Gesetz gegen Hass-Postings auf dem Weg
Das “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” soll der “Verrohung der Kommunikation” entgegenwirken. Es wurde nun von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.
Soziale Netzwerke sollen strafbare Inhalte ihrer Nutzer zukünftig selbstständig an das Bundeskriminalamt melden. Anbieter wie Facebook und Twitter sind auch jetzt schon dazu verpflichtet, die im Netz veröffentlichten Inhalte ihrer Nutzer zu überprüfen, müssen sie bei Gesetzesverstößen bislang aber nur löschen. Meist bekommen die Behörden davon nichts mit – und es ergeben sich keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass dadurch der Eindruck entstehe, “das Internet entwickele sich zu einem rechtsfreien Raum”. Daher bestehe Änderungsbedarf.
Bestandsdaten auch von Telemediendiensteanbietern
Telekommunikationsdiensteanbieter wie Mobilfunk-Provider müssen bereits die sogenannten Bestands- und Verkehrsdaten ihrer Kunden – falls vorhanden – auf Anfrage der Behörden herausgeben. Diese Auskunftspflicht soll nun auf Telemediendiensteanbieter wie z.B. soziale Netzwerke oder Suchmaschinen ausgeweitet werden. Zu den Bestandsdaten zählen beispielsweise Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum eines Nutzers. Zu den Verkehrsdaten die IP-Adresse und Portnummer, von denen aus der Nutzer auf das Internet zugreift. Außer den Strafverfolgern und Geheimdiensten sollen laut Gesetzesentwurf nun auch Ämter Zugriff auf die meisten Daten erhalten, um beispielsweise Ordnungswidrigkeiten, Schwarzarbeit oder Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.
Diese Regelung bezieht sich explizit nicht auf Passwörter. Denn für die Herausgabe von Passwörtern sieht der Gesetzesentwurf zusätzliche Beschränkungen vor: Zugangsdaten sollen nur zur Verfolgung “besonders schwerer Straftaten” und zur Abwehr einer konkreten “Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes” übermittelt werden dürfen. Dazu muss ein Gericht die Übermittlung prüfen und anordnen.
Drohung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Der Tatbestand der Bedrohung wird dahingehend erweitert, dass zukünftig auch die Drohung mit einer rechtswidrigen Tat “gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert” strafbar ist. Die Höchststrafe für Bedrohung soll von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Ebenfalls mit bis zu zwei Jahren Haft kann öffentliche Beleidigung im Netz bestraft werden.
Den Katalog der rechtswidrigen Inhalte will die Regierung um das Delikt “Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener” erweitern. Das Anliegen machen die Autoren konkret an der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke im Jahr 2019 fest. Der Fall zeige, “wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet”.
Zukünftig soll auch schon die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein. Gleiches gilt für “Billigung noch nicht erfolgter Straftaten”. Bislang stand nur die Billigung oder Belohnung begangener oder versuchter Straftaten unter Freiheits- oder Geldstrafe.
Das Bundesmeldegesetz soll dahingehend geändert werden, dass es Personen besser schützt, “die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise im kommunalpolitischen Bereich, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten sind”. Sie sollen einfacher Auskunftssperren erwirken können. Wird eine Melderegisterauskunft angefragt, die eine solche Auskunftssperre eingetragen hat, wird die Person dann darüber informiert – und gleichzeitig die Auskunft verweigert.
24 Millionen Euro Kosten
Nach Schätzung der Bundesregierung wird das neue Gesetz die Justiz jährlich rund 24 Millionen Euro kosten für zusätzliche Staatsanwälte und Richter. Die Wirtschaft muss voraussichtlich 2,1 Millionen Euro jährlich dafür ausgeben und einmalig 300.000 Euro.
Nachdem der Gesetzesentwurf nun vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, wandert er weiter in den Bundestag, wird dort diskutiert und voraussichtlich verabschiedet. Als letzte Instanz hat der Bundesrat darüber zu entscheiden. (dpa / hcz)