Österreichische Post zahlt Strafen für Datenhandel
Die österreichische Post zahlt insgesamt bis zu 2,7 Millionen Euro an mehr als 2000 Betroffene ihres Datenhandels. Mitte Januar hatte die Post sich mit den Betroffenen beziehungsweise deren Vertretern auf einen Vergleich geeinigt.
Datenhandel gehört zum Geschäftsmodell der österreichischen Post: Außer Name, Adresse, Geschlecht und Alter speichert das Unternehmen bis zu 50 weitere Parameter zu Personen, wie etwa das Interesse an Finanzinvestitionen oder die Spendenbereitschaft. Die Datensätze werden Unternehmen zum Kauf oder zeitweisen Nutzung angeboten, um beispielsweise gezielter Werbung verbreiten zu können. Zu den Käufern gehörten neben großen Konzernen auch fast alle österreichischen Parteien.
Von insgesamt 2,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher speicherte die Post angebliche Neigungen zu bestimmten Parteien ab. Der Konzern räumte 2019 ein, insgesamt über 3 Millionen personenbezogene Datensätze zu verfügen.
Bei den gut 2000 Empfängern der aktuellen Entschädigungszahlung handelt es sich um Personen, die sich bei der Rechtsschutzplattform COBIN Claims registrierten hatten. Die Organisation setzte sich im Namen der Geschädigten für deren Rechte gegenüber der Post ein und hat sich nun mit dem Konzern auf die Millionensumme geeinigt, wie sie mitteilte. Anderen Betroffenen bleibt die Möglichkeit, selbst zu klagen.
Kein Schuldeingeständnis
Dass die Post personenbezogene Daten mit Angaben zur angeblichen politischen Einstellung verarbeitet und – unter anderem an politische Parteien – verkauft hatte, war Anfang 2019 durch eine Recherche des Magazins Addendum bekannt geworden.
Die gespeicherten Informationen hat die Post nach Bekanntwerden des Vorgehens gelöscht und die Praxis wurde inzwischen eingestellt, wie der ORF berichtete. Zugleich gab der Konzern bekannt, weiterhin davon überzeugt zu sein, dass man rechtlich korrekt vorgegangen war und alle Datenschutzvorschriften eingehalten habe.
Bei der Information zur angeblichen politischen Neigung, die in den Datensätzen der Post gespeichert wurde, handelte es sich Recherchen zufolge um einen unpräzisen Schätzwert. Er wurde aus Informationen wie Alter, Geschlecht und Wohnort automatisch generiert.
Datenschützer bezeichneten die Praxis hingegen als illegal und verwiesen auf Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach dürfen personenbezogene Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, nur dann verarbeitet werden, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben. Das war im aktuellen Fall nicht so.
Weiterer Millionenstrafen stehen an
Die österreichische Datenschutzbehörde hatte deswegen bereits im Okotber 2019 eine Strafe von 18 Millionen Euro gegen die Post verhängt, weil aus ihrer Sicht keine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung bestand. Auch bemängelten die Aufseher eine verspätet und mangelhaft erstellte Datenschutz-Folgenabschätzung. Allerdings konnte die Geldstrafe wegen eines Formfehlers nicht vollzogen werden.
Im Jahr 2021 hatte die Datenschutzbehörde eine weitere Strafe gegen die Post in Höhe von 9,5 Millionen Euro verhängt, weil Kunden ihre Auskunftsbegehren zur Datenverarbeitung nur via Online-Formular bei dem Unternehmen einreichen können – und nicht per E-Mail. Die Post hat gegen die Geldstrafe Rechtsmittel eingelegt.(hcz)