Bayern: Polizei soll Veranstaltungsbesucher überprüfen dürfen

Demonstration in München, Mai 2018
In Bayern hatte es bereits 2018 große Proteste gegen die damals geplante Befugnis der Polizei gegeben, schon vor einer begangenen Straftat gegen Personen vorzugehen. (Quelle: IMAGO / ZUMA Wire)

Die bayerische Staatsregierung plant eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, die auch eine Überprüfung von Besucherinnen und Besuchern von Großveranstaltungen ermöglichen soll. Die Änderung wurde am vergangenen Mittwoch bereits im Innenausschuss mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern angenommen. Kritiker warnen vor einem “Schritt in Richtung Überwachungsstaat”.

Die geplante Änderung soll mit einem neuen Paragrafen sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfungen regeln. Diese sollen bei “Anlässen möglich werden, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind”. Als Beispiel werden auch “Begegnungen der Fußballbundesligen” genannt. Die Polizei soll künftig “personenbezogene Daten einer Person mit deren schriftlicher oder elektronischer Zustimmung bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen erheben, übermitteln und anderweitig verarbeiten” dürfen, “soweit dies im Hinblick auf den Anlass und die Tätigkeit der betroffenen Person erforderlich und angemessen ist”.

Warnung vor Social Crediting

Doch es gibt heftige Kritik an den Plänen: Markus Löffelmann, Professor für Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, bezeichnete die geplante Änderung gegenüber der Süddeutschen Zeitung als “sehr gravierend”. Sie könne ein “Einfallstor” für sogenanntes Social Crediting sein: “Wenn man an gesellschaftlichem Leben teilhaben möchte, dann wird man das nur noch können, indem man seine Zustimmung zu einer polizeilichen Durchleuchtung abgibt.” Neben Fußballspielen nannte Löffelmann Konzerte als Beispiel für Veranstaltungen, bei denen die Regel Anwendung finden könnte.

Löffelmann, ehemaliger Richter am Landgericht München, ist der Ansicht, dass die Formulierung im Gesetzentwurf “völlig offen” lässt, welcher Personenkreis betroffen wäre. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, in Rheinland-Pfalz und Hessen gebe es bereits ähnliche Regelungen in den Polizeigesetzen, dort sei die Überprüfung aber auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Löffelmann kritisiert, in Bayern werde dies nun auf alle Bürgerinnen und Bürger ausgedehnt. Zudem sei nicht festgelegt, welche Daten für die Überprüfung herangezogen werden können.

“Neue Dimension der Überwachung”

Auch der Juraprofessor Mark Zöller, vom Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit an der Ludwig-Maximilians-Universität München, kritisierte das Vorhaben gegenüber der Zeitung scharf: Es sei ein “Schritt in Richtung Überwachungsstaat” und eine “neue Dimension der Überwachung und Kontrolle”. Es sei “auffällig”, dass die Durchleuchtung im Gesetzentwurf nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt ist.

Kritik kommt auch aus der Opposition: Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, sagte der Süddeutschen Zeitung, die Regierung schränke erneut Bürgerrechte ein und missachte den Datenschutz. Die Regierungsfraktionen hätten über die neue Regelung ohne Einbeziehung von Experten und dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Die Pläne nannte sie “alarmierend”.

Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, warnte, die Regelung könnte dazu führen, dass Personen Bundesligaspiele nur noch besuchen können, wenn sie zuvor einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt haben.

CSU: Veranstaltungsbesucher nicht betroffen

Der innenpolitische Sprecher der CSU, Manfred Ländner, sagte der Süddeutschen Zeitung, man habe den Datenschutzbeauftragten in die Beratungen mit einbezogen. Die geplante Änderung sei “keineswegs der Weg in einen Überwachungsstaat”. Zum einen dürften die Überprüfungen nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Zum anderen beteuerte er, es gehe nur um Personen mit besonderer Zugangsberechtigung – also nicht um Besucher, sondern beispielsweise um Dienstleister bei Veranstaltungen. Grünen-Fraktionsvorsitzende Schulze kritisierte hingegen die “vage” gehaltene Formulierung im Gesetzestext: Das Vorgehen komme “den Überwachungsfantasien der Söder-Regierung natürlich sehr gelegen”.

Über die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes muss nun noch der Landtag in zweiter und dritter Lesung abstimmen. Laut Süddeutscher Zeitung soll dies voraussichtlich Mitte Juli geschehen.

Schon im Mai 2018 hatte es in Bayern Demonstrationen mit mehreren Zehntausend Menschen gegen eine Erweiterung des Polizeiaufgabengesetzes gegeben. Damals ging es unter anderem um Befugnisse der Polizei, bereits bei “drohender Gefahr”, also bevor es zu einer Straftat kommt, einzugreifen. Das Gesetz ist seither umstritten: Die SPD-Landtagsfraktion hatte 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt und auch die Grünen waren vor den Verfassungsgerichtshof gezogen – die Urteile stehen noch aus. 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag in Zusammenhang mit einer sogenannten Populärklage gegen das Gesetz abgelehnt.

Die Landesregierung will das Polizeiaufgabengesetz nun überarbeiten und beispielsweise den Begriff der “drohenden Gefahr” klarer definieren. Bei einer Anhörung im Mai hatten Experten jedoch weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel geäußert. (js)