Melderecht: Justizministerin will Auskunftssperren erleichtern

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Genaue Gesetzesvorschläge, um die Daten besser zu schützen, machte Christine Lambrecht noch nicht."

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Melderecht ändern, damit Auskunftssperren etwa zum Schutz bedrohter Kommunalpolitiker leichter erwirkt werden können. “Das wird ganz schnell zu ändern sein”, sagte die SPD-Politikerin am Sonntag im ARD-Bericht aus Berlin. “Es kann nicht sein, dass Privatadressen von Kommunalpolitikern, aber auch von gesellschaftlich Engagierten in Netzen kursieren und auch dann als Bedrohung empfunden werden.”

Lambrecht betonte: “Das wird sehr wohl genauso wahrgenommen: Aha, da wird meine Privatadresse rumgeschickt und ich weiß nicht, wer am nächsten Tag vor meiner Tür steht, um mich oder meine Familie zu bedrohen. Deswegen: Wir brauchen Auskunftssperren in diesem Bereich.”

Hintergrund

Hierzulande sind alle Bürger und meldepflichtigen Personen im Melderegister erfasst, unter anderem mit der Adresse ihres Wohnsitzes. Die Einsicht steht zwar jedem offen, ist aber antragspflichtig und der Antragsteller muss eine konkrete Person nennen können, zu der er die Daten verlangt.
Prinzipiell kann jeder einen solchen Antrag stellen, egal ob Privatperson, Unternehmen, Partei oder Verein. Für die Recherche fallen Gebühren an, die je nach Kommune zwischen 2,50 und 25 Euro liegen.

Beim Auskunftsantrag muss der Antragsteller den Vor- und (ehemaligen) Nachnamen des Gesuchten nennen und mindestens zwei weitere Daten wie Anschrift, Geburtstag, Geschlecht, Familienstand. Nur wenn die Daten eindeutig einer Person zuzuordnen sind, darf die Behörde die Auskunft erteilen. (dpa / hcz)