Verfassungsbeschwerde gegen Zensus-Test

Karlsruhe – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung von Meldedaten zur Vorbereitung der Volkszählung 2021 eingereicht. Für den Test der Volkszählung werden nicht anonymisierte Daten aller gemeldeten Bürgerinnen und Bürger an das Statistische Bundesamt übermittelt: so etwa Name, Geschlecht, Familienstand und Religionsgemeinschaft. Dort werden sie bis zu zwei Jahre zentral gespeichert, dürfen aber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die GFF hält das für unverhältnismäßig – ein Test mit fiktiven Daten oder eine Stichprobe seien ausreichend.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Montag den Eingang einer entsprechenden Beschwerde. Mit einem Eilantrag gegen den Mitte Januar gestarteten Testlauf war der Verein gescheitert. Die Richter entschieden damals, dass die Nachteile des Tests nicht deutlich genug das Interesse des Gesetzgebers an einer guten Vorbereitung des Zensus überwiegten. Die Daten werden momentan bereits innerhalb des Testlaufs verarbeitet. Daher liege das Ziel der GFF nun darin, “das Risiko [zu] reduzieren, dass sich Dritte die echten Daten von über 82 Millionen Menschen beschaffen.” Außerdem wolle man zukünftige Testläufe verhindern. Die GFF hofft, dass das Zusammenführen aller Meldedaten zu bloßen Testzwecken nun im Hauptsacheverfahren für verfassungswidrig erklärt wird.

Hintergrund

Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung steht 2021 wieder ein Zensus an. 2018 hat der Bundestag das “Zensusvorbereitungsgesetz 2021” um einen Testlauf erweitert. Die GFF kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Paragraf zum Testlauf sehr kurzfristig beschlossen wurde und der Gesetzgeber “der Zivilgesellschaft so kaum Zeit zur Reaktion gelassen” hat. Laut des Zusatzparagraphen mussten die Meldeämter dem Statistischen Bundesamt im Januar Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen zukommen lassen. Zu jeder Person werden 46 persönliche Angaben weitergegeben.

Es wäre das erste Mal, dass solch detaillierte Datensätze über alle Bürgerinnen und Bürger an zentraler Stelle zusammengeführt werden. Die GFF sieht diese Datensammlung als attraktives Ziel für Hacker und in der Ansammlung einen “Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze”. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass überhaupt Daten wie die Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund und Geschlechtsidentität abgefragt werden. (dpa / hcz)