Frankreich: Gesetz gegen Online-Hass verletzt Meinungsfreiheit

Nicole Belloubet
Justizministerin Nicole Belloubet hatte die Fülle an Hassbeiträgen im Internet beklagt. (Quelle: Julien Damelet – CC BY-SA 4.0)

Der französische Verfassungsrat hat Kernbestimmungen eines neuen Gesetzes gegen Hasskommentare in sozialen Medien zurückgewiesen. Das teilte die Institution am 18. Juni 2020 in Paris mit.

Die französische Nationalversammlung hatte das Gesetz erst am 13. Mai 2020 mehrheitlich beschlossen. Es hatte große Online-Plattformen verpflichtet, Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden nach einer Nutzer-Meldung zu entfernen. Unter die Regel fielen unter anderem Beiträge, die Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder Religion beleidigen oder zur Gewalt aufrufen.

Vorgesehen waren Bußgelder von bis zu 1,25 Millionen Euro, wenn Plattformen diese Regeln nicht beachten. Nach Ansicht des Verfassungsrats könnte dies Plattformen jedoch ermutigen, Inhalte unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit zu löschen. Das würde das Recht auf Meinungsfreiheit verletzen, entschied nun der Verfassungsrat. Die Pariser Institution wacht über die Einhaltung von Verfassungsgrundsätzen.

Löschung innerhalb einer Stunde

Das Gesetz hatte außerdem vorgesehen, dass Plattformen innerhalb einer Stunde nach Aufforderung durch staatliche Stellen Aufrufe zu Terrorismus oder Kinderpornografie entfernen müssen. Auch diese Regel hat der Verfassungsrat zurückgewiesen. Da die fraglichen Inhalte nicht unabhängig überprüft werden und die angesetzte Frist extrem kurz sei, sah der Verfassungsrat ebenfalls einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Regierungschef Édouard Philippe hatte das Gesetz bereits 2018 angekündigt. Justizministerin Nicole Belloubet hatte im Mai gesagt, die Regulierung großer Internetanbieter sei eine “nationale Herausforderung”. Einige Augenblicke auf Twitter, YouTube oder Facebook reichten aus, um dort homophoben, rassistischen, sexistischen oder antisemitischen Beschimpfungen zu begegnen.

Opposition hatte Gesetz kritisiert

Das Gesetz der Mitte-Regierung war von linken und rechten Oppositionsparteien angegriffen worden. Diese hatten kritisiert, dass der Begriff der Hasskommentare zu weit gefasst sei und so zu einer automatischen Zensur führe. Zudem stelle nicht die Justiz, sondern die Plattformen fest, ob ein Inhalt strafbar sei, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Mai.

Laetitia Avia von der Regierungspartei LREM hatte den Gesetzentwurf eingereicht, nachdem sie sich mehrfach von einem Onlinemedium rassistisch beleidigt sah. Das Gesetz hätte am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen. (dpa / js)