Norwegen: Temporäres Verbot von personalisierter Werbung auf Facebook

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Die irische Datenschutzbehörde hatte im Januar bereits eine Millionenstrafe im Zusammenhang mit personalisierter Werbung gegen Meta verhängt. (Quelle: IMAGO / NurPhoto)

Der Meta-Konzern darf in Norwegen vorerst keine Werbung auf seinen Plattformen Facebook und Instagram mehr anzeigen, die auf der “Überwachung und Profilbildung von Nutzerinnen und Nutzern” basiert. Das teilte die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet am Montag mit. Hält sich Meta nicht daran, drohen Geldstrafen.

Die norwegische Datenschutzaufsicht erklärte, Meta verfolge die Aktivitäten von Nutzerinnen und Nutzern auf Facebook und Instagram “im Detail” und erstelle aus den gesammelten Informationen Profile. Diese werden zu Werbezwecken verwendet. Nach Ansicht der Datenschutzbehörde beruft sich Meta aber auf keine gültige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung – sie sei daher rechtswidrig und es werde ein vorübergehendes Verbot für sogenannte verhaltensbasierte Werbung verhängt.

Meta darf demnach keine Werbung mehr anzeigen, die auf “der Überwachung und Profilbildung von Nutzern in Norwegen basiert”. Das Verbot tritt am 4. August in Kraft und gilt vorerst für drei Monate. Sollte Meta sich nicht an die Vorgaben halten, drohen Strafgelder in Höhe von bis zu einer Million Norwegischer Kronen (etwa 88.744 Euro) pro Tag. Meta kann die Entscheidung in Norwegen gerichtlich anfechten.

Meta bleibt es erlaubt, Werbung auf Basis von Informationen anzuzeigen, die Nutzer selbst etwa in ihr Profil der jeweiligen Plattform eingetragen haben.

Tobias Judin von der norwegischen Behörde sagte: “Alle Geschäftsmodelle müssen die Privatsphäre als Menschenrecht respektieren. Die Nutzer müssen ausreichende Kontrolle über ihre Daten haben und jegliches Tracking muss begrenzt werden.”

“Detailliertes Bild des Privatlebens”

Datatilsynet erklärte, Meta verfüge über große Mengen an Daten über Norwegerinnen und Norweger – etwa 82 Prozent aller Erwachsenen hätten einen Facebook-Account. Das Unternehmen sammle auch sensible Daten, weil Nutzer beispielsweise Inhalte zu Gesundheitsthemen oder Politik abrufen. Tracking und Profilbildung könnten daher genutzt werden, um “ein detailliertes Bild des Privatlebens, der Persönlichkeit und Interessen” von Nutzern zu zeichnen.

Wenn Meta entscheide, welche Werbung den Nutzern angezeigt werde, entscheide das Unternehmen zugleich, was die Nutzer nicht zu sehen bekommen. Die Datenschutzbehörde kritisiert, dadurch werde auch die Meinungs- und Informationsfreiheit beeinträchtigt. Es bestehe die Gefahr, dass bestehende Stereotypen verstärkt werden. Weil das Tracking unsichtbar erfolge, sei es für die meisten Menschen zudem schwer nachzuvollziehen.

“Die invasive kommerzielle Überwachung zu Marketingzwecken ist heute eine der größten Gefahren für den Datenschutz im Internet”, so Judin.

Datenschutzstrafe in Irland

Die Anordnung der norwegischen Behörde geht zurück auf eine Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde. Diese hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Meta in seinen Nutzungsbedingungen nicht die Zustimmung zur Datenverarbeitung für personalisierte Werbung verlangen darf. Wegen des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängte die Behörde eine Datenschutzstrafe in Höhe von 390 Millionen Euro gegen das Unternehmen.

Laut der norwegischen Datenschutzaufsicht hat Meta seitdem zwar einige Änderungen vorgenommen. Doch erst kürzlich habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die personalisierte Werbung weiterhin nicht gesetzeskonform ausgestaltet sei. Sollte Meta nun nachweisen können, dass es die gesetzlichen Bestimmungen einhält, werde das Verbot vorzeitig aufgehoben.

Eigentlich ist die irische Datenschutzbehörde für Meta zuständig, weil der Konzern seinen europäischen Hauptsitz in Dublin hat. Datatilsynet erklärte jedoch, in diesem Fall bestehe dringender Handlungsbedarf, weshalb das temporäre Verbot direkt erlassen worden sei. Die DSGVO beschränkt die Gültigkeitsdauer solcher Dringlichkeitsverfahren auf drei Monate.

Die Behörde kündigte darüber hinaus an, den Fall nach dem Sommer in den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) einzubringen, in dem alle europäischen Datenschutzbehörden vertreten sind. Der EDSA könnte das Verbot über die drei Monate hinaus verlängern. (js)