Bundesregierung legt Berufung gegen Klima-Urteil ein
Die Bundesregierung hat gegen Klima-Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt. Das Gericht hatte die Regierung im November 2023 dazu verpflichtet, umgehend Klimaschutzprogramme für die Bereiche Verkehr und Gebäude vorzulegen, da in diesen Sektoren die Klimaschutzziele wiederholt verfehlt wurden. Erfolgreich geklagt hatten die Umweltschutzverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und BUND.
Bis zum 2. April will die Bundesregierung nun die Revisionsbegründungsschrift entwerfen, mit denen sich dann das Bundesverwaltungsgericht befassen muss.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Revision gegenüber Posteo mit “Fragen von grundsätzlicher Bedeutung”, die höchstrichterlich zu klären seien. Es verwies aber gleichzeitig darauf, dass Emissionsminderungen nicht in die Zukunft verschoben werden sollten, um künftige Generationen nicht einzuschränken.
Die DUH bezeichnete die Entscheidung zur Revision als skandalös. “Die Minister Geywitz, Habeck und Wissing wollen sich ihrer Pflicht entziehen”, kritisierte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH in einer Mitteilung am Montag. Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grüne breche ihre Wahlversprechen, indem sie geltendes Recht missachte und die Klimakrise anheize.
BUND-Vorsitzender Olaf Bandt warf der Bundesregierung am Montag vor, sich dem Klimaschutz zu verweigern und stattdessen auf Zeit zu spielen. “Der Handlungsdruck wird dadurch nicht geringer, er steigt. Denn auch im vergangenen Jahr wurden die Klimaziele in beiden Bereichen [Verkehr und Klima] sehr wahrscheinlich wieder gerissen”, sagte Bandt.
Richterin erinnert an Pflichten
Ende November hatte das OVG Berlin-Brandenburg die Bundesregierung zur Vorlage von sofort wirksamen Klimaschutzprogrammen in den Sektoren Verkehr und Gebäude verurteilt und den Klägern DUH und BUND in mehreren Verfahren Recht gegeben. Die Vorsitzende Richterin hatte dabei auf das deutsche Klimaschutzgesetz verwiesen, das in seiner aktuell gültigen Fassung vorschreibt, jährlich die Ziele zur Senkung der Treibhausgase für jeden Sektor einzuhalten.
Paragraf 8 des Gesetzes verpflichtet die jeweiligen Bundesministerien dazu, Sofortprogramme zur Emissionsreduzierung vorzulegen, wenn die Klimaziele im jeweiligen Sektor – wie Verkehr, Gebäude, Industrie oder Landwirtschaft – in einem Kalenderjahr verfehlt wurden. In den Jahren 2021 und 2022 war das in den Sektoren Verkehr und Gebäude der Fall.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte es jedoch abgelehnt ein Sofortprogramm vorzulegen, ebenso wie Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Die Ministerin hatte auf eine künftig geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes verwiesen, die allerdings bis heute nicht verabschiedet wurde. Die Regierung möchte darin die separaten Sektorenziele abschaffen.
Wissing hatte bereits nach dem Urteil im November gegenüber der ARD angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen und auf die geplanten Änderungen des Klimaschutzgesetzes verwiesen.
Ersatzmaßnahmen reichen nicht
Zwar hatte die Regierung im Oktober 2023 ein Klimaschutzprogramm vorgelegt, doch hatte die Vorsitzende Richterin diese Maßnahme nicht als Ersatz für die im Gesetz festgeschriebenen Sofortprogramme anerkannt. Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Ziele in den folgenden Jahren erfüllt würden.
Mit der Berufung hat die Regierung vorerst verhindert, dass das Gerichtsurteil rechtskräftig wird. Dennoch mahnt die DUH, die Revision schütze die Verantwortlichen nicht vor der Einhaltung ihrer Pflichten. “Wenn im März die Emissionsdaten für das vergangene Jahr bekanntgegeben werden, muss die Regierung neue Klimaschutzsofortprogramme verabschieden und umsetzen für alle Sektoren, die ihre gesetzlich festgelegten Grenzen nicht einhalten”, so die Organisation.
Anhand der bisher ermittelten Daten geht die DUH davon aus, dass dies wieder für die Sektoren Verkehr und Gebäude gelten wird. In diesem Fall hätten die verantwortlichen Ministerien bis Mitte Juli Zeit, Sofortprogramme vorzulegen. (hcz)