Auf bundestag.de: Posteo zu Datenschutzthemen
Erstellt am 11.März 2015, 16:30 Uhr | Kategorie: Blog
Liebe Posteo-Kunden,
seit heute können Sie eine Stellungnahme von Posteo zum Thema “Datenschutz in der digitalen Welt” auf bundestag.de einsehen:
Der Leiter unserer Öffentlichkeitsarbeit, Dean Ceulic, war in der vergangenen Woche als Sachverständiger im Ausschuss Digitale Agenda des deutschen Bundestages zu Gast. Das Thema des Fachgespräches war: „Startups, Mittelstand und der Datenschutz in der digitalen Welt“. Wir wurden außerdem gebeten, einen Fragenkatalog schriftlich zu beantworten, auf den sich die Fraktionen im Vorfeld der Anhörung verständigt hatten. Seit heute ist unsere Stellungnahme auf der Internetseite des Bundestages abrufbar.
Weitere Dokumente:
Das Fachgespräch selbst steht auch als Video auf bundestag.de zur Verfügung.
Auf netzpolitik.org ist ein Artikel zum Thema verfügbar.
Unsere wichtigsten Punkte im Überblick:
Zu den deutschen und europäischen Datenschutzstandards:
Wir haben betont, dass die hohen deutschen und europäischen Datenschutzregelungen der Wirtschaft nicht im Wege stehen. Im Gegenteil: Europäische Unternehmen haben die Chance, die strengeren Regelungen zum Datenschutz für sich zu nutzen und sich mit anspruchsvollen Datenschutzkonzepten von Mitbewerbern, zum Beispiel aus dem US-amerikanischen Raum, abzusetzen. Hohe Datenschutzstandards sind kein Innovationshemmnis und stellen sogar einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen dar. Diese Ansicht vertrat die überwiegende Mehrheit der zum Fachgespräch geladenen Sachverständigen.
Die Pläne der Bundesregierung, das hohe deutsche und europäische Datenschutzniveau nun dennoch aufzuweichen, kritisierten wir:
“Die hohen deutschen Datenschutzstandards sind zu einem relevanten Standortfaktor geworden, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Gerade Datensparsamkeit und die Zweckbindung beim Verwenden von Daten stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in deutsche Unternehmen und helfen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.”
Zudem haben wir gefordert, gesetzlich zu regeln, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn ein Gesetz es erlaubt und wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Zur Vorratsdatenspeicherung haben wir erklärt:
“Gerade die sensiblen Verkehrsdaten wie z.B. IP-Adressen,(..), stehen in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Verbindungs- und Verkehrsdaten (wie IP-Adressen) müssen auch auf europäischer Ebene unter einem besonderen Schutz stehen, da ihre Auswertung das Erstellen weitgehender Persönlichkeitsprofile erlaubt. Insbesondere das Speichern von Verkehrsdaten auf Vorrat ist abzulehnen, da dies nach Auffassung mehrerer höchster Gerichte die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig hoch beeinträchigt.”
Zu Datensparsamkeit und Zweckbindung:
Die Bundesregierung erwägt, vom Grundsatz der Datensparsamkeit und der Zweckbindung beim Verwenden von Daten künftig abzusehen.
Wir haben uns für das Beibehalten dieser beiden grundlegenden Datenschutzprinzipien eingesetzt und erklärt:
“Datensparsamkeit und die Zweckbindung beim Verwenden von Daten sichern nicht nur das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Beide Faktoren geben auch Unternehmen klare Handlungsanweisungen und minimieren Unsicherheiten, wie sie Daten erheben und verarbeiten dürfen – insbesondere auch untereinander.”
Zum Verhältnis zwischen Grundrechten und sicherheitspolitischen Interessen:
Wir haben betont, dass kein Zielkonflikt zwischen sicherheitspolitischen Interessen und einem effektiven Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger besteht. In einem Rechtsstaat sollten vielmehr beide Pole in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen:
“Um die Demokratie in der digitalen Welt wieder zu stärken, ist es unerlässlich, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen beiden Polen wieder herzustellen. Internationalen, flächendeckenden Überwachungstätigkeiten von Geheimdiensten lässt sich nur mit Maßnahmen zur Verschlüsselung, zur Datensparsamkeit und zur Anonymisierung begegnen. Dies ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger – und auch im Interesse von Unternehmen und Behörden.”
Viele freundliche Grüsse
Das Posteo-Team