Meta lenkt bei unzulässiger Datenzusammenführung ein

Facebook
Facebook verarbeitet nicht nur Nutzerdaten aus den eigenen Diensten, sondern kombiniert sie auch mit Informationen von Drittanbietern. (Quelle: IMAGO / AAP)

Eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und dem Facebook-Mutterkonzern Meta ist beigelegt. Die Behörde hatte dem Konzern 2019 untersagt, Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen wie Facebook, Instagram und konzernfremden Diensten ohne Einwilligung zusammenzuführen.

Dagegen hatte Meta vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde eingelegt, in dem langwierigen Rechtsstreit waren mehrere Gerichte eingebunden. Meta erlitt 2020 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und 2023 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage. Nun hat das Unternehmen seine Beschwerde beim OLG zurückgenommen und das Bundeskartellamt sein Verfahren eingestellt, wie es am Donnerstag von der Behörde hieß. Die Entscheidung ist damit bestandskräftig.

Meta hat demnach Einzelmaßnahmen ergriffen, die die Behörde als “hinreichend wirkungsvoll” ansieht. “Auf Grundlage unserer seinerzeitigen Entscheidung hat Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Zentral sei dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen. Dadurch hätten Nutzende bessere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten.

Bis zur Einführung der Kontenübersicht und den zugehörigen Einstellungsmöglichkeiten im März 2024 mussten Nutzer der “nahezu unbegrenzten Datenzusammenführung” zustimmen oder auf die Nutzung des sozialen Netzwerks verzichten. Das Bundeskartellamt hatte diese Geschäftsbedingungen im Jahr 2019 untersagt und verlangt, dass eine Zusammenführung der Daten nur nach gesonderter Einwilligung erfolgen darf.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wertete das Ende des Bundeskartellamt-Verfahrens am Donnerstag als Erfolg für den Verbraucherschutz. “Konzerne wie Meta dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen zum ungebremsten Datensammeln. Dies geht zu Lasten der Nutzer:innen”, sagte Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik des vzbv. Man wolle nun im Blick behalten, wie Meta die nun versprochenen Verbesserungen umsetzt.

Kontrollcenter für die Nutzer

Zwischen dem Konzern und der Behörde hätte ein “intensiver Diskussionsprozess” stattgefunden, berichtete das Bundeskartellamt. Infolgedessen hat Meta zugesagt, mehrere Maßnahmen zur Datentrennung zu ergreifen. Einige davon seien bereits umgesetzt, andere sollen in den nächsten Wochen folgen.

Dazu zählt die im März eingeführte sogenannte Kontenübersicht, mit der die Nutzenden selbst auswählen können, welche Meta-Dienste untereinander ihre Daten austauschen, beispielsweise zu Werbezwecken. Die getrennte Nutzung der Dienste bleibe ohne wesentliche Qualitätseinbußen. Über die 2021 eingeführten Cookie-Einstellungen können Nutzerinnen und Nutzer auch entscheiden, ob Meta Daten, die der Konzern von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen erhält, mit den bei Facebook oder Instagram gespeicherten Daten verknüpfen darf.

Nutzer, die sich dagegen entscheiden, können für das sogenannte Facebook-Login eine Ausnahme einrichten, wenn sie diese Anmeldemöglichkeit in Apps oder auf Webseiten von Dritten benutzen möchten.

Nutzer, die in der Vergangenheit einer Datenverknüpfung zugestimmt haben, erhalten eine “auffällig gestaltete Benachrichtigung”, die auf die neuen Einstellungen verweist. Einen solchen Hinweis hat Meta auch am Anfang seiner Datenrichtlinie eingeführt, schreibt das Bundeskartellamt. Er enthält einen Erläuterungstext und Links zur Kontenübersicht und den Cookie-Einstellungen.

Behördenpräsident Mundt bewerte die Änderungen als positiv: “In der Gesamtschau ermöglichen diese Instrumente den Nutzenden eine erheblich verbesserte Kontrolle über das Ausmaß der Zuordnung von persönlichen Daten aus anderen Meta-Diensten sowie von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen zu ihrem jeweiligen Facebook-Konto.”

Verfahren mit Strahlkraft

Neben diesen konkreten Verbesserungen habe die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu einer wichtigen Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofes geführt, so Mundt. Auch nationale sowie europäische Gesetzgebungsinitiativen seien davon inspiriert worden. “Dies bedeutet auch, dass wir im Hinblick auf die Rechtsklarheit und die Eingriffsinstrumente in diesem Bereich heute einen ganz anderen Stand haben als noch vor fünf Jahren.”

Das Bundeskartellamt betonte, dass der Abschluss des Verfahrens nicht bedeutet, dass alle kartellrechtlichen Bedenken gegenüber Meta nun ausgeräumt sind. “Vielmehr wurden die Maßnahmen Metas als hinreichend geeignetes Gesamtpaket angesehen, um auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten und das Verfahren im Ermessenswege abzuschließen”, so die Behörde. “Der Abschluss des Verfahrens auf der Basis des oben beschriebenen Maßnahmenpakets enthält daher keine Wertung, ob Meta die sich aus diesen Instrumentarien ergebenden Pflichten erfüllt.” (hcz)