kritik finden Sie im Schwerpunkt unseres diesjährigen Transparenzberichtes. #more#

Auf einige der von uns angesprochenen Probleme ist die Bundesregierung in den vergangenen Jahren bereits hingewiesen worden: So hatte der Branchenverband BITKOM bereits im Oktober 2012 gewarnt, dass bei der Bestandsdatenauskunft in “zahllosen” Fällen nach Daten gefragt wird, die bei diesem Verfahren gar nicht herausgegeben werden dürfen.

Die Bundesregierung ist zu diesem Thema inzwischen mehrmals offiziell in parlamentarischen Anfragen befragt worden: Im Januar 2013 durch den SPD-Abgeordneten Burkhard Lischka – und ganz aktuell durch den Grünen-Abgeordneten Dieter Janecek. Das Bundesinnenministerium gab stets die Antwort, dass ihm “keine Anhaltspunkte” für rechtswidrige Ersuchen vorlägen.
Dies erklärte auch die Pressestelle des BMJV nach der Veröffentlichung unseres Transparenzberichtes auf Nachfrage von Journalisten.

Für uns ist diese Haltung aufgrund der bestehenden, gravierenden Mängel und Sicherheitsprobleme unverständlich: Wir möchten, dass sich mit den bestehenden Missständen endlich auseinandergesetzt wird.
Deshalb haben wir die zuständigen Minister nun auch offiziell (schriftlich, per Einschreiben) von den Missständen bei den Auskunftsverfahren in Kenntnis gesetzt – und ihnen unseren Transparenzbericht zugesandt. Um die Schreiben zu lesen, klicken Sie bitte auf das Bild:



Wir werden Sie darüber informieren, wenn Antworten aus den Ministerien eingegangen sind. Wir hoffen, dass wir diesmal mehr als nur einen Einzeiler erhalten: Wir wollen, dass sich etwas ändert.

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team