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Österreich: Staatstrojaner und Kennzeichenerkennung sind verfassungswidrig

Erstellt am 12. Dezember 2019, 16:00 Uhr | Kategorie: News

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den “Bundestrojaner” und die automatische Kennzeichenerfassung für verfassungswidrig erklärt. Beide Maßnahmen waren Teil eines von der ehemaligen Regierung beschlossenen “Sicherheitspaketes” – weitere Gesetzesänderungen treten wohl in Kraft.

Österreichischer Verfassungsgerichtshof
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den “Bundestrojaner” für verfassungswidrig erklärt. Quelle: VfGH/Achim Bieniek

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Der “Bundestrojaner” sowie die Kfz-Kennzeichenerfassung sind verfassungswidrig, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich entschieden. Der VfGH hatte mehrere Teile des im Jahr 2018 von FPÖ und ÖVP verabschiedeten “Sicherheitspakets” überprüft.

Nach Auffassung des Gerichts ist eine vertrauliche Nutzung von Computern “wesentlicher Bestandteil des Rechts auf Achtung des Privatlebens” nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Computer heimlich zu überwachen, stelle daher einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar: Durch eine solche Überwachung würden Daten anfallen, die Rückschlüsse auf “Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung sowie Lebensführung des Nutzers” erlauben. Die Richter kritisierten außerdem, dass eine solche verdeckte Überwachung auch unbeteiligte Personen betrifft.

Keine heimlichen Hausdurchsuchungen

Teil der geplanten Gesetzesänderung war, dass Behörden in Wohnungen eindringen dürfen, um den Staatstrojaner zu installieren. Hausdurchsuchungen sollten möglich sein, ohne dass betroffene Personen davon erfahren. Beides verstoße gegen das von der Verfassung gewährleistete Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, urteilten die Richter.

Bei der als Bundes- oder Staatstrojaner bezeichneten Spionagesoftware handelt es sich um ein heimlich installiertes Programm, das es Sicherheitsbehörden unter anderem ermöglicht, Computer zu durchsuchen und verschlüsselte Nachrichten mitzulesen. In Deutschland wurde 2017 eine Rechtsgrundlage für den Einsatz solcher Überwachungssoftware verabschiedet.

Das Überwachen verschlüsselter Nachrichten verstößt laut dem VfGH schon deshalb gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, da der Anwendungsbereich so umfassend formuliert war, dass er Straftaten eingeschlossen hätte, “bei denen das Interesse an der Strafverfolgung nicht jenes an der Privatsphäre der Betroffenen überwiegt.”

Automatische Kennzeichenerfassung ist “unverhältnismäßig”

Die österreichischen Richter haben auch das Vorhaben gekippt, Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrern mithilfe einer automatisierten Kennzeichenerfasssung zu sammeln. Bis zu vierzehn Tage sollten Marke, Typ, Farbe und Kennzeichen eines Fahrzeuges gespeichert werden. Diese Maßnahme bezeichneten die Richter als “unverhältnismäßig” und sehen einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens laut der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch gegen im österreichischen Datenschutzgesetz festgelegte Geheimhaltungsinteressen.

Behörden dürfen zudem Daten der sogenannten “Section-Control-Anlagen” nicht über die Geschwindigkeitsahndung und die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen hinaus verarbeiten. Die Richter des VfGH führen auch in diesem Zusammenhang die Geheimhaltungsinteressen sowie das Recht auf Privatleben an. Die geplante Änderungen hätte auch Bürger betroffen, die keinen Anlass gegeben hätten, dass ihre Daten an Sicherheitsbehörden übermittelt werden, so die Richter. Weiterhin sei nicht gewährleistet, dass diese Daten nur verarbeitet werden, wenn eine entsprechend schwere Straftat vorliege.

In Deutschland gibt es ebenfalls eine laufende Diskussion über automatische Kennzeichenerfassung. Zuletzt hatte die Berliner Polizei angekündigt, mit der Technik Dieselfahrverbote durchsetzen zu wollen.

Briefgeheimnis von Gesetzesänderungen betroffen

Die nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzesänderungen waren im Jahr 2018 von der letzten österreichischen Regierung aus ÖVP und FPÖ verabschiedet worden. Sie sollten im April 2020 in Kraft treten. Daraufhin hatten oppositionelle Abgeordnete Verfassungsbeschwerde eingelegt. “Diese Entscheidung des VfGH ist eine klare Absage an die umfassenden Überwachungsfantasien […] der gesamten ÖVP/FPÖ-Regierung. In erster Linie ist die Entscheidung aber ein fulminanter Sieg für die Freiheit, die Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und für die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land”, kommentierte der Neos-Abgeordnete Niki Scherak die Entscheidung.

Das Sicherheitspaket ist mit diesen Entscheidungen jedoch nicht komplett vom Tisch: Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum, wie auf Flughäfen und Bahnhöfen, wird ausgeweitet. Mit “Quick-Freeze” ist eine anlassbezogene Datenspeicherung für zwölf Monate geplant.

Beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten ist bereits seit Jahresbeginn ein Identitätsnachweis notwendig – und auch die Lokalisierung von Mobiltelefonen soll erleichtert werden. Außerdem sieht das Sicherheitspaket ein gelockertes Briefgeheimnis vor. Briefe dürfen demnach beschlagnahmt werden, wenn dies zur Aufklärung einer vorsätzlichen Straftat beiträgt, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft wird. (js)

"Bad News": Online-Spiel gegen Fake News

Erstellt am 10. Dezember 2019, 17:00 Uhr | Kategorie: News

Im Internet kann jeder seine Meinung äußern. Das wird auch ausgenutzt, um Desinformationen zu verbreiten. Wie entstehen Fake News? Das Online-Spiel „Bad News“ gibt einen Einblick.

Bad News
Das Spiel “Bad News” klärt über Stimmungsmache auf. Quelle: DROG/getbadnews.de

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In dem Online-Spiel “Bad News” kann jeder zum Meinungsmanipulator werden. Die niederländische Organisation DROG und Forscher der Universität Cambridge wollen so über die Mechanismen hinter Fake News aufklären. Ziel des Spiels ist es, über Internet-Kanäle authentisch wirkende Falschinformationen zu streuen – und möglichst viele Leser zu gewinnen. Dafür interagieren die Spielerinnen und Spieler mit einem Chat-Bot, der sie in die Künste der Stimmungsmache einführt.

Zu Beginn kann man etwa gegen die “Lügenpresse” wettern, was bereits ein paar Follower einbringt. Der Chat-Bot bietet im weiteren Verlauf verschiedene Taktiken an, um Desinformationen weiterzuverbreiten. Beispielsweise, indem Social-Media-Accounts bekannter Persönlichkeiten gefälscht werden, um den eigenen Beiträgen Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Wer möchte, kann auch einen virtuellen Blog aufsetzen, über den Artikel mit Desinformationen verbreitet werden. Dort lassen sich Nachrichten aufgreifen und überspitzen, um zu polarisieren oder auf Emotionen abzuzielen. Später kommen Verschwörungstheorien an die Reihe. Dabei merkt man schnell: Ist die gewählte Verschwörungstheorie zu abstrus, glaubt sie auch niemand. Deshalb muss eine subtile Theorie her, die sich dann langsam verbreitet.

Das Spiel geht verschiedene Strategien durch, für die man am Ende jeweils ein “Abzeichen” erhält: für Identitätsbetrug, das Spiel mit Emotionen, Polarisierung, eine Verschwörung, Verleumdung und für erfolgreiches Trollen. Spätestens hier wird deutlich, wie dicht das Spiel an der Realität ist: Denn diese Konzepte für Desinformationen werden auch in einem Bericht des NATO Strategic Communications Centre of Excellence beschrieben. Wenn Spieler ein solches Abzeichen erhalten, zeigt “Bad News” weitere Informationen zu dem entsprechenden Konzept an.

Bad News
Um erfolgreich falsche Informationen zu streuen, müssen Spieler subtil vorgehen. Screenshot: Posteo

Ziel des Spiels ist es, möglichst viele Follower zu gewinnen und dabei glaubwürdig zu bleiben. Das geht nur mit gut ausgewählten, aber falschen Inhalten. Wer übertreibt oder aber journalistisch ordentlich arbeiten will, verliert bei “Bad News”. Der Chat-Bot fragt nach den ersten Aktionen einmal, ob man an einer Umfrage teilnehmen möchte – sie ist freiwillig und anonym. Die Macher möchten über die Rückmeldungen erfahren, wie wirkungsvoll ihre Methode ist.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Die Initiative Wissenschaft im Dialog hat das kostenlose Spiel ins Deutsche übersetzt. Es wurde für den Einsatz in Schulen und in der Forschung entwickelt. Für Lehrer gibt es auch ein Begleitblatt, das weitere Hintergründe und mögliche Einsatzszenarien im Unterricht erklärt. Dank der teils absurden Vorschläge, die der Chat-Bot macht, ist das Spiel unterhaltsam und zugleich lehrreich. “Bad News” basiert auf der sogenannten Inokulationstheorie. Demnach soll eine Konfrontation mit falschen Informationen dazu führen, weniger anfällig für solche zu werden. Denn am Ende hat das Spiel einen wichtigen Zweck: Spieler sollen lernen, wie Meinungsmache funktioniert und mit welchen Maschen falsche Informationen gestreut werden, damit sie glaubwürdig wirken. Es geht also darum, kritischer zu werden und mehr zu reflektieren, ob eine Nachricht im Internet oder einem sozialen Netzwerk plausibel ist. (dpa / js)

Geschäfte zählen Kunden mit Videoüberwachung und WLAN-Routern

Erstellt am 09. Dezember 2019, 16:00 Uhr | Kategorie: News

Während im Internet fleißig Daten gesammelt werden, vermitteln Besuche in stationären Läden ein Gefühl der Anonymität. Doch der Einzelhandel analysiert die Verbraucher ebenfalls.

Piktogramm Videoüberwachung
Dieses Piktogramm weist auf Videoüberwachung hin – dahinter kann sich mehr verbergen, als man denkt. Quelle: DIN e.V.

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Gerade vor den Feiertagen sind die Kaufhäuser voll. Dass sie dort gezählt werden, ist den wenigsten Ladenbesuchern bewusst. Dabei ist es gerade für Betreiber von Shopping-Centern oder großen Kaufhäusern entscheidend zu wissen, wie viele der Besucher tatsächlich Geld ausgeben. Mit Technik ist es möglich zu erfassen, wie lange ein Kunde verschiedene Abteilungen im Kaufhaus besucht. Die Entwicklung wird von der Verbraucherzentrale kritisch beobachtet.

Die Zahl der Besucher wird auf unterschiedlichen Wegen festgestellt. So werde schon seit etwa 20 Jahren mittels Infrarot-Schranke gezählt, wie viele Menschen ein Geschäft betreten, sagt Erik Maier, Professor für Handelsmanagement an der Leipziger Handelshochschule, gegenüber der DPA. Maier geht davon aus, dass alle großen Einkaufszentren in Deutschland die Besucherströme messen. Gerade größere Unternehmen greifen dabei auf neuere Technik wie die genauere Laser-Zählung oder WLAN-Router zurück.

Die Router können erfassen, wie viele Smartphones mit angeschaltetem WLAN versuchen, sich zu verbinden. Das funktioniert über die sogenannte MAC-Adresse, eine eindeutige Gerätenummer. Zwar werden keine anderen Daten übermittelt, doch mit ausreichend Routern lassen sich dennoch Bewegungsprofile der Kunden erstellen, sagt Maier. Zudem sollen diese Informationen ausreichen, um beispielsweise Besucherzahlen im Jahresvergleich gegenüberzustellen.

Kameras bieten mehr Informationen

Einen Schritt weiter als die Zählung mit WLAN-Routern geht die Kundenerkennung mit Kameras: So lassen sich auch Geschlecht und ungefähres Alter der Ladenbesucher erkennen. Manche Systeme können gar die Stimmung der Kunden deuten oder Besuchergruppen und Personal identifizieren. Welche Bereiche im Geschäft besonders beliebt sind, können Verkäufer mit diesen Videosystemen ebenfalls ablesen.

“Das ist aber in deutschen Kaufhäusern verhältnismäßig unüblich”, sagte Maier. Händler bewegen sich mit solchen Videosystemen im Grenzbereich dessen, was datenschutzrechtlich möglich ist. Fraglich sei etwa, ob solche Aufnahmen gespeichert werden dürfen, oder ob Gesichter verpixelt und damit unkenntlich gemacht werden müssen.

Marco Atzberger, Mitglied der Geschäftsführung im Kölner Handelsforschungsinstitut EHI, beobachtet hingegen einen deutlichen Anstieg der Zählungen mit Kameras. Die meisten Geschäfte hätten ohnehin schon eine Videoüberwachung, um sich gegen Diebstahl zu schützen.

Verbraucherzentrale fordert klare Regeln

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt sich nicht mit einer Selbstregulierung der Händler zufrieden, sondern fordert eine transparente und datenschutzfreundliche Regelung in der ePrivacy-Verordnung der Europäischen Union – die allerdings noch immer nicht verabschiedet wurde.

Es müsse sichergestellt werden, dass auch bei der Verfolgung mit WLAN-Routern keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Kunden gespeichert werden, teilt Stefanie Siegert, Referentin für Digitales und Energie der Verbraucherzentrale Sachsen, mit. Es könne nicht Aufgabe des Verbrauchers sein, die WLAN-Funktion auszuschalten, um nicht vom Netzwerk eines Kaufhauses erfasst zu werden. Genau das rät allerdings Erik Maier von der Leipziger Handelshochschule: Wer der Datenerfassung im stationären Handel entgehen wolle, soll die automatische Suche nach Netzwerken in den Smartphone-Einstellungen deaktivieren.

Auf Android-Telefonen lässt sich die Option unter “Einstellungen → WLAN → Dreipunkte-Menü → Erweitert” deaktivieren, indem der Schalter “Scannen immer verfügbar” umgelegt wird. Bei iPhones können unter “Einstellungen → WLAN” die beiden Optionen “Auf Netze hinweisen” sowie “Automatisch mit Hotspot verbinden” auf “Nie” gesetzt werden. (dpa / js)

iPhone 11: Verwirrung um Standortabfragen

Erstellt am 06. Dezember 2019, 15:24 Uhr | Kategorie: News

Für einige Standortabfragen des iPhone 11 gibt es in den Systemeinstellungen keinen Deaktivierungs-Schalter. Nun lieferte Apple eine Erklärung dafür: Neue Funktionen sind verantwortlich.

Ortungsdienste auf dem iPhone
Nicht alle Ortungsdienste sind auf dem iPhone 11 einzeln deaktivierbar. Quelle: Apple

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IT-Journalist Brian Krebs war erstaunt, als auf seinem Apple iPhone 11 Pro immer wieder das Pfeilsymbol in der Benachrichtigungsleiste auftauchte. Es signalisiert, dass das iPhone gerade seinen Standort ermittelt. Krebs war deswegen überrascht, weil er eigentlich den Standortzugriff für jede einzelne App und jeden einzelnen Systemdienst deaktiviert hatte. Da er sich keinen Reim auf das Verhalten des Smartphones machen konnte, veröffentlichte er den Sachverhalt auf seinem Blog.

Apples Betriebssystem iOS lässt den Nutzerinnen und Nutzern viele Möglichkeiten, die Lokalisierung des iPhones einzuschränken oder ganz abzuschalten. Auf Krebs iPhone lief das aktuelle iOS 13.2.3. Seine Entdeckung hat er auch in einem Video auf YouTube festgehalten. Das von Krebs beschriebene Verhalten des iPhone 11 Pro konnten wir auf einem iPhone X und iPhone 8 mit gleicher iOS-Version nicht nachvollziehen; Nutzer berichten im Hilfe-Forum von Apple aber von der gleichen Erfahrung auf dem iPhone 11.

Ursache neuer Ultrabreitband-Chip

Nach seinem Fund kontaktierte Krebs Apple. Ein Ingenieur antwortete: “Wir sehen keine tatsächlichen Auswirkungen auf die Sicherheit.” Der Konzern bestätigte aber, dass man einigen Systemprozessen die Standortfreigabe nicht einzeln verweigern kann. Um welche Funktionen es sich dabei handelt, verriet die Firma aber vorerst nicht.

Die Auflösung des Rätsels kam dann zwei Tage später doch noch von Apple selbst: Gegenüber der IT-News-Seite “Techcrunch” erklärte ein Unternehmenssprecher, dass das Verhalten im Zusammenhang mit dem nur im iPhone 11, 11 Pro und 11 Pro Max eingebauten “U1-Chip und dessen Ultrabreitbandfunk (UWB) steht”. Der Chip soll andere Apple-Geräte in der Nähe lokalisieren und zukünfitg beispielsweise die Suche nach verlorenen Kopfhörern oder der Smartwatch erleichtern. Momentan hat er aber nur die Aufgabe, die Dateiübertragung per AirDrop zu vereinfachen. Der Funkstandard muss an bestimmten Orten und in bestimmten Regionen ausgeschaltet werden. “UWB funkt in einem außergewöhnlich breiten Frequenzbereich” von mindestens 500 MHz und kann deswegen andere Funksysteme wie Radioteleskope stören.

Schaltet man alle Ortungsdienste des iPhones einzeln ab, wird der Ultrabreitbandfunk offensichtlich nicht deaktiviert, weil es keinen eigenen Schalter dafür gibt. Stattdessen fragt das iPhone gelegentlich seine Position ab, um den U1-Chip automatisch zu deaktivieren, sobald sich das Gerät in einer Verbotszone für Ultrabreitbandfunk befindet. Apple gibt in seinem Statement zu, dass dafür die Ortungsdienste verwendet werden. Doch blieben die Daten laut Hersteller lokal auf dem Gerät und würden nicht von Apple gesammelt.

Lösung: Standortfreigaben deaktivieren

Apple versprach gegenüber Techcrunch, dass ein Schalter in die Systemeinstellungen aufgenommen werden soll, mit dem sich die Funktion einzeln abschalten lässt. Einen Zeitpunkt für das Update nannte der Konzern nicht. Momentan hift es auch, die Ortungsdienste komplett mithilfe des Hauptschalters zu deaktivieren. Die Option findet man in den Systemeinstellungen von iOS: “Einstellungen → Datenschutz → Ortungsdienste”.

Wer nur einzelne Apps davon abhalten möchte, den Standort abzufragen, kann dies im selben Menü tun. Die Zugriffsrechte einzelner Systemdienste findet man als letzten Punkt in der App-Liste. Geht man diesen Weg, muss man auf dem iPhone 11 aber damit leben, dass das Smartphone den eigenen Standort für Ultrabreitband abfragt. (hcz)

ePrivacy-Verordnung liegt auf Eis

Erstellt am 06. Dezember 2019, 13:00 Uhr | Kategorie: News

Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich nicht auf eine gemeinsame ePrivacy-Verordnung einigen. Nun muss ein neuer Entwurf her. Die Verordnung sollte den Datenschutz von Internet-Nutzern stärken.

EU-Flaggen
Die EU wollte vor Datensammlern schützen. Doch noch gibt es keine Einigkeit. Quelle: Mauro Bottaro, EU

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Wer sich im Internet bewegt, gibt Daten von sich preis. Diese zu sammeln und zu verkaufen, ist mittlerweile Grundlage ganzer Geschäftsmodelle. Die EU wollte Nutzerinnen und Nutzer besser vor Datensammlern schützen. Bisher ist es jedoch beim Versuch geblieben: Ursprünglich sollte die ePrivacy-Verordnung bereits 2018 parallel zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Doch schon zu diesem Zeitpunkt war keine Einigung möglich. Nun hat der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Industriepolitik, Thierry Breton, angekündigt, einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen. Da bereits an der Verordnung gearbeitet wurde, müsse man dafür nicht bei Null anfangen, so Breton.

Zuletzt hatte es einen neuen Vorschlag der finnischen EU-Ratspräsidentschaft gegeben, der die vorgesehenen Regeln bereits aufweichte. Offensichtlich konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten hierauf nicht einigen.

Verordnung soll Privatsphäre schützen

Grundsätzlich geht es beim Thema ePrivacy darum, wie im Internet mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Das beinhaltet den Schutz der Privatsphäre.

Bisher gibt es eine ePrivacy-Richtlinie. Diese musste von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung würde die Richtlinie ersetzen und muss nicht weiter in nationales Recht umgesetzt werden, sondern könnte direkt in Kraft treten – so sie denn verabschiedet wird.

Beispielsweise soll die Verordnung einschränken, wie im Internet mit Cookies Daten gesammelt werden. Außerdem sollen für Telekommunikationsanbieter geltende Datenschutzbestimmungen auf Dienste wie den Facebook Messenger, Skype und WhatsApp ausgeweitet werden.

Streit um Cookies

Ein großer Streitpunkt bei der ePrivacy-Verordnung sind Cookies. Dabei handelt es sich um Dateien, die der Browser beim Aufruf einer Webseite auf dem Computer der Nutzerinnen und Nutzer speichern kann.

Cookies werden beispielsweise genutzt, um Anmeldedaten für eine Webseite zu speichern. Webseiten-Betreiber können sie aber auch einsetzen, um Anwender zu “tracken”, also Informationen über sie zu sammeln. Mittels sogenannter “Third Party Cookies” kann das Surf-Verhalten dabei über verschiedene Webseiten hinweg verfolgt werden. Firmen können durch diese Informationen personalisierte Werbung anzeigen.

Die ePrivacy-Verordnung sollte solche Cookies ursprünglich nur noch nach einer expliziten Einwilligung zulassen. Cookies, die beispielsweise dazu dienen, Artikel in einem digitalen Warenkorb zu halten, sollten hiervon nicht betroffen sein. In der Praxis würde das bedeuten, dass Nutzer Tracking-Cookies explizit zustimmen müssten (Opt-in). Ein Hinweis wie “Diese Seite nutzt Cookies” würde damit nicht mehr ausreichen.

Browser mit Datenschutzfunktionen

Die Entscheidung bezüglich der Cookies sollte dabei direkt vom Browser an die Webseiten übermittelt werden. Die Idee war, hier “Privacy by Default” umzusetzen. Das bedeutet, dass Browser standardmäßig datenschutzfreundlich eingestellt sind. Schon jetzt bieten viele Browser die Option “Do not Track”, die Webseiten eine Aufforderung schickt, das Nutzerverhalten nicht zu verfolgen. Allerdings ist dies nicht verpflichtend, sondern vielmehr eine Bitte, die von der Werbeindustrie einfach ignoriert werden kann.

Genau gegen diesen Teil der Verordnung hatte es erhebliche Proteste gegeben. Sowohl von der Werbebranche, als auch von Verlagen, die ihr bisheriges Online-Geschäftsmodell dadurch gefährdet sahen. Zumal ein sogenanntes Kopplungsverbot gefordert wurde: Selbst wenn zielgerichtetes Tracking abgelehnt wird, müsste die Webseite demnach zugänglich bleiben. Zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat herrschte früh Uneinigkeit über dieses Kopplungsverbot.

Weiterhin ging es darum, wie man mit Metadaten umgeht. Die verraten etwa, wer wann mit wem über einen Messenger-Dienst kommuniziert. Aus manchen Metadaten lässt sich zudem ablesen, mit welchem Gerät Nutzer unterwegs sind. Diese Informationen sind ebenfalls für Unternehmen interessant, natürlich aber auch für Behörden. Kritiker warnen, dass Metadaten alleine ausreichen, um Menschen zu überwachen.

Nach der ursprünglichen Idee für die ePrivacy-Verordnung sollten sich Metadaten ebenfalls nur nach expliziter Einwilligung verwenden lassen. Wichtig dabei ist, dass die Verordnung gelten soll, solange sich Nutzer innerhalb der EU befinden. Sie ist also auch für US-Unternehmen wie Facebook und Google bindend.

Stückweise Abschwächung

Von Anfang an war die ePrivacy-Verordnung hart umkämpft. So wurde im Dezember 2016 ein Entwurf vorab veröffentlicht. Schon der offiziell von der Kommission im Januar 2017 veröffentlichte Entwurf war dem gegenüber abgeschwächt, enthielt aber weiterhin die Regel, dass “Do not Track” beachtet werden muss.

Spätestens dieser Entwurf rief die Lobbyisten auf den Plan. Laut dem Bericht “Big Data is Watching You” des Corporate Europe Observatory soll es sich um eine der intensivsten Lobby-Kampagnen überhaupt gehandelt haben.

In der Folge passierte seitens der EU im Ergebnis nicht viel. Zuletzt gab es Ende November einen weiter abgeschwächten Kompromissvorschlag. Teil des Vorschlags war, Tracking für werbefinanzierte journalistische Angebote grundsätzlich zuzulassen. “Privacy by Default” wurde in dieser Fassung gestrichen. Eine pseudonymisierte Weiterverarbeitung von Metadaten der Kommunikationsdienste war in diesem Vorschlag ebenso vorgesehen. Über diesen sollte eigentlich im Europäischen Rat verhandelt werden. Doch eine Einigung sei derzeit unmöglich, schätzt Breton die Lage ein.

Breton könnte noch an Bedeutung gewinnen. Beobachter erwarten von einem neuen Vorschlag unter seiner Federführung nämlich eine wirtschaftsfreundlichere Haltung. Der Grund: Breton war zuvor unter anderem Geschäftsführer der Telekommunikationsunternehmen France Telecom und Atos.

Wie es nun weitergeht, ist ungewiss. Ein neuer Vorschlag dürfte erst im kommenden Jahr vorliegen. Dann muss es immernoch zur Einigung kommen. Bis dahin gilt weiterhin die ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 mit der Erweiterung von 2009. (js)