Posteo Lab: Erstes deutsches Fairphone-Meetup

Erstellt am 13. März 2015, 13:00 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,

wir möchten alle Fairphone-Besitzer unter Ihnen auf eine Veranstaltung aufmerksam machen:
Am 18.03. ist Fairphone ab 16 Uhr im Posteo Lab zu Gast – mit einem ganz besonderen Vorhaben. Das Fairphone-Team lädt seine Unterstützer zum ersten deutschen “Fairphone-Meetup” ein und wird einen Kampagnen-Film in unseren Räumen drehen. Im Film sollen Menschen zu Wort kommen, die mit ihrer Unterstützung die Produktion des ersten fairer hergestellten Smartphones ermöglicht haben.

Das Fairphone-Team wird um 16 Uhr mit dem Filmen beginnen. Fairphone-Unterstützer können ab 16 Uhr jederzeit vorbeischauen. Gefilmt wird individuell – und die Aufnahmen dauern pro Person nicht mehr als 10-20 Minuten. Nach dem Filmdreh ist ab 18 Uhr ein “Community-Meetup” geplant: Wer nicht vor die Kamera möchte, ist deshalb herzlich dazu eingeladen, im Laufe des Abends auf ein paar Drinks vorbeizuschauen und Menschen aus dem Fairphone-Team sowie andere Community-Mitglieder kennenzulernen und sich auszutauschen. #more#

Über Fairphone – und warum uns das Konzept von Fairphone gefällt:

Das Unternehmen Fairphone ist aus einer NGO-Kampagne hervorgegangen, die sich seit 2010 kritisch mit den Herstellungsbedingungen von Mobiltelefonen auseinandersetzt. Neben den Arbeitsbedingungen in den Fertigungsbetrieben sowie Umweltaspekten wurde auch betrachtet, woher die Rohstoffe für die Mobiltelefone stammen: Denn häufig werden zur Herstellung benötigte Metalle (wie Coltan oder Zinn) in Minen abgebaut, die von Warlords kontrolliert werden – und der Erlös aus den Metallen wird zur Finanzierung von Bürgerkriegen eingesetzt. Anfang 2013 ist aus dieser Kampagne das Unternehmen Fairphone hervorgegangen. Die erste Version des Fairphones wurde inzwischen mehr als 60.000 Mal verkauft. Durch die Herstellung eines faireren Smartphones möchte das Unternehmen Impulse für ein besseres Wirtschaften in der Branche geben, Missstände aufdecken und Lösungswege aufzeigen. Das Fairphone soll möglichst sozial- und umweltverträglich produziert werden – auch wenn viele der benötigten Materialien derzeit noch nicht aus konfliktfreien Quellen bezogen werden können. Posteo wurde aus einer ähnlichen Motivation gegründet: Als wir 2009 vergeblich nach einem E-Mailanbieter suchten, der verantwortungsbewusst mit unseren Daten umgeht und Wert auf Nachhaltigkeit legt, haben wir uns gegen den Verzicht entschieden. Stattdessen haben wir einen eigenen E-Mailanbieter gegründet, der unseren hohen Ansprüchen im Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Nachhaltigkeit gerecht werden sollte: Posteo. Wie Fairphone wird auch Posteo über die Beiträge der Kunden finanziert, um unabhängig arbeiten zu können. Und auch wir wissen um die Probleme, wenn es um Green IT und möglichst nachhaltiges Wirtschaften im IT-Bereich geht: Es ist nach wie vor schwierig. Fortschritte können nur durch beständiges Engagement erreicht werden.

Wir schätzen das Engagement von Fairphone und freuen uns auf den Erfolg mit dem Nachfolgemodell, das in diesem Jahr auf den Markt kommen wird. In unserem Berliner “Posteo Lab” stellen wir das inzwischen ausverkaufte erste Modell des Fairphones weiterhin aus. Alle, die mit dem Gedanken spielen, ein Fairphone der neuen Generation vorzubestellen, können sich so ein erstes Bild vom “Fairphone” machen und es bei uns vor Ort ausprobieren.

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team

Transparenzhinweis: Wir stellen Fairphone das Posteo Lab kostenfrei zur Verfügung. Posteo erhält auch sonst keine finanziellen Mittel von Fairphone.

Auf bundestag.de: Posteo zu Datenschutzthemen

Erstellt am 11. März 2015, 16:30 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,

seit heute können Sie eine Stellungnahme von Posteo zum Thema “Datenschutz in der digitalen Welt” auf bundestag.de einsehen:
Der Leiter unserer Öffentlichkeitsarbeit, Dean Ceulic, war in der vergangenen Woche als Sachverständiger im Ausschuss Digitale Agenda des deutschen Bundestages zu Gast. Das Thema des Fachgespräches war: „Startups, Mittelstand und der Datenschutz in der digitalen Welt“. Wir wurden außerdem gebeten, einen Fragenkatalog schriftlich zu beantworten, auf den sich die Fraktionen im Vorfeld der Anhörung verständigt hatten. Seit heute ist unsere Stellungnahme auf der Internetseite des Bundestages abrufbar.

Weitere Dokumente:
Das Fachgespräch selbst steht auch als Video auf bundestag.de zur Verfügung.
Auf netzpolitik.org ist ein Artikel zum Thema verfügbar. #more#

Unsere wichtigsten Punkte im Überblick:

Zu den deutschen und europäischen Datenschutzstandards:

Wir haben betont, dass die hohen deutschen und europäischen Datenschutzregelungen der Wirtschaft nicht im Wege stehen. Im Gegenteil: Europäische Unternehmen haben die Chance, die strengeren Regelungen zum Datenschutz für sich zu nutzen und sich mit anspruchsvollen Datenschutzkonzepten von Mitbewerbern, zum Beispiel aus dem US-amerikanischen Raum, abzusetzen. Hohe Datenschutzstandards sind kein Innovationshemmnis und stellen sogar einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen dar. Diese Ansicht vertrat die überwiegende Mehrheit der zum Fachgespräch geladenen Sachverständigen.

Die Pläne der Bundesregierung, das hohe deutsche und europäische Datenschutzniveau nun dennoch aufzuweichen, kritisierten wir:

“Die hohen deutschen Datenschutzstandards sind zu einem relevanten Standortfaktor geworden, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Gerade Datensparsamkeit und die Zweckbindung beim Verwenden von Daten stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in deutsche Unternehmen und helfen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.”

Zudem haben wir gefordert, gesetzlich zu regeln, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn ein Gesetz es erlaubt und wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Zur Vorratsdatenspeicherung haben wir erklärt:

“Gerade die sensiblen Verkehrsdaten wie z.B. IP-Adressen,(..), stehen in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Verbindungs- und Verkehrsdaten (wie IP-Adressen) müssen auch auf europäischer Ebene unter einem besonderen Schutz stehen, da ihre Auswertung das Erstellen weitgehender Persönlichkeitsprofile erlaubt. Insbesondere das Speichern von Verkehrsdaten auf Vorrat ist abzulehnen, da dies nach Auffassung mehrerer höchster Gerichte die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig hoch beeinträchigt.”

Zu Datensparsamkeit und Zweckbindung:

Die Bundesregierung erwägt, vom Grundsatz der Datensparsamkeit und der Zweckbindung beim Verwenden von Daten künftig abzusehen.
Wir haben uns für das Beibehalten dieser beiden grundlegenden Datenschutzprinzipien eingesetzt und erklärt:
“Datensparsamkeit und die Zweckbindung beim Verwenden von Daten sichern nicht nur das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Beide Faktoren geben auch Unternehmen klare Handlungsanweisungen und minimieren Unsicherheiten, wie sie Daten erheben und verarbeiten dürfen – insbesondere auch untereinander.”

Zum Verhältnis zwischen Grundrechten und sicherheitspolitischen Interessen:

Wir haben betont, dass kein Zielkonflikt zwischen sicherheitspolitischen Interessen und einem effektiven Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger besteht. In einem Rechtsstaat sollten vielmehr beide Pole in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen:

“Um die Demokratie in der digitalen Welt wieder zu stärken, ist es unerlässlich, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen beiden Polen wieder herzustellen. Internationalen, flächendeckenden Überwachungstätigkeiten von Geheimdiensten lässt sich nur mit Maßnahmen zur Verschlüsselung, zur Datensparsamkeit und zur Anonymisierung begegnen. Dies ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger – und auch im Interesse von Unternehmen und Behörden.”

Viele freundliche Grüsse
Das Posteo-Team

Classic Bridge: Konzert im Posteo Lab

Erstellt am 06. Februar 2015, 18:15 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo Kunden,
liebe Interessierte,

seit dem 02. Februar ist das Posteo Lab auf dem Berliner Kreuzberg täglich für Sie geöffnet. Im Posteo Lab können Sie aber nicht nur Posteo ausprobieren, Verschlüsselungs-Trainings absolvieren, Postfächer eröffnen oder Guthaben aufladen.

Das Lab ist auch ein Begegnungs- und Veranstaltungsort. Ende Februar startet nun eine erste, kleine Konzertreihe: Die Classic Bridge. #more#

Am 26.02. laden Posteo und Sphinx ET gemeinsam zu einem Klavier- und Celloabend in unseren Kuppelsaal ein, der sich zwischen Klassik und Moderne sowie zwischen verschiedenen Stilrichtungen bewegen wird. Durch den Abend führen die beiden Musiker Beatrix Becker (Klavier, Bassklarinette & Komposition) & Sébastian Rateau (Violoncello). Beatrix Becker erzählt gemeinsam mit ihrem musikalischen Partner fließende Klaviergeschichten. Sie lädt mit Eigenkompositionen im Spannungsfeld von Klassik, Tango, Flamenco, Jazzminiatur und epischer Musik zur Mitfahrt auf eine musikalische Reise ein. Inspirieren lässt sich die Berlinerin von großen Komponisten – und nicht zuletzt von Orten, Natureindrücken und Begegnungen.

Die Veranstaltung im Überblick:

Classic Bridge: Klavier- und Celloabend mit Beatrix Becker und Sébastian Rateau
im Posteo Lab, Methfesselstrasse 38, Berlin-Kreuzberg.

Datum: 26. Februar 2015
Beginn: 19 Uhr, Einlass 18:30 Uhr
Eintritt: 10 EUR im VVK/ 15 EUR Abendkasse
Veranstalter: Posteo und Sphinx ET

Wenn Sie Karten im Vorverkauf erwerben möchten, können Sie dies ab dem 10.02. entweder direkt im Posteo Lab tun (Öffnungszeiten Mo-Fr zwischen 15 und 18 Uhr) oder eine E-Mail an info@sphinxet.de senden.

Viele liebe Grüsse
Das Posteo-Team

Update: Stiftung Warentest korrigiert Test-Artikel

Erstellt am 04. Februar 2015, 15:15 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,

Im aktuellen Heft der Stiftung Warentest werden E-Mailanbieter getestet. Posteo ist gemeinsam mit einem anderen Anbieter punktgleicher Testsieger. Dennoch waren in dem Test-Artikel zahlreiche Fehler zu verschiedenen Themen (u.a. zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung und zum Thema Verschlüsselung) enthalten. Diese hatten wir bemängelt.

Unsere bisherigen Blogartikel zum Thema können Sie hier nachlesen:
- 29.Januar 2015, 12:00 Uhr
- 03.Februar 2015, 15:30 Uhr

Die Stiftung Warentest hat inzwischen reagiert und ist in den meisten Punkten unseren Richtigstellungen gefolgt. Die Redaktion hat ihren fehlerhaften Test-Artikel an vielen Stellen korrigiert – und auch den Tenor ihres Artikels geändert.#more#

Dies war notwendig geworden, da der Tenor des Stiftung Warentest-Artikels rund um eine Falschdarstellung aufbaute, die von der Redaktion in das Zentrum des Textes gestellt worden war. Der neue Test-Artikel wurde inzwischen auf der Seite der Stiftung Warentest test.de veröffentlicht.

Der Artikel steht kostenlos zur Verfügung, damit die Verbraucher die neue Fassung ohne Zusatzkosten lesen können. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die richtiggestellt wurden, finden Sie auch am Ende dieses Blogbeitrags.

In einem Punkt fordern wir die Stiftung Warentest aber weiterhin zu einer Klarstellung bzw. Richtigstellung auf:

Die Stiftung Warentest erklärt bisher öffentlich, die im Test fälschlicherweise als “Verschlüsselung des Postfachs” bezeichnete “Verschlüsselung des Eingangspostfachs” sei nicht “bewertungsrelevant gewesen”. Das ist offensichtlich falsch.

Denn der Bereichsleiter Untersuchungen der Stiftung Warentest, Dr. Holger Brackemann, hat es uns gegenüber bereits gestern Abend schriftlich eingeräumt. Dr. Brackemann schreibt:


“Die Bewertung […] im Urteil Verschlüsselung beruht auf der damals nicht vorhandenen optionalen Verschlüsselung der Eingang-Postfaches.”


Das bedeutet: Das Kriterium war doch bewertungsrelevant. Die Stiftung Warentest hat die Verschlüsselungskonzepte aller anderen Anbieter abgewertet, weil sie damals fälschlicherweise davon ausging, dass ein Anbieter ein vollständig verschlüsseltes Postfach anbieten würde.
Die Stiftung Warentest sollte dies nun auch öffentlich richtigstellen. Wir erwarten, dass der Sachverhalt nun abschließend aufgeklärt wird: Wir haben uns deshalb so intensiv für die Richtigstellungen eingesetzt, weil es im Interesse der Verbraucher ist, dass die Stiftung Warentest Fehler richtigstellt. Wir meinen auch, dass es angemessen wäre, wenn die Stiftung Warentest nun über weitere eigene Kanäle öffentlich darüber informiert, dass sich zahlreiche Fehler in einem Test-Artikel ihres aktuellen Print-Magazins befinden. Das Heft hat eine Auflage von mehr als 450.000 Exemplaren.

Der Überblick über die bisherigen Änderungen der Stiftung Warentest:

- Alle Stellen, in denen die Redaktion fälschlicherweise von einer “Verschlüsselung des Postfachs” bei einem Anbieter sprach, wurden geändert.

- Alle Falschdarstellungen zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung wurden korrigiert.

- Die Redaktion hat außerdem ihre Falschdarstellung gestrichen, dass nur ein anderer Anbieter über ein umfassendes Datenschutzkonzept verfüge.

- Auch die missverständliche Formulierung, Kunden der PR-Initiative “E-Mail made in Germany” würden generell sehen, ob eine E-Mail verschlüsselt übertragen werde, wurde korrigiert.

- Die Redaktion hatte in der ersten Fassung Ihres Textes fälschlicherweise von nur einem Testsieger gesprochen; auch dies wurde korrigiert.

- Die Falschdarstellung, dass Apple noch nie Kundendaten herausgegeben habe, wurde ebenfalls gestrichen.

- Die Formulierung, die implizierte, dass ein getesteter Anbieter nicht auf Schadsoftware scannen würde, wurde ebenfalls korrigiert.


Viele freundliche Grüße
Das Posteo-Team

Stiftung Warentest: Weitere Richtigstellungen

Erstellt am 03. Februar 2015, 15:30 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Kunden,
Liebe Interessierte.

Im aktuellen Heft der Stiftung Warentest werden E-Mailanbieter getestet. Posteo ist gemeinsam mit einem anderen Anbieter punktgleicher Testsieger. Dennoch sind in dem Test-Artikel zahlreiche Fehler zu verschiedenen Themen (u.a. zu unserer Zwei-Faktor-Authentifizierung und zum Thema Verschlüsselung) enthalten. Diese hatten wir bemängelt.

Unseren ersten Blogartikel zum Thema können Sie hier nachlesen:
- 29.Januar 2015, 12:00 Uhr

Wir haben noch einmal alle vorliegenden Unterlagen geprüft (den Test-Artikel, die Anbietervorabinformation, das Untersuchungsprogramm). Unsere neuen Erkenntnisse haben wir der Stiftung Warentest zeitnah mitgeteilt.

1.) Im Artikel der Stiftung Warentest befinden sich weitere Falschdarstellungen, die wir beim ersten Lesen übersehen hatten. Einige stellen wir am Ende dieses Blogbeitrags richtig, da sie das Angebot von Posteo diskreditieren.#more#


2.) Beim Durchgehen aller Vorabinformationen der Stiftung Warentest und der E-Mailkommunikation mit der Redaktion haben wir darüber hinaus Unregelmäßigkeiten festgestellt:

Die Stiftung Warentest hat in dem Artikel eine optionale Eingangs-Verschlüsselung fälschlicherweise als “Verschlüsselung des Postfachs” bezeichnet. Der Begriff suggeriert die vollständige Verschlüsselung eines Postfachs – welche keiner der getesteten E-Mail-Dienste anbietet. Das Kriterium wurde maßgeblich zur Bewertung des Verschlüsselungskonzeptes der Provider herangezogen und der gesamte Artikel baut rund um diese Falschdarstellung auf.
Das Verschlüsselungskonzept von 13 der 14 getesteten Provider wurde daraufhin fälschlicherweise deutlich schlechter bewertet – auch das von Posteo.

Das Kriterium “Verschlüsselung des Postfachs” war nachweislich weder im Untersuchungsprogramm des Tests noch in der Anbietervorabinformation der Stiftung Warentest aufgeführt, das den Anbietern im Vorfeld zugesandt wurde. Das bedeutet: Die Anbieter wurden nicht adäquat informiert. Ihnen wurde damit keine Möglichkeit gegeben, vor der Veröffentlichung hierzu Stellung zu nehmen – und die Stiftung Warentest über ihre falschen Annahmen aufzuklären. Selbst gesetzte Verfahrens- und Qualitätsstandards wurden nicht eingehalten.

Die Redaktion war z.B. bereits mindestens seit Mitte November über die Unterschiede zwischen einer vollständigen Postfach-Verschlüsselung und einer optionalen Eingangs-Verschlüsselung informiert. Wir haben beim Durchsehen aller Unterlagen festgestellt, dass wir der Stiftung Warentest Mitte November in einer E-Mail den Unterschied zwischen einer optionalen Eingangs-Verschlüsselung neu eingehender E-Mails (mit PGP/S/MIME) und einer vollständigen “Verschlüsselung des Postfachs” (die keiner der getesteten Dienste anbietet) dargelegt haben.

Wir stellen fest:
Diese Informationen blieben, aus welchen Gründen auch immer, völlig unberücksichtigt.


Weitere Richtigstellungen zu weiteren Falschdarstellungen, missverständlichen Darstellungen und unausgewogenen Formulierungen der Redaktion.

Den ersten Teil unserer Richtigstellungen finden Sie in unserem Blogbeitrag vom 29.01.

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Falschdarstellungen zum Datenschutzkonzept

Stiftung Warentest schreibt:

“Nur der Testsieger setzt konsequent auf Datenschutz und speichert alle E-Mails verschlüsselt.”

Wir stellen richtig:

Erstens schreibt die Redaktion von nur einem Testsieger, obwohl Posteo dasselbe Qualitätsurteil wie ein weiterer Anbieter erhalten hat – und somit auch gleichberechtigter Testsieger ist. Über diese Tatsache geht die Redaktion im Artikel konsequent hinweg.

Dieser Satz ist außerdem eine ungerechtfertigte Abwertung unseres Datenschutzkonzeptes.

Das Datenschutzkonzept von Posteo geht über das des genannten Anbieters hinaus. Und zwar nicht nur, weil die Annahme der Redaktion, dass alle E-Mails bei diesem Anbieter verschlüsselt gespeichert würden, falsch ist. Wir möchten die beiden wichtigsten Unterschiede kurz erläutern, da sie im Test mehrfach aufgegriffen und falsch dargestellt werden:

a) Nur bei Posteo erfolgt die Anmeldung anonym – und zwar jede Anmeldung. Wir erheben als einziger Anbieter grundsätzlich keine personenbezogenen Daten unserer Nutzer. Wir sind gesetzlich dazu nicht verpflichtet und möchten so datensparsam wie möglich arbeiten. Weil wir grundsätzlich solche Daten nicht erheben, beantworten wir auch jede eingehende Bestandsdatenanfrage von Behörden negativ.

Der andere Anbieter erhebt hingegen ganz regulär Bestandsdaten (Pflicht: Name, Vorname und Land. Optional: Adresse) – wie herkömmliche Anbieter auch, und zwar nicht optional. Diese müssen bei behördlichen Bestandsdatenanfragen herausgeben werden. Auch wird dort bei der Anmeldung z.B. ein Recaptcha von Google verwendet, dass u.a. die IP-Adresse des Kunden an Google übermittelt.

Bei Posteo erfolgt jede Bezahlung seit unserer Gründung 2009 anonym. Egal, ob der Kunde in Bar, per Überweisung oder per Paypal zahlt. Hierfür hat Posteo ein eigenes technisches Bezahlsytem zum Anonymisieren aller Bezahlvorgänge entwickelt. Unser konsequentes Anonymisieren von Zahlungen steht ebenfalls im Gegensatz zu allen anderen Anbietern im Test. Im Übrigen liegen uns nur aufgrund dieses Bezahlsystems tatsächlich keine Bestandsdaten unserer Kunden mit Postfachbezug vor. Würden wir eine anonyme Anmeldung ermöglichen, Bezahldaten aber regulär mit Postfächern verknüpfen, wären die bei den Bezahlvorgängen übermittelten personenbezogenen Daten ebenfalls Bestandsdaten. Das alleinige Angebot einer anonymen Anmeldung wäre somit ohne Mehrtwert für den Verbraucher, wenn nicht auch alle Bezahlvorgänge konsequent anonymisiert würden.

Fazit: Die Aussage “Nur der Testsieger setzt konsequent auf Datenschutz” ist deshalb nachweislich falsch und ungerechtfertigt. Auch später im Text stellt die Redaktion diese Zusammenhänge falsch dar.

Zitat 1:
“Die jungen Anbieter (…) schützen gut: Sie erheben nur wenige oder gar keine Kundendaten. Was sie nicht speichern, kann niemandem in die Hände fallen.”

Wir stellen erneut richtig:

Aus den oben genannten Gründen ist diese Aussage bzw.Gleichstellung falsch.

Zitat 2:
Beschreibung von Posteo im Test ganz unten:
“Vertraulich. Kunden können Konto anonym einrichten und bezahlen (Geld im Briefumschlag zusenden).”

Hierzu stellen wir erneut richtig:
Bei Posteo erfolgt jede Anmeldung und Bezahlung seit unserer Gründung 2009 anonym (nicht “können”). Egal, ob der Kunde in Bar, per Überweisung oder per Paypal zahlt. Hierfür hat Posteo ein eigenes technisches Bezahlsytem zum Anonymisieren der Bezahlvorgänge entwickelt (siehe oben). Die Darstellung, die anonyme Bezahlung bei Posteo beschränke sich auf den Barbrief, ist deshalb falsch. In diesen setzen Verbraucher im Allgemeinen wenig Vertrauen. Unser Bezahlsystem erläutern wir den Verbrauchern u.a. hier.

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Falschdarstellung im Absatz “Anbieter liest mit”

Die Redaktion schreibt, ausser einem Anbieter würden alle Dienste die E-Mails im Klartext speichern. Sie schreibt: “Sie scannen sie auf Schadsoftware, Google nutzt das auch für Werbung.”

Wir stellen richtig:
Auch der genannte Anbieter speichert E-Mails im Klartext ab. Der zweite Satz impliziert außerdem, dass dieser Anbieter E-Mails nicht auf Schadsoftware scannen würde.

Das ist falsch. Auch dieser Anbieter scannt E-Mails mehrfach auf Schadsoftware. Dies hätte die Redaktion auf der Website des Anbieters nachlesen können.
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Falschdarstellungen Transparenzberichte

Falschdarstellung zur iCloud

Stiftung Warentest schreibt:
“Das US-Unternehmen gab laut Transparenzbericht bislang keine Kundendaten heraus.”

Wir stellen richtig:
Diese pauschale Aussage ist selbstverständlich falsch und entbehrt jeglicher Grundlage – auch für Deutschland. Dies kann in den Transparenzberichten von Apple eingesehen werden.

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Absatz “Angriff unterwegs: Mann in der Mitte”

Der komplette Abschnitt ist leider missverständlich und enthält Falschdarstellungen. Wir können in diesem Text nicht alles im Detail ausführen. Wir raten der Redaktion, sich beim Überarbeiten an Experten zu wenden.