Europäische Verbraucherschützer gehen gegen Google vor

Auswahlmöglichkeiten bei Einrichtung eines Google-Kontos
Entgegen anderslautender Behauptungen behindere Google Verbraucher, die ihre Privatsphäre besser schützen wollen, monieren die Verbraucherschützer. (Screenshot: google.de)

Beim Anlegen eines Google-Kontos verleite der Konzern Nutzerinnen und Nutzer dazu, einer “Überwachung durch das Unternehmen” zuzustimmen. Das werfen mehrere europäische Verbraucherverbände Google vor. Koordiniert vom Europäischen Verbraucherverband BEUC haben sie daher Beschwerde bei Aufsichtsbehörden eingelegt. Auch in den USA fordern Verbraucherschützer eine Untersuchung.

Die Verbände werfen Google vor, täuschendes Design, unklare Sprache und irreführende Auswahlmöglichkeiten einzusetzen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher einer weitreichenden Datenverarbeitung zustimmen.

Beim Anlegen eines Google-Kontos werden verschiedene Einstellungen getroffen: Der Punkt “Web- und App-Aktivitäten” legt etwa fest, ob Google Suchanfragen speichern darf. Auch die Einstellungen für den YouTube-Verlauf und zu personalisierter Werbung können getroffen werden. Google bietet dafür die Option zur “Express-Personalisierung” an: Damit würden Verbraucher alle Einstellungen zur Unterstützung von Googles “Überwachungsaktivitäten” mit nur einem Klick aktivieren, so die Verbraucherschützer.

Fünf Schritte, zehn Klicks

Eine Möglichkeit, um mit nur einem Klick datenschutzfreundlichere Optionen auszuwählen, besteht hingegen nicht. Hierfür muss die “manuelle Personalisierung” genutzt werden – bei der fünf Schritte mit zehn Klicks notwendig sind. Außerdem müssten sich Nutzer mit Informationen auseinandersetzen, die die Verbraucherschützer als “unklar, unvollständig und irreführend” kritisieren.

Nutzer könnten sich einerseits freiwillig für ein Google-Konto entscheiden, zur Nutzung bestimmter Google-Dienste sei es aber Voraussetzung: So bräuchten Besitzer eines Android-Smartphones etwa ein Google-Konto, wenn sie Apps aus dem Google Play Store herunterladen wollen. Das Google-Konto verbinde als “roter Faden”, wie die Daten der Nutzer über verschiedene Google-Dienste hinweg genutzt werden. Daher habe der Anmeldeprozess erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre der Verbraucher: Die Erfahrung der Nutzer werde über das Konto für alle Google-Dienste vereinheitlicht und personalisiert.

DSGVO-Verstöße

Die Verbraucherschützer sehen in Googles-Anmeldeprozess gleich mehrere Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Google berufe sich etwa auf die Einwilligung der Nutzer als Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung. Doch der Konzern hole keine gültige Einwilligung ein – und habe auch keine andere Rechtsgrundlage. Auch sei die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Google nicht transparent. Denn zum Zeitpunkt der Erhebung würden die Zwecke nicht angegeben. Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung und gegen Transparenzpflichten.

Die Verbraucherschützer monieren auch, dass Google mehr Daten als erforderlich verarbeite und diese länger als notwendig speichere. Die Gestaltung des Anmeldevorgangs stehe im Widerspruch zum in der DSGVO verankerten Prinzip der “datenschutzfreundlichen Voreinstellungen”.

Verbraucherschutzorganisationen aus mehreren europäischen Ländern gehen deshalb mit unterschiedlichen Mitteln gegen Google vor: Die Verbände aus Frankreich, Griechenland, Norwegen, Slowenien und der Tschechischen Republik haben jeweils eine DSGVO-Beschwerde bei ihren Datenschutzbehörden eingereicht.

Verbraucherschutzverbände in Dänemark, den Niederlanden und Schweden haben die Aufsichtsbehörden angeschrieben, um sie auf Googles Praktiken aufmerksam zu machen. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google abgemahnt. Dies sei ein erster Schritt vor einer möglichen Zivilklage.

Rosemarie Rodden, vom Rechtsdurchsetzungsbereich des vzbv kommentierte: “Google stellt bei der Registrierung nicht die datenschutzfreundlichsten Optionen zur Verfügung.” Der Konzern mache es Nutzerinnen und Nutzern unnötig schwer, ihre persönlichen Daten zu schützen.

US-Verbraucherschützer fordern FTC zu Untersuchung auf

Auch in den USA soll es nach dem Willen von zehn Organisationen eine Untersuchung geben: Sie haben auf Grundlage der BEUC-Untersuchung einen Brief an die US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC geschrieben. Die Behörde könne Praktiken verbieten, die Verbrauchern schaden. Zwar sei der Anmeldeprozess für ein Google-Konto in den USA etwas anders strukturiert als in Europa. Die Hauptbedenken der europäischen Verbände blieben aber bestehen und an einigen Stellen würden Informationen für Nutzer aus den USA noch mehr versteckt.

Bereits im Jahr 2018 hatten europäische Verbraucherschutzverbände Beschwerde gegen die Standortdatenerfassung durch Google eingelegt. Die zuständige irische Datenschutzbehörde habe in dem Fall aber bis heute nicht entschieden, sagte Ursula Pachl, stellvertretende Generaldirektorin des BEUC. Sie fordert nun ein “rasches Handeln” der Behörden. Es sei nicht hinzunehmen, dass einer der größten Anbieter die DSGVO ignoriere. (js)