Klagen gegen Handyauswertung durch das BAMF

BAMF
Im Jahr 2019 hat das BAMF über 9000 Handys von Asylbewerbern ausgewertet. Quelle: Nico Hofmann (CC BY-SA 3.0, cropped)

Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagen drei Geflüchtete gegen die Auswertung von Daten ihrer Mobiltelefone durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Klagen wurden an den Verwaltungsgerichten in Berlin, Hannover und Stuttgart eingereicht, teilte die GFF mit.

Die drei Personen aus Afghanistan, Kamerun und Syrien hatten dem Ministerium ihre Smartphones zur Auswertung aushändigen müssen. In mindestens einem Fall geschah dies bei einer Überprüfung, vier Jahre nachdem die Person in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde.

GFF betrachtet Auswertung als verfassungswidrig

Die GFF betrachtet die Handyauswertung als verfassungswidrig und als Verstoß gegen das Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Das BAMF könne Smartphones ohne konkreten Verdacht überprüfen. Dabei habe es Zugriff auf Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe und Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos sowie E-Mail-Adressen und Benutzernamen von Internetdiensten.

“Das BAMF missachtet die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden ist”, sagte Lea Beckmann, die das Verfahren für die GFF koordiniert. Die drei Klagen seien stellvertretend für Tausende Betroffene eingereicht worden. Betroffene hätten laut GFF kaum eine Chance, sich gegen die Maßnahmen zu wehren, etwa da sie fürchten, dass sich ein Widerspruch negativ auf ihr Asylverfahren auswirken könnte.

Klage bis zum Bundesverfassungsgericht

Die GFF hat angekündigt, durch alle Instanzen zu gehen. Denn nur das Bundesverfassungsgericht könne das Gesetz, das die Handyauswertungen erlaubt, für verfassungswidrig erklären. Das sei ein langwieriger und kostspieliger Prozess. “Mit unseren Klagen wollen wir helfen, die Rechtsschutzlücke zu schließen”, so Beckmann.

Seit 2017 kann das Bundesamt per Gesetz Datenträger von Asylantragstellern auslesen, wenn sie sich bei der Behörde nicht ausweisen können, etwa durch einen Reisepass oder ein anderes Dokument. Das Gesetz verpflichtet Antragssteller, ihre Datenträger an die Behörde auszuhändigen. Laut GFF wird das Gesetz vor allem angewendet, um Daten von Smartphones auszulesen.

Im Jahr 2019 soll das BAMF insgesamt 9528 Handys von Asylbewerbern ausgewertet haben. Die GFF hatte im Dezember 2019 eine Studie zur Handyauswertung veröffentlicht. Neben der verfassungsrechtlichen Kritik heißt es darin, das Verfahren sei teuer und unzuverlässig. Fehler bei der Auswertung bedeuteten aber eine Gefahr für Asylanträge. (dpa / js)