Meta will Regeln zum Posten privater Adressen ändern
Auf Facebook und Instagram soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, Wohnadressen zu veröffentlichen, auch wenn diese als “öffentlich zugänglich” gelten. Der Facebook-Konzern Meta hat angekündigt, seine Richtlinien entsprechend zu überarbeiten.
Meta hatte das konzerneigene Aufsichtsgremium “Oversight Board” im vergangenen Jahr um eine Stellungnahme zur Weitergabe von privaten Wohnsitzinformationen gebeten. Im Februar hatte das Gremium dann Änderungen am “Facebook-Gemeinschaftsstandard zu Datenschutzverletzungen” empfohlen – nun hat der Konzern mitgeteilt, welchen Empfehlungen er folgen will.
Zwar untersagt die Richtlinie bereits, Kontaktinformationen wie Adressen zu veröffentlichen – außer, sie werden beispielsweise “zur Suche nach vermissten Personen” geteilt. Doch bisher gibt es noch eine weitere Ausnahme: Wenn private Informationen etwa durch “Berichterstattungen, Gerichtsakten, Pressemitteilungen oder andere Quellen” öffentlich sind, dürfen diese laut Richtlinie “möglicherweise” veröffentlicht werden.
Ausnahme wird gestrichen
Das Oversight Board hatte empfohlen, diese Ausnahmeregelung abzuschaffen. Nach Angaben des Gremiums gelten Informationen, die “von mindestens fünf Nachrichtenagenturen veröffentlicht wurden”, aktuell nicht mehr als private Informationen im Sinne der Facebook-Richtlinie für Datenschutzverletzungen. Dann dürften etwa Bilder veröffentlicht werden, die eine Person ihrer Adresse zuordnen. Meta will diese Ausnahme nun bis Ende des Jahres abschaffen und somit der Empfehlung des Boards folgen.
Das Oversight Board hatte gemahnt, die Weitergabe privater Adressen stelle eine “potenziell schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Privatsphäre” dar. Wenn diese Informationen erst einmal weitergegeben wurden, seien die Schäden nur schwer zu beheben. So verwies das Gremium etwa auf sogenanntes Doxing, bei dem persönliche Daten veröffentlicht werden – unter anderem, um Personen gegen ihren Willen zu identifizieren. Dies könne nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch “körperliche Schäden oder den Tod” zur Folge haben, mahnt das Oversight Board. Menschen sollten daher nicht nur auf, sondern auch abseits der Plattform besser geschützt werden.
Auch einer weiteren Empfehlung will Meta folgen: Wenn Privatwohnungen oder -häuser im Mittelpunkt journalistischer Berichterstattung stehen, so dürfen Bilder von diesen auch zukünftig geteilt werden. Untersagt wird aber das Teilen solcher Bilder, wenn ein Protest gegen die Bewohnerinnen oder Bewohner organisiert werden soll.
“Offizielle” Adressen dürfen veröffentlicht werden
Zur Organisation von Protesten an “öffentlichen, offiziellen Wohnsitzen” von hochrangigen Regierungsvertretern soll die Veröffentlichung dieser Adressen aber erlaubt bleiben. In seiner Empfehlung hatte das Oversight Bord argumentiert, von ihnen werde im"Allgemeinen erwartet, dass sie ein geringeres Maß an Privatsphäre tolerieren, insbesondere an ihrem Arbeitsplatz". Die privaten Adressen von Regierungsbeamten dürfen auf Facebook und Instagram jedoch nicht weitergegeben werden.
Das Kontrollgremium hatte zudem empfohlen, zu erläutern, nach welchen Kriterien die Facebook-Moderatoren beurteilen, ob eine Person durch geteilte Inhalte identifiziert wird. Der Konzern solle etwa klarstellen, ob dies aus Sicht von Facebook nur dann der Fall ist, wenn ein vollständiger Name zusammen mit der Adresse veröffentlicht wird oder ob etwa allgemeinere Beschreibungen bereits ausreichen. Auch dies will Meta umsetzen – man “hoffe”, dies bis Ende des Jahres abzuschließen.
Facebook-Konten sollten gesperrt werden
Unklar bleibt aber, welche Sanktionen Nutzerinnen und Nutzern drohen, wenn sie in Zukunft gegen die geplanten Regeln verstoßen. Das Oversight Board ist der Ansicht, dass Verstöße gegen die Facebook-Datenschutzrichtlinien als “schwerwiegend” betrachtet werden sollen, wenn Adressen eindeutig böswillig veröffentlicht werden und daher ein Risiko von Gewalt oder Belästigung bestehe. Dies solle zur vorläufigen Sperrung des Kontos führen, das die Informationen geteilt hat. Meta will aber noch prüfen, inwiefern sich dies umsetzen lässt – und erst zu einem späteren Zeitpunkt über eine Entscheidung informieren.
Einen speziellen Kommunikationskanal für Opfer von Doxing will Meta indes nicht einrichten. Das Oversight Board hatte dies vorgeschlagen, damit Doxing-Opfer ihre Situation erläutern und Meta schnell reagieren kann. Der Konzern argumentiert, es gebe bereits bestehende Meldesysteme. Man gehe Doxing-Hinweisen nach, die darüber eingehen. Außerdem arbeite man unter anderem mit Beratungsstellen zusammen. Zudem baue man bereits weitere Support-Kanäle auf, könne sich aber nicht verpflichten, ein zusätzliches Doxing-Meldesystem einzurichten.
Insgesamt will Meta fünf der 17 Vorschläge des Oversight Boards umsetzen. Bei den restlichen sieht der Konzern entweder keinen weiteren Handlungsbedarf, sie sollen teilweise implementiert werden oder die Umsetzung wird aktuell noch geprüft.
Metas Vorstandsvorsitzender Mark Zuckerberg hatte das sogenannte Oversight Board bereits im Jahr 2018 angekündigt; die Mitglieder wurden jedoch erst im Mai 2020 berufen. Ende 2020 hatte es dann seine Arbeit aufgenommen. Es soll Facebook helfen zu bewerten, welche Inhalte entfernt oder zugelassen werden sollen. Solche Entscheidungen sind für die Plattform bindend – zu ihren Richtlinien spricht das Gremium hingegen nur Empfehlungen aus.
Es setzt sich unter anderem aus Juristen und ehemaligen Politikern zusammen. Kritiker hatten es jedoch bereits bei seiner Gründung als PR-Maßnahme bezeichnet. Kritik hatte es etwa gegeben, weil das Gremium vom Meta-Konzern selbst finanziert wird. (js)