Darum geht es bei der Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz

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Die BND-Zentrale in Berlin. Quelle: BND

Geklagt haben mehrere ausländische Journalisten und Reporter ohne Grenzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die Klage koordiniert. Es geht um die Frage, ob der BND die Kommunikation aller Menschen im Ausland auf Grundlage des BND-Gesetzes überwachen darf – oder ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Eingriff in die Menschenrechte handelt. Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein. Es könnte den Schutz der internationalen Menschenrechte im Hinblick auf Pressefreiheit und Fernmeldegeheimnis deutlich stärken.

Wir haben die wichtigsten Fragen und die Geschehnisse der zwei Verhandlungstage zusammengefasst:

Worum geht es bei der Verfassungsbeschwerde?

Das Bundesverfassungsgericht muss eine grundsätzliche Frage klären: Wie weit darf der deutsche Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst gehen, um Informationen zu beschaffen?

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die im BND-Gesetz geregelte “strategische” Telekommunikationsüberwachung im Ausland. Da es sich hierbei um eine Überwachung ohne Anlass handelt, kann prinzipiell jegliche Kommunikation von Bürgern anderer Länder überwacht werden. Das schließt E-Mails, Textnachrichten, Chats und Telefonate mit ein.

Die Beschwerdeführer stellen die Frage nach der Rechtsgrundlage für diese Überwachung. Ihrer Auffassung nach verstößt das BND-Gesetz nämlich gegen Grundrechte: Das Fernmeldegeheimnis schütze alle Menschen gleichermaßen und sei nicht deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Die Verfassungsbeschwerde erstreckt sich zudem auf die Kontrolle der sogenannten “Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung”. Denn das mit der Kontrolle dieser Überwachung beauftragte Gremium habe nicht genügend Befugnisse, kritisieren die Beschwerdeführer.

Seit wann gibt es das beanstandete Gesetz?

Die Verfassungsbeschwerde ist eine indirekte Folge der NSA-Affäre, die Edward Snowden im Jahr 2013 aufgedeckt hat. Damals wurde bekannt, dass der BND im Ausland umfangreich überwacht. Teilweise ohne rechtliche Grundlage für diese Arbeit.

Als Reaktion wurde das sogenannte BND-Gesetz überarbeitet, um die Arbeit des Dienstes rechtlich zu regeln. Am 1. Januar 2017 ist die überarbeitete Fassung in Kraft getreten. Sie enthält auch den Abschnitt über die “Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung”, um die es bei der Verfassungsbeschwerde im Detail geht.

Wer steht hinter der Verfassungsbeschwerde?

Im Januar 2018 hat die Organisation Reporter ohne Grenzen gemeinsam mit Medienschaffenden aus verschiedenen Ländern sowie einem deutschen Menschenrechtsanwalt, der in Guatemala lebt, Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt. Die Journalisten arbeiten hauptsächlich investigativ und befürchten, dass der BND ihre Kommunikation überwachen und an die Geheimdienste ihrer Heimatländer weitergeben könnte.

Die Beschwerdeführer werden von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, wie der GFF, und Medienverbänden unterstützt.

Wie funktioniert die “strategische” Überwachung?

Wie die strategische Überwachung genau erfolgt, wollten auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in der mündlichen Verhandlung erfahren. Dass der BND Daten abgreift und diese mittels Suchbegriffen auf Informationen durchsucht, die er für relevant hält, war schon vor Verhandlungsbeginn bekannt.

Daten greift der BND unter anderem am Internet-Knoten De-CIX in Frankfurt ab. 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass der BND am De-CIX internationale Telekommunikation überwachen darf. Doch auch im Ausland ist dies möglich. So gebe es etwa 700 Internet-Austauschknoten weltweit, sagte der BND vor Gericht. Auch Satellitenkommunikation wird überwacht.

In Karlsruhe machte der BND dann genauere Angaben: Etwa 154.000 Internetverkehrsdaten werden pro Tag erhoben, berichtet Netzpolitik. 260 davon seien pro Tag relevant. Etwa 20 Prozent der Meldungen stammten aus der Fernmeldeaufklärung.

Der BND erläuterte außerdem, dass er einen IP-Adressen-Filter einsetze, um deutsch-deutsche Kommunikation direkt auszusortieren. Auch Internetverkehr von Diensten wie Netflix werde automatisch aussortiert. Nach weiteren Sortierelementen kämen dann die Suchbegriffe zum Einsatz. Die Behörde nutzt dafür eine sechsstellige Zahl von Suchbegriffen. Knapp die Hälfte davon kommt von ausländischen Geheimdiensten. Zum Schluss schaue sich ein Mensch die gefilterten Daten an.

Das Gericht fragte nach, wie das System des BND Berufsgeheimnisträger, wie Anwälte, ausfiltert. Das funktioniert laut dem BND erst in der letzten Stufe – also durch menschliche Kontrolle. Diese Nachrichten müssten sofort gelöscht werden, wenn besonders geschützte Kommunikation abgefangen wurde.

Anders sieht es bei der Datenübertragung von Maschine zu Maschine aus, beispielsweise Adressbuchübertragung. Der BND sieht solche Kommunikation grundsätzlich als nicht geschützt an.

Wer ist von der Überwachung betroffen?

Gesetzlich geregelt ist, dass der BND deutsche Staatsbürger und EU-Bürger und -Einrichtungen nicht gezielt überwachen darf. Das wirft die Frage auf, inwiefern der BND zwischen Deutschen und Bürgern anderer Staaten unterscheiden kann, aber auch, ob das Fernmeldegeheimnis an der Grenze seine Gültigkeit verliert.

Beispiele für die Überwachung gibt es: Im Jahr 2017 hatte der Spiegel enthüllt, dass der BND die britische BBC, die New York Times und die Nachrichtenagentur Reuters überwacht hat. In Deutschland genießen Journalisten gesonderten Schutz und müssen beispielsweise ihre Quellen nicht nennen.

In der jüngeren Vergangenheit kam es jedoch immer öfter zur Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Redaktionen – beispielsweise bei der Enthüllung der “Panama Papers”, über Offshore-Konten. An der Recherche war die Süddeutsche Zeitung beteiligt. Die Medienverbände fürchten, dass der BND dadurch das deutsche Redaktionsgeheimnis “durch die Hintertür aushebeln” kann.

Eine Expertin des Chaos Computer Clubs erläuterte außerdem, es könne technisch nicht gewährleistet werden, bei digitaler Kommunikation zwischen In- und Ausländern zu differenzieren.

Geht es nur um Journalisten?

Die Verfassungsbeschwerde stützt sich zwar auf die Verletzung der Pressefreiheit. Vor allem geht es aber um das Fernmeldegeheimnis und die Frage, ob Grundrechte für alle Menschen gelten.

Das Fernmeldegeheimnis biete eine Garantie, ohne staatliche Überwachung über das Internet kommunizieren zu können, sagte der Jurist Ulf Buermeyer von der GFF gegenüber Heise Online. Dabei handelt es sich laut Buermeyer um “ein universelles Grundrecht, das alle Menschen gleichermaßen schützt”. Die Bundesregierung aber meint, dass die Grundrechte des Grundgesetzes von deutschen Behörden im Ausland nicht beachtet werden müssen.

“Das halten wir für eine absurde Ansicht. Artikel 1 des Grundgesetzes bindet die Regierung an die Grundrechte – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird”, sagte Buermeyer. “Auch Menschen im Ausland sind Menschen und haben ein Recht auf Privatsphäre. Gerade ein deutscher Geheimdienst sollte nicht frei entscheiden dürfen, ob er dieses Recht achtet oder nicht.”

Was sagt der BND?

Vor Gericht hat BND-Präsident Kahl bekräftigt, dass sein Dienst nicht auf die Fernmeldeaufklärung verzichten könne. Wenn der BND anderen Diensten keine Informationen mehr anbieten könne, bekäme er auch keine Informationen mehr von seinen Partnern.

Für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sei die Fernmeldeaufklärung unverzichtbar, sagte Kahl auch gegenüber dem ZDF.

Die Richter wollten auch wissen, wie der BND sicherstellt, dass die von ihm an andere Dienste übermittelten Informationen nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Dafür übermittle der BND die eigenen Regeln an seine Partner. Ob sich ausländische Dienste daran hielten, ließe sich jedoch nicht prüfen.

Wie geht es weiter?

Für die Verhandlung waren zwei Tage angesetzt. Das klingt wenig, doch oftmals entscheidet das Bundesverfassungsgericht komplett ohne mündliche Verhandlung. Zwei Verhandlungstage deuteten darauf hin, dass die Richter den Fall ernst nehmen, sagte der SWR-Rechtsexperte Frank Bräutigam.

Nach der mündlichen Verhandlung beraten sich die Richter nun. Ziel der Beschwerde ist es, das Gesetz als verfassungswidrig erklären zu lassen. Ein Urteil erwarten Experten erst in mehreren Monaten. (js)