Smart-TVs verstoßen gegen Datenschutz
Das Bundeskartellamt übt harsche Kritik an TV-Herstellern und ihren Smart-TVs. In einem nun veröffentlichten Bericht haben die Wettbewerbshüter festgestellt, dass die Geräte intime Nutzungsdaten sammeln und die Verbraucher oftmals im Unklaren darüber lassen, was genau gesammelt wird und wie die Daten verarbeitet werden.
Durch entsprechende Einstellungen könnten Nutzer zwar in der Regel verhindern, dass ihre Daten für personalisierte Werbung verwendet werden. In der Praxis wüssten viele Verbraucher jedoch oft nicht, wie das geht. Das liege auch an mangelnder Transparenz bei den Datenschutzbestimmungen vieler in Deutschland aktiver Smart-TV-Hersteller, kritisiert die Regulierungsbehörde. Auch bei der Sicherheit der gesammelten Daten gebe es Nachholbedarf. Das Kartellamt empfiehlt dem Gesetzgeber außerdem, Haftungsansprüche zwischen den verschiedenen Akteuren klarer zu definieren.
Mithilfe der vernetzten Smart-TVs können die Hersteller das Verhalten der Nutzer nachvollziehen. So erfassen sie beispielsweise das Fernsehverhalten, die App-Nutzung, das Surf- und Klickverhalten, einzelne abgespielte Inhalte oder sogar biometrische Daten wie die Stimme. In Kombination mit anderen Geräten ergeben sich laut Bericht weit fassende Profile: “Je mehr smarte Geräte die Verbraucher einsetzen, desto umfassender ist ihr digitaler Fingerabdruck. Die Empfänger ihrer Daten können diesen geschäftlich für sich nutzen.”
Fehlende Aufklärung
Laut Bericht handeln viele Verbraucher in einem sogenannten “Privacy Paradox”. Das heißt, dass sie einerseits großen Wert auf ihre Privatsphäre legen und ihre personenbezogenen Daten nicht preisgeben wollen, sich in alltäglichen Situationen aber nicht datenschutzbewusst verhalten.
Das läge hauptsächlich daran, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in datenschutzrelevanten Situationen die ausschlaggebenden Informationen nicht erhielten. Oft ist der Aufwand hoch und der Erkenntnisgewinn gering. Ein typisches Beispiel hierfür sind die seitenlangen Datenschutzvereinbarungen, mit denen sich die Nutzerinnen und Nutzer einverstanden erklären müssen, wenn sie ein neues Elektronikgerät einrichten oder Software installieren. Meist besteht ohnehin keine andere Möglichkeit, als die Bedingungen abzunicken, wenn man das Gerät ohne Einschränkungen nutzen möchte.
Die Datenschutzbestimmungen der Smart-TVs weisen laut Bericht “durch die Bank schwerwiegende Transparenzmängel auf” und verstoßen damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für die Verbraucher sind sie nur schwer verständlich: Die meisten Erklärungen hätten eine “one-fits-all-Architektur”, bei der man seine Zustimmung gleichzeitig für eine Vielzahl von Diensten und Prozessen erteile. Die Verbraucher erfahren dadurch nicht zuverlässig, welche Daten genau erhoben werden, wie und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden – und wer noch in den Besitz der Informationen gelangt.
Die meisten dieser Nutzungsbedingungen sind vor dem Kauf nicht einsehbar.
Rechtfertigung der Datensammelei
In den Nutzungsbestimmungen geben die Hersteller an, die Daten beispielsweise für Problemanalysen, Gesundheits- und Sicherheitsbewertungen zu benötigen. Als Grund für die Datenverarbeitung wird auch immer wieder die Verbesserung der eigenen Produkte angeführt – was bei anderen Produkten wie Smartphones oder Apps auch gängige Praxis ist. Worin diese Verbesserungen bestehen sollen, sei aber nicht erkennbar. Auch wird nicht erklärt, welche Daten dazu herangezogen werden oder warum dafür nicht anonymisierte Daten ausreichen.
Bei der Verarbeitung zu Werbezwecken holen die Hersteller zwar die Einwilligung der Nutzer ein, doch seien die zugehörigen Menüs häufig nicht neutral gestaltet. Stattdessen lenken sie gezielt in Richtung bestimmter Auswahlentscheidungen, die zu mehr Verarbeitung von personenbezogener Daten führen. Ob dies rechtens ist, kann laut Kartellamt nicht vollends beurteilt werden, da noch einschlägige Behörden- oder Gerichtsentscheidungen fehlen.
Gefährliche Update-Unsicherheit
Ob die TV-Geräte Software-Updates und Sicherheits-Patches bekommen und wie lange das der Fall ist, ist bei etlichen Herstellern unklar. Das Bundeskartellamt kritisiert, dass für die Verbraucher nicht klar sei, wie lange die Datensicherheit der Geräte sichergestellt ist. Kein Hersteller macht dazu verbindliche Angaben – das gleiche Problem besteht seit vielen Jahren auch bei Smartphones, Tablets und anderen vernetzten Geräten.
Solche Aktualisierungen sind aber auch nicht von dem Gewährleistungsrecht oder der DSGVO abgedeckt. Die Käuferinnen und Käufer haben laut Bericht aktuell kein Recht darauf.
Empfehlungen
Zuletzt gibt das Bundeskartellamt Empfehlungen an den Gesetzgeber aber auch an Privatpersonen ab. Generell empfiehlt die Behörde, das Bewusstsein der Verbraucher für die Datenverarbeitungsmöglichkeiten von Smart-TVs zu schärfen. Der Gesetzgeber sollte den Anspruch auf Software-Updates gesetzlich verankern, damit Kunden beurteilen können, ab wann ihre Geräte voraussichtlich mit veralteter, unsicherer Software laufen.
Datenschutzinformationen sollten transparenter werden, indem sie aussagekräftiger und einfacher gestaltet werden. Schon vor dem Kauf sollten diese zugänglich sein. Auch sollten die Verbraucher erfahren, welchen Weg ihre preisgegebenen Daten nehmen. Im Idealfall könnte die Verarbeitung dann tagesaktuell nachvollzogen, angepasst oder beendet werden.
Außerdem gibt die Behörde den Nutzern von Smart-TVs folgende Tipps:
1. Beim Kauf älterer TV-Modelle auf gegebenenfalls kürzere Produktunterstützung durch den Hersteller achten.
2. Prüfen, ob die Garantie auch Softwarefehler einschließt.
3. Prüfen, ob der Hersteller in der Vergangenheit seine TV-Modelle zuverlässig und langfristig mit Software-Updates versorgt hat.
4. Bei der Einrichtung auf datensparsame Einstellungen achten.
5. Falls möglich, Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten verweigern.
6. Regelmäßig Sicherheitsupdates durchführen.
7. Nicht benötigte Apps deinstallieren.
Der vorliegende Bericht fasst das Ergebnis einer sogenannten Sektorenuntersuchung zusammen, die das Kartellamt im Jahr 2017 eingeleitet hatte. Diese Art der Untersuchung begutachtet einen ganzen Wirtschaftszweig – und nicht nur einzelne Unternehmen. In diesem Fall standen die Datenschutzprobleme im Fokus, die für den Verbraucher ab Inbetriebnahme eines Smart-TV auftreten.
Zuletzt gibt die Behörde noch Folgendes zu bedenken: “Wenn Verbraucher internetfähige Geräte nutzen, ist dies mit dem Einstieg in ein regelrechtes Karussell des Datengeschäfts vergleichbar, das sie nicht mehr anhalten und aus dem sie nicht mehr aussteigen können.” (dpa / hcz)