Hamburger Polizei löscht Datenbank zur Gesichtserkennung
Die Polizei Hamburg hat ihre biometrische Datenbank gelöscht, die sie nach den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel zur Gesichtserkennnung eingesetzt hatte. Das hat die Behörde dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, Johannes Caspar, mitgeteilt. Als Grund hat die Polizei demnach angegeben, dass die Datenbank aus strafrechtlicher Sicht nicht mehr erforderlich sei. Das Problem hat sich nach Ansicht von Caspar damit aber noch nicht erledigt.
Nach dem G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 hatte die Polizei begonnen, eine Datenbank zur Gesichtserkennung aufzubauen. Das Bildmaterial stammte aus Videoaufnahmen von S-Bahnhöfen, Aufnahmen der Polizei selbst und aus der Berichterstattung in den Medien. Zusätzlich hatte die Polizei private Personen aufgefordert, Fotos und Videos über eine Webseite hochzuladen.
Eine eigens angeschaffte Software hatte das Bildmaterial biometrisch verarbeitet, sodass sich Gesichter abgleichen ließen. Die Polizei habe in dieser Datenbank immer wieder nach Gesichtern einzelner Tatverdächtiger gesucht, so Caspar.
Löschung schon 2018 angeordnet
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hatte daraufhin im Dezember 2018 angeordnet, die Datenbank zu löschen. Er hatte kritisiert, dass durch die Gesichtserkennung erheblich in die Rechte und Freiheiten von Personen eingegriffen werde – und zwar auch bei Personen, die nicht tatverdächtig sind. Da die Betroffenen nicht wussten, dass sie in der Datenbank auftauchen, hätten diese auch keine Möglichkeit gehabt, sich zu wehren.
Laut Caspar hatte die Polizei mithilfe der Technik den Aufenthaltsort, das Verhalten und soziale Kontakte von Personen auswerten können. “Im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint”, sagte Caspar laut Pressemitteilung im Dezember 2018 zu seiner Anordnung.
Gericht erklärte Gesichtserkennung für rechtens
Nach einer Klage der Behörde für Inneres und Sport gegen die Anordnung, hatte das Verwaltungsgericht Hamburg im Oktober 2019 allerdings entschieden, dass die Gesichtserkennung ohne konkrete Rechtsgrundlage zulässig ist. Damit beschränkte das Gericht die Kompetenz des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen einzelne Datenschutzgesetze. Im vorliegenden Fall aber verarbeite die Behörde Daten ohne gesetzliche Grundlage, so Caspar. Der Datenschutzbeauftragte hatte daraufhin vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg Berufung beantragt.
Dass die Polizei die Datenbank nun gelöscht hat, sei zu begrüßen, sagte Caspar. Trotzdem: “Ob sie allerdings einen Schlussstrich unter das seit 2018 kontrovers diskutierte Verfahren zieht, bleibt fraglich.” Die Polizei ziehe den Einsatz der Technik auch für andere Großveranstaltungen in Hamburg in Erwägung.
Datenschützer fordert gesetzliche Vorgaben
“Besondere gesetzliche Vorgaben zur Zulässigkeit des Einsatzes dieser Technologie sind als Mindestmaß erforderlich, gerade um Rechte und Freiheiten von Menschen, die ganz überwiegend zu keinem Zeitpunkt tatverdächtig sind, wirksam zu schützen”, so Caspar. Eine gerichtliche Klärung sei nun anzustreben. Ob der Datenschutzbeauftragte außer der beantragten Berufung weitere Schritte plant, ist bislang unklar. (js)