Twitter darf keine Details zu FBI- und Geheimdienst-Anordnungen nennen

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Twitter hatte bereits 2014 gegen das US-Justizministerium geklagt. Quelle: Twitter

Das US-Bezirksgericht für Nordkalifornien hat nach einem mehrjährigen Rechtsstreit entschieden, dass Twitter die genaue Anzahl der erhaltenen Auskunftsersuchen von FBI und Geheimdiensten weiterhin nicht veröffentlichen darf. Das US-Justizministerium hatte argumentiert, dass ansonsten eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA entstehen könne.

In dem Urteil vom 17. April 2020 hat Richterin Yvonne Gonzalez Rogers bestätigt, dass der Kurznachrichtendienst die Anzahl der Ersuchen nicht in seine Transparenzberichte aufnehmen darf.

Klage bereits 2014 eingereicht

Um die genauen Zahlen veröffentlichen zu können, hatte das Unternehmen im Jahr 2014 gegen das US-Justizministerium und das FBI geklagt. Laut Twitter ist es für seine Nutzer wichtig zu verstehen, in welchem Umfang FBI und Geheimdienste Informationen zu Accounts abfragen. Die Aussagen von FBI und Justizministerium in dem Prozess sind teilweise als Geheimsache eingestuft.

Bei den strittigen Anordnungen handelt es sich zum einen um die sogenannten National Security Letter, die das FBI verschickt, um Nutzerdaten zu erhalten. Außerdem geht es um Anfragen nach dem Gesetz zur Überwachung in der Auslandsaufklärung (Foreign Intelligence Surveillance Act). Diese Anordnungen können auch ohne Beteiligung eines Gerichtes etwa direkt vom FBI verschickt werden, wenn es nach Ansicht der Behörde um die nationale Sicherheit geht.

National Security Letter oder Anordnungen eines Geheimdienstes enthalten laut der Electronic Frontier Foundation (EFF) eine Geheimhaltungsanordnung, die den Empfängern verbietet, über den Erhalt des Ersuchens zu berichten. Kritiker wie die EFF und Twitter sehen darin die durch die US-Verfassung geschützte Redefreiheit verletzt.

Genaue Angaben sind nicht erlaubt

In ihren Transparenzberichten dürfen US-Unternehmen die erhaltenen Anordnungen per Gesetz nur in Tausenderspannen angeben: Selbst wenn es keine Anfragen gab, darf dies nicht offengelegt werden, sondern es muss in den Berichten dann “0 – 999” heißen. Erst wenn das FBI oder ein Geheimdienst die Verschwiegenheitsanordnung aufheben, dürfen konkrete Zahlen genannt werden. Twitter hatte daher im Jahr 2017 über zwei Fälle aus den Jahren 2015 und 2016 informiert.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters hat Twitter das Urteil als “enttäuschend” bezeichnet. Man wolle sich weiter für Transparenz einsetzen.

Twitter veröffentlicht regelmäßig Transparenzberichte. Darin sind alle behördlichen Auskunftsgesuche sortiert nach Ursprungsland aufgelistet, die von regulären Polizeibehörden stammen. Gab es in einem Land keine Anfragen, dann geht dies ebenfalls aus dem Bericht hervor. Hierin sind auch konkrete Zahlen aus den USA enthalten, da Twitter hier Behördenanfragen aufführt, die nicht vom FBI oder den Geheimdiensten stammen. Zu diesen dürfen genaue statistische Angaben gemacht werden. (js)