US-Polizei kann Videos von Smart-Home-Geräten abfragen

Google Nest
Mit Ring, Nest & Co. holen sich Käufer den Spion ins Haus. (Quelle: Amazon – Screenshot Posteo)

Anbieter wie Amazon und Google können Daten ihrer US-Nutzer der Polizei zur Verfügung stellen, ohne dass hierfür eine gerichtliche Anordnung vorliegen muss. Voraussetzung ist nur, dass es sich nach Ansicht der Unternehmen um einen Notfall handelt. Auf diesem Weg können auch Videoaufzeichnungen von Smart-Home-Geräten und Sicherheitskameras der Amazon-Tochterfirma Ring beziehungsweise der Google-Tochter Nest an Sicherheitsbehörden gelangen.

Die beiden Konzerne haben diese Ausnahmeregelungen jeweils in ihren Datenschutzvereinbarungen festgehalten, wie unter anderem die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtete. Im Normalfall müssten die Behörden zunächst einen Haftbefehl, eine Vorladung oder einen ähnlichen Gerichtsbeschluss vorlegen, um an die Daten zu gelangen.

Allein in diesem Jahr hat Amazon der US-Polizei auf diesem Weg elf Mal private Videos zur Verfügung gestellt, die von den vernetzten Ring-Türklingeln stammten. Das geht aus einem veröffentlichten Schreiben der Firma an US-Senator Ed Markey vom 1. Juli hervor. In jedem dieser Fälle hätte Ring festgestellt, dass eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestand.

Der EFF kritsiert, solche Regelungen könnten zu Missbrauch durch die Polizei führen. “Die Polizei wird immer versucht sein, diese für immer weniger dringende Situationen einzusetzen”, warnt die Organisation. Sie sieht die Bürgerrechte in Gefahr.

Im Notfall keine Kontrolle

Bei der Datenweitergabe geht es nicht nur um Daten aus den Smart-Home-Geräten, sondern um alle bei den Konzernen gespeicherten Nutzerinformationen. Doch bei den Smart-Home-Geräten sind die Daten besonders sensibel: Die Türklingeln von Ring sind mit Kameras ausgestattet und filmen teils ganze Straßenabschnitte. Solche Geräte hat auch die Google-Tochter Nest im Angebot. Die Kameras übertragen ihre Aufnahmen via Internet an die Server der Konzerne.

Die Datenschutzrichtlinien von Google und Amazon für die USA besagen, dass die Behörden in den meisten Fällen einen Haftbefehl, eine Vorladung oder einen ähnlichen Gerichtsbeschluss vorlegen müssen, bevor sie Daten herausgeben. Doch Google schreibt auch in seiner Datenschutzerklärung: “Wenn wir berechtigten Grund zur Annahme haben, dass wir schwere körperliche Verletzungen oder den Tod einer Person verhindern können, geben wir möglicherweise Informationen an eine Behörde weiter.” Bei derlei Notfällen könne es sich beispielsweise um Bombendrohungen, Schulschießereien, Entführungen, Suizide oder Vermisstenfälle handeln.

Bislang hat es bei Google Nest aber offenbar noch keine solche Datenweitergabe gegeben. Denn gegenüber der IT-Nachrichtenseite The Verge erklärte eine Sprecherin des Konzerns: “Wenn es einen anhaltenden Notfall gibt, bei dem das Abrufen von Nest-Daten für die Lösung des Problems von entscheidender Bedeutung wäre, dürfen wir diese Daten gemäß den Nutzungsbedingungen an die Behörden senden. Bis heute haben wir dies noch nie getan, aber es ist wichtig, dass wir uns das Recht dazu vorbehalten.” Ein Team würde die Anfragen gemäß der Richtlinien des Konzerns prüfen.

Nest teilte mit, man versuche, die Nutzer zu informieren, wenn ihre Daten nach einer Notfall-Anfrage mit den Behörden geteilt wurden. Das erfolge aber erst, wenn die Notlage vorüber ist.

Fehlende Transparenz

Amazon hat für Behördenanfragen eine eigene Webseite eingerichtet und stellt ein Antragsformular für besagte Notfälle bereit. Dort müssen die Beamten unter anderem angeben, um welche Situation es sich handelt und warum zu wenig Zeit ist, eine rechtsverbindliche Anfrage zu stellen.

Der Online-Händler teilte der Nachrichtenseite CNET mit, dass alle (Notfall-)Anfragen der Strafverfolgungsbehörden von der Rechtsabteilung geprüft würden. Dringlichkeitsanträge würden abgelehnt, wenn die Firma glaubt, dass die Strafverfolgungsbehörden einen Durchsuchungsbefehl schnell erhalten und zustellen können.

Zu den Hintergründen der elf stattgegebenen Notfallanfragen wollte sich Amazon nicht äußern. Es habe sich unter anderem um Fälle von Entführung, Selbstverletzung und versuchtem Mord gehandelt, so ein Sprecher gegenüber CNET.

Auf die Frage, ob betroffene Kunden darüber informiert wurden, dass Aufnahmen ihrer Ring-Kameras weitergegeben wurden, antwortete Amazon: “Wir haben nichts mitzuteilen.”

Freiwillige Datenspenden

US-Medien zufolge dürfen US-Behörden solche Notfallanfragen an die Unternehmen stellen. Wie die Firmen reagieren, stehe ihnen aber frei. So schreibt The Verge beispielsweise: “Rechtlich gesehen darf ein Unternehmen diese Art von Daten an die Polizei weitergeben, wenn es glaubt, dass ein Notfall vorliegt, aber die Gesetze, die wir gesehen haben, zwingen die Unternehmen nicht zur Weitergabe.”

Auch die Direktorin der NGO Fight for The Future, Evan Greer, weist auf Twitter darauf hin, dass keine rechtliche Pflicht besteht, den Strafverfolgungsbehörden so leicht Zugriff auf die Daten zu gewähren. “Sie [Amazon] rollen den roten Teppich aus, weil sie ihre Beziehung zu den Polizisten als Möglichkeit sehen, ihre Monopolmacht zu festigen”, schreibt Greer.

Andere Hersteller weigern sich

Die Hersteller Apple, Arlo, Anker und Wyze gaben gegenüber CNET an, dass sie den Behörden keinen Zugriff auf Aufnahmen Ihrer Smart-Home-Kameras gewährten, solange kein Haftbefehl oder ein Gerichtsbeschluss vorgelegt wird.

Arlo sagte gegenüber CNET: “Wenn eine Situation dringend genug für die Strafverfolgungsbehörden ist, um eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl von Arlos Eigentum zu beantragen, dann sollte diese Situation auch dringend genug für die Strafverfolgungsbehörden oder einen Staatsanwalt sein, um stattdessen eine sofortige Anhörung bei einem Richter zu beantragen, um einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten, der Arlo umgehend zugestellt wird.”

Apple and Anker erklärten, selbst keinen Zugriff auf die Videos der Nutzer zu haben. Die eingesetzte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verhindere dies.

Amazon und die Polizei

Amazons Tochter Ring fällt immer wieder durch Nähe zu US-Strafverfolgungsbehörden auf. Im Juni 2021 berichtete die Los Angeles Times, dass der Konzern gezielt Polizeibeamte als Influencer nutzte, um Werbung für die eigenen Überwachungsprodukte zu machen. Mehr als 100 Beamte sollen damals kostenlos mit vernetzten Türklingeln und Kameras oder Rabattcodes ausgestattet worden sein. Im gleichen Zug soll Polizeirevieren versprochen worden sein, auf die Videoaufnahmen der Ring-Kunden zugreifen zu können.

Zudem gibt es seit 2019 in den USA ein Portal, über das die Polizei gezielt bei Ring-Kunden anfragen kann, ob sie den Behörden ihre Überwachungsvideos zur Verfügung stellen. “Viele Leute werden nicht das Gefühl haben, dass sie eine Wahl haben, wenn die Strafverfolgungsbehörden um Zugang zu ihrem Filmmaterial bitten”, sagte Matt Cagle von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) gegenüber The Intercept.

2021 hatte die EFF gegen Ring geklagt, weil die Firma Videos von Black-Lives-Matter-Demonstrationen an das San Francisco Police Department (SFPD) herausgegeben hatte. Mit Unterstützung der Bürgermeisterin fordert das SFPD aktuell dauerhaft Echtzeitzugriff auf die Geräte zu erhalten – und somit auf Live-Aufnahmen von Tausenden über die Stadt verteilten Kameras. Menschenrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) warnen in diesem Zusammenhang vor einem Überwachungsnetz nie dagewesenen Ausmaßes.

“Amazon muss die Gefahr bedenken, die diese Produkte für die Öffentlichkeit darstellen, indem sie ein wachsendes Netz von Überwachungssystemen schaffen, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, aber de facto von den Strafverfolgungsbehörden betrieben werden.” mahnte auch die EFF. (hcz)