Supermärkte müssen künftig Elektroschrott annehmen

Handy-Akkus
Die Grünen hatten gefordert, austauschbare Akkus gesetzlich vorzuschreiben. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. (Quelle: IMAGO / Karina Hessland)

Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos im Supermarkt oder Discounter abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Dadurch soll die Sammelquote von Altgeräten erhöht werden, um die EU-Vorgaben beim Recycling zu erreichen. Die Grünen hatten weitere Änderungen am Gesetz gefordert, diese wurden aber abgelehnt.

Kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern können künftig ohne einen Neukauf im Lebensmittelhandel zurückgegeben werden. Die Geräte müssen dafür nicht in demselben Laden oder bei derselben Kette gekauft worden sein. Für größere Altgeräte greift die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Produkts.

Die erweiterte Rücknahmepflicht gilt für Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht bereits der regelmäßige Verkauf von LED- oder Energiesparleuchten aus. Sammelstellen sollen mit einer einheitlichen Kennzeichnung der “Stiftung Elektro-Altgeräte Register” versehen werden, damit Verbraucher sie problemlos erkennen.

Pflicht für Online-Händler

Online-Händler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Online-Marktplätze werden verpflichtet zu prüfen, ob die Hersteller von auf der Plattform verkauften Produkten bei der “Stiftung Elektro-Altgeräte Register” registriert sind.

Auch neuartige Produkte wie etwa Kleidung mit Leuchtelementen muss künftig zurückgenommen werden.

Seit 2015 sind bereits Großhandel und Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Verkauft ein Händler auch andere Produkte, so zählt nur die Fläche mit elektronischen Geräten.

Auch der Groß- und Fachhandel muss Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern immer zurücknehmen – größere Geräte nur beim Kauf eines neuen Produktes der gleichen Kategorie. Bei den Sammelstellen der Kommunen wie Wertstoffhöfen können Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte ebenfalls abgeben.

Höhere Sammelquote

Mit der Ausweitung der Rücknahmepflicht auf den Lebensmittelhandel will das Bundesumweltministerium die Sammel- und Recyclingquoten erhöhen: Nach Angaben des Ministeriums wurden im Jahr 2018 nur gut 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte gesammelt; 86 Prozent davon wurden recycelt. Seit 2019 sieht die EU aber bereits ein Sammelziel von 65 Prozent vor.

Die Rücknahmepflicht für Supermärkte sei längst überfällig, sagte die Grünen-Abgeordnete Bettina Hoffmann im Bundestag. Mit der Beschränkung auf große Läden und kleine Elektrogeräte schaffe die Große Koalition “wieder einmal ein Wirrwarr, das kein Mensch versteht”. Die Rückgabe eines Gerätes müsse so einfach sein wie der Kauf eines neuen Gerätes, forderte Hoffmann. Dafür brauche es ein “flächendeckendes und verbraucherfreundliches Rückgabenetz”, das beispielsweise auch Drogerien umfasst.

Grüne hatten Smartphone-Pfand gefordert

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte mehr gefordert, als jetzt beschlossen wurde: Sie wollte etwa ein Pfand von 25 Euro auf Smartphones und Tablets. Dieses sollte einen Anreiz bieten, gebrauchte Elektrogeräte zurückzugeben – um so hochwertige, in den Geräten verwendete Rohstoffe recyceln zu können. Denn mehr als jedes zweite Altgerät werde in Deutschland falsch entsorgt und lande beispielsweise im Hausmüll, sagte Hoffmann. Außerdem würden 200 Millionen Handys “voller Ressourcen” in Schubladen “verstauben”.

Die Grünen hatten auch gefordert, austauschbare Akkus gesetzlich vorzuschreiben und ein “Recht auf Reparatur” einzuführen. Hierfür dürften “wichtige oder besonders anfällige Komponenten” nicht fest verbaut sein – auch in diesem Zusammenhang hatten die Grünen Akkus als Beispiel genannt. Ersatzteile und Reparaturanleitungen müssten verfügbar sein, damit Verbraucher ihre Geräte selbst reparieren oder sie reparieren lassen können. Hersteller hätten demnach auch angeben müssen, wie lange Ersatzteile verfügbar sein werden. Beide Anträge der Grünen wurden im Bundestag jedoch abgelehnt.

Auch der Bundesrat hatte sich in einer Stellungnahme im Februar dafür ausgesprochen, die “aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten” zu stoppen und eine Austauschbarkeit gesetzlich festzuschreiben. Hersteller müssten sicherstellen, dass Akkus für rund fünf Jahre innerhalb einer bestimmten Frist geliefert werden können. So könnten Geräte länger genutzt werden.

Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. (dpa / js)