Datenschützer beschließen EU-Leitlinie zur Videoüberwachung

Videoüberwachung
Wann darf man Videoüberwachung einsetzen? Eine EU-Leitlinie soll diese Frage klären. Quelle: Paweł Zdziarski (CC BY-SA 3.0)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Leitlinie zum Einsatz von Videoüberwachung beschlossen. Die Datenschützer stellen darin fest, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt. Jede Videoüberwachung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Deshalb muss stets ein “berechtigtes Interesse” für den Einsatz von Kameras vorliegen, heißt es in einer Pressemitteilung der federführenden Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk.

Bei einer Videoüberwachung reicht ein rein subjektives Sicherheitsgefühl demnach nicht aus, um den Einsatz der Technik zu rechtfertigen. Vielmehr muss es “tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib, Leben oder Sachgüter” geben.

Keine Gesichtserkennung ohne Einwilligung

Auch mit der automatischen Gesichtserkennung hat sich der EDSA beschäftigt: Private Unternehmen dürfen grundsätzlich keine biometrischen Daten zur Identifizierung von Menschen verarbeiten, ohne dass die Betroffenen einwilligen, heißt es. Die Leitlinie soll darüber hinaus Fragen zur Transparenz bei der Videoüberwachung beantworten.

“Die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit auch unbeobachtet bewegen zu können, ist ein besonders hohes und schützenswertes Gut unserer freiheitlichen Gesellschaft, das wir unbedingt bewahren müssen”, sagte Smoltczyk zum Beschluss der Leitlinie.

DSGVO ohne spezielle Regeln zur Videoüberwachung

Der EDSA hat die Leitlinie erstellt, da die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine speziellen Regeln zur Videoüberwachung enthält. Die Leitlinie soll es vereinfachen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Videoüberwachung aus der DSGVO abzuleiten.

EU-Leitlinien sollen helfen, europäische Richtlinien umzusetzen. Sie sind aber nicht bindend. Der EDSA hat die vollständige Fassung der Leitlinie zur Videoüberwachung noch nicht veröffentlicht. Schon im Juli 2019 hatte es einen öffentlichen Entwurf gegeben. Nach Kommentaren aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft hat der EDSA verschiedene Stellen noch einmal überarbeitet. Welche das sind, ist bisher noch unklar. (js)