DUH geht gegen falsche Klimaversprechen von Unternehmen vor

klimaneutral
Die Umweltorganisation wirft den Firmen Täuschung der Verbraucher vor. (Quelle: IMAGO / Panthermedia)

Immer mehr Unternehmen entdecken Klimaneutralität als Thema für ihr Marketing und werben beispielsweise mit CO2-Neutralität. Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet diese Strategie als sogenanntes Greenwashing, also das Vortäuschen umwelt- und klimafreundlichen Verhaltens. Deswegen geht die DUH nun juristisch gegen sieben Firmen vor.

Die Organisation wirft ihnen vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher “irreführend und unzureichend” darüber zu informieren, wie die angebliche Klimaneutralität jeweils zustande kommt. Per Unterlassungserklärungen fordert die DUH die Firmen auf, “ihre Verbrauchertäuschung durch die wettbewerbswidrige Werbung zu unterlassen”, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag.

Die DUH erklärt, alle Klimagas-Neutral Aussagen seien im Grundsatz als Greenwashing anzusehen. In den nun eingeleiteten sieben weiteren Verfahren würden sich die Unternehmen aber nicht einmal die Mühe machen, konkrete Informationen zur tatsächlichen Reduktion der CO2-Emissionen bereitzustellen.

Bei den Unternehmen handelt es sich um den Lebensmittel-Lieferdienst HelloFresh, die Fluggesellschaft Eurowings, den Büromaterialvertreiber Faber-Castell, die Supermarktkette Netto, das Lebensmittelunternehmen Danone, den Flüssiggasanbieter Tyczka Energy und die GmbH des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln. Sie bewerben ihre Produkte oder das gesamte Unternehmen als “klimaneutral” beziehungsweise “CO2-neutral”, erklären aber nicht nachvollziehbar, wie dieser Status erreicht wird, so die DUH.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert: “Wir brauchen ehrliche Maßnahmen zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der Klimagasemissionen wie auch sonstiger Umweltauswirkungen. Insbesondere Großunternehmen versuchen zunehmend, sich durch Alibi-Kompensationsmaßnahmen billig von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung freizukaufen.”

Die Organisation fordert einen “Wettbewerb um die niedrigsten Umweltauswirkungen”. Die Firmen müssten nachvollziehbare, transparente und verbindliche Informationen über die Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereitstellen.

Keine Informationen, ungeeignete Projekte

Die 1. FC Köln GmbH und Faber-Castell würden derzeit beispielsweise keine Informationen darüber zur Verfügung stellen, wie viele Emissionen die unterstützten Klimaschutzprojekte tatsächlich kompensieren. HelloFresh und Danone informierten teilweise; das aber teils nur in anderen Sprachen, beispielsweise nur auf Englisch.

Bei Netto, 1. FC Köln, Danone, Eurowings und Faber-Castell bewertet die Organisation die unterstützten Klimaschutzprojekte als untauglich. Es werde nicht belegt, wie sichergestellt ist, dass die Bäume der Waldprojekte ein für den Klimaschutz erforderliches Lebensalter erreichen. 

Bei den unterstützten europäischen Klimaschutzprojekten fehlten Belege, dass die kompensierten Emissionen nicht bereits dem Inventar für die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele (NDC) der jeweiligen Staaten zugerechnet werden.

Die Unternehmen sollten die Umweltauswirkungen ihrer Produkte ehrlich verringern und nicht durch “extrem fragwürdige oder gar betrügerische sogenannte Kompensationsprojekte” mit Centbeträgen grün waschen, so die DUH.

Zweite Welle Unterlassungsklagen

Agnes Sauter, Leiterin der Marktüberwachung der DUH plädiert für ein Verbot von Begriffen wie “klimaneutral” oder “CO2-neutral” in der Werbung. Sie sagt: “Die Zahl an angeblich ‘klimaneutralen’ Produkten wächst enorm.” Die Begriffe führten in die Irre, “weil sie suggerieren, dass der Konsum des Produkts keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima hat”.

Bereits im Mai 2022 hatte die DUH eine vergleichbare Aktion gestartet und Unterlassungserklärungen an acht Unternehmen verschickt. Dazu zählten die Ölkonzerne TotalEnergies, BP und Shell, die Drogeriemarktkette dm und der Konsumgüterkonzern Beiersdorf. Drei der kontaktierten Firmen hätten sich daraufhin dazu verpflichtet, ihr Werbeverhalten zu unterlassen. Fünf Fälle übergab DUH an die Landgerichte Düsseldorf, Hamburg und Karlsruhe. Die Entscheidungen stehen noch aus.

Sollten die weiteren sieben Unternehmen die aktuellen Unterlassungserklärungen nicht unterzeichnen, will die DUH gegen sie ebenfalls vor Gericht ziehen. (hcz)