Pressefreiheit: Frankreich will umstrittenes Sicherheitsgesetz überarbeiten

Proteste in Frankreich
Am vergangenen Wochenende hatten zahlreiche Menschen in Frankreich gegen das geplante Sicherheitsgesetz protestiert. (Quelle: imago images / Hans Lucas)

In Frankreich wird die Neufassung des Sicherheitsgesetzes diskutiert: Der neue Artikel 24 des französischen “globalen Sicherheitsgesetzes” sollte unter bestimmten Umständen das Filmen von Polizistinnen und Polizisten unter Strafe stellen. In den vergangenen Tagen kam es deshalb zu Demonstrationen gegen das Gesetz. Jetzt soll der Artikel überarbeitet werden.

Das neue Sicherheitsgesetz soll unter anderem den Einsatz von Drohnen durch die Polizei regeln, berichtet die Tagesschau. Doch Kritik gibt es besonders an Artikel 24: Demnach soll es strafbar werden, Bilder von Polizisten im Einsatz zu veröffentlichen, die darauf abzielen, der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Beamten zu schaden. Vorgesehen war, dass dies mit bis zu 45.000 Euro Geldbuße und einem Jahr Haft bestraft werden kann.

Die Nationalversammlung hatte der Gesetzesänderung in der vergangenen Woche bereits zugestimmt. Nun will die Regierung die umstrittene Regel aber neu formulieren. Man werde eine vollständige Neufassung des Artikels 24 vorschlagen, sagte Christophe Castaner, Fraktionsvorsitzender der Präsidentenpartei La République en Marche, laut Tagesschau.

Zuvor hatte es große Proteste gegen das Vorhaben gegeben – bei Demonstrationen waren am vergangenen Wochenende hunderttausende Menschen in Frankreich auf der Straße.

Sorge um die Pressefreiheit

Kritik gab es aber auch von Nichtregierungsorganisationen und Journalistenverbänden. Pauline Adès-Mével von Reporter ohne Grenzen sagte der Tageszeitung taz, der Artikel könnte in seiner ursprünglich geplanten Form vor allem abschreckende Wirkung auf Medienschaffende haben. Zu Verurteilungen könnte es selten kommen – denn Journalistinnen und Journalisten müsse nachgewiesen werden, dass sie Polizisten gefilmt haben, um diesen zu schaden. Bei einer Anzeige von Beamten könnte die Staatsanwaltschaft jedoch Hausdurchsuchungen anordnen. Alleine eine Festnahme würde aber die Arbeit von Journalisten behindern: “Wenn man befürchtet, wegen gewisser Aufnahmen ein Strafverfahren zu riskieren, könnte darauf aus Vorsicht verzichtet werden.” Adès-Mével sagte, dies würde zu Selbstzensur führen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) aufgefordert, an die französische Politik zu appellieren, “dieses Gesetzesvorhaben zurückzuziehen oder wenigstens abzuändern”. Es dürfe nicht sein, dass Grundrechte wie die Pressefreiheit in Frankreich unter Druck geraten, während die EU gerade den neuen Rechtsstaatsmechanismus eingeführt hat, mit dem sich auch Eingriffe in die Medienfreiheit sanktionieren lassen. Selbst die EU-Kommission hatte Frankreich am Montag ermahnt, die Pressefreiheit zu garantieren.

In Frankreich wurde wiederholt Polizeigewalt bei Protesten oder Festnahmen anhand von Videoaufnahmen aufgedeckt. Die Aufnahmen wurden dabei nicht nur von Reporterinnen und Reportern gefertigt. Frankreichs Regierung hatte hingegen argumentiert, mit dem Gesetz die Polizei schützen zu wollen. (dpa / js)