Meinungsfreiheit: SPD-Abgeordneter klagt gegen LinkedIn

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Nach Ansicht der GFF ist die sachliche Auseinandersetzung mit einer Partei von der Meinungsfreiheit gedeckt und ein “integraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie”. (Quelle: IMAGO / Pond5 Images)

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch (SPD) klagt gegen die Social-Media-Plattform LinkedIn, weil diese einen seiner Beiträge gelöscht hatte. Beim Landgericht Hechingen hat der Politiker, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), einstweiligen Rechtsschutz gegen die Löschung wegen angeblicher Hassrede beantragt – LinkedIn habe die Meinungsfreiheit verletzt und soll den betroffenen Beitrag wiederherstellen.

Mesarosch hatte im Juli in einem Beitrag bei LinkedIn unter anderem geschrieben: “Die AfD tritt bei demokratischen Wahlen an, missachtet aber demokratische Grundsätze und will sie abschaffen. Gelingt ihr das, werden wir erst macht- und dann schutzlos. Und darum dürfen wir nicht mit der AfD zusammenarbeiten. Nicht im Bundestag, nicht im Gemeinderat. Nirgends. Nie wieder.”

Damit hatte der SPD-Abgeordnete auf Aussagen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz zum Umgang mit der AfD auf kommunaler Ebene reagiert und sich gegen eine Zusammenarbeit mit der Partei ausgesprochen. “Was Friedrich Merz gesagt hat, ist gefährlich”, schrieb Mesarosch in seinem Beitrag auch.

LinkedIn sieht Beitrag als “Hassrede” an

Wie die GFF am Mittwoch mitteilte, hatte LinkedIn den Beitrag wenige Stunden später unter Berufung auf die eigenen Community Guidelines als “Hassrede” eingestuft und gelöscht. Die GFF kritisiert, Mesarosch habe sich in seinem Beitrag “explizit gegen Hassrede” ausgesprochen und eine Abgrenzung von rassistischen Parteien gefordert. Zudem weise sogar LinkedIn selbst in seinen Richtlinien darauf hin, dass das Anprangern tatsächlicher Hassrede erlaubt sei.

Auch nach einer Beschwerde von Mesarosch blieb LinkedIn bei der getroffenen Entscheidung. Nach Ansicht der GFF wird durch die Löschung des “sachlichen und nicht strafbaren Beitrags” jedoch die Meinungsfreiheit verletzt.

Jürgen Bering, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF, erklärte: “Ein Post, der sachlich vor einer Partei warnt und deren Hasstiraden kritisiert, ist keine Hassrede, sondern ein zulässiger politischer Meinungsbeitrag. Es kann nicht sein, dass Plattformen willkürlich Posts löschen, während Hetze und Falschinformationen oft ungehindert kursieren.” Plattformen wie LinkedIn hätten die grundrechtliche Verpflichtung, die Rechte ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und müssten sich “dabei an den geltenden Maßstäben orientieren”.

Gericht soll zur Moderation urteilen

Mit dem Verfahren will die GFF nun gerichtlich klarstellen lassen, dass Plattformen bei der Moderation von Beiträgen grundrechtliche Maßstäbe gegenüber ihren Nutzern einhalten müssen. Digitale Gewalt wie strafbare Beleidigung oder rassistische Postings dürften und müssten demnach gelöscht werden. Beiträge jenseits dieser Schwelle seien hingegen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nur so sei ein freier und pluralistischer Austausch im Netz möglich, so die GFF.

Jurist Bering erklärte: “Plattformen wie LinkedIn dürfen keine kreative Rechtsfindung mit selbstgegebenen Community Richtlinien betreiben – sie haben eine grundrechtliche Verpflichtung: Sie müssen die Rechte ihrer Nutzer*innen schützen und sich dabei an den geltenden Maßstäben orientieren.”

“Wir müssen auch in sozialen Medien präzise benennen können, wo Gefahren für unsere Demokratie lauern und von wem sie ausgehen. Wer sich mit klaren Worten gegen Hass stellt, macht sich dadurch nicht selbst zum Hetzer, sondern zeigt Verantwortung”, sagte Mesarosch.

Die GFF verweist auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021 zur Löschung von Facebook-Postings, das sich aus Sicht der Organisation auf LinkedIn übertragen lässt: Wenn Plattformen sich eigene Richtlinien geben und das Löschen von “hasserfüllten” Beiträgen auch jenseits der Strafbarkeit erlauben, muss demnach der jeweilige Tatbestand auch erfüllt sein. Außerdem muss betroffenen Nutzerinnen und Nutzern der Grund für die Löschung mitgeteilt werden. Die GFF kritisierte, in dem strittigen Beitrag von Mesarosch sei keine Herabwürdigung erkennbar und es fehle “jegliche Begründung” für die Löschung. (js)