Benotung auf Energielabel für Leuchten ändert sich

Leuchtmittel
Moderne Leuchten brauchen weniger Energie, sind dabei aber so hell wie ältere Modelle. Quelle: imageBROKER/ManfredxBail

Wer ein Leuchtmittel kaufen möchte, findet im Handel vom 1. September an umgestaltete Energielabels, auf denen Informationen zum Beispiel zum Stromverbrauch stehen. Es wird nach dem Stichtag deswegen teils keine Leuchtmittel mehr mit der bislang besten Energieeffizienz der Klasse A++ geben – denn alle aktuellen Produkte werden nach Ökodesign-Richtlinie 2021 herabgestuft in die Klassen D bis F.

Diese Umstellung ist bei vielen Produkten mit einer Pflicht zur Kennzeichnung mit dem EU-Energielabel nötig geworden, denn die Entwicklungen bei den Geräten hatten die Klassenvorgaben übertroffen. Wegen der Verbesserungen an den Produkten war aus der einst höchsten Effizienzklasse A schon A+++ geworden.

Das Plus verschwindet vorerst

Nun werden wieder die ursprünglichen Einstufungsklassen A bis G eingesetzt, es gibt keine Plus-Klassen mehr. Außerdem wird das Entwicklungspotenzial darstellbar sein. Denn bei den Leuchtmitteln bleiben zunächst die oberen Klassen frei, die besten Produkte rangieren nach Angaben des Branchenportals Licht.de in Klasse D.

Neu ist auch, dass alle Lichter im Handel die Kennzeichnung tragen müssen – auch jene, bei denen die Lichtquelle fest eingebaut ist.

Zugleich wird es eine Übergangszeit geben: 18 Monate lang, also bis 1. März 2023, sind beide Varianten des Labels erlaubt. Die neue Kennzeichnung hat außerdem einen QR-Code, der mithilfe der Smartphone-Kamera zu weiteren Informationen in einer europäischen Produktdatenbank führt. Dort sind seit 1. März bereits Informationen zu Kühl- und Gefrierschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen und Monitoren gesammelt.

Ansonsten bleibt die Gestaltung der Kennzeichnung grundsätzlich gleich: Die Energieklassen werden in einer Ampelskala von Rot bis Grün dargestellt. Darunter steht, wie viele Kilowattstunden Strom die Leuchte in 1000 Stunden verbraucht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Umstellung. “Das neue Energielabel für Lampen macht es Verbraucherinnen und Verbrauchern noch einfacher, besonders effiziente Lampen auszuwählen”, urteilte der Verein gegenüber Posteo. Die Kennzeichnung sei ein wichtiges Element für den Umweltschutz und helfe bei der Kaufentscheidung.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht in der neuen Kennzeichnung einen “echten Fortschritt”. Sie beende das bisherige “Kennzeichnungs-Wirrwarr”. In einer Pressemitteilung stellt der Verband fest: “Die irritierenden Bezeichnungen A+, A++ und A+++ werden dadurch abgeschafft.”

Mit der Einführung des Labels dürfen einige Arten von Energiesparlampen nicht mehr verkauft werden. Das betrifft quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen mit E14- und E27-Fassung und bestimmte Halogenlampen alias “Strahler”. Laut DUH stünden mittlerweile mit quecksilberfreien LED-Lampen noch umweltfreundlichere Alternativen zur Verfügung.

Restbestände dürfen noch abverkauft werden. Zusätzliche Arten von Leuchten werden ab September 2023 aus dem Handel verschwinden müssen.

Weitere Gerätekategorien betroffen

Für Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Fernseher und Monitore sowie Kühl- und Gefriergeräte gilt die neue Kennzeichnung bereits seit dem 1. März. Beispielsweise bei Kühlschränken existieren aktuell keine Geräte, die die Top-Bewertung A erreichen. Hochwertige Modelle in einem Test der Stiftung Warentest fielen alle in die Kennungen C bis E – was dennoch eine gute bis sehr gute Effizienz signalisiert.

Trotz alledem könnte die Umstellung laut vzbv zu Verwirrung bei Verbrauchern führen. “Bisherige Spitzengeräte können bis zu drei Klassen schlechter eingestuft und ihr Energieverbrauch kann deutlich höher deklariert sein”, kommentiert der Verband. Voraussichtlich ab 2024 sollen auch Backöfen und Staubsauger die Kennzeichnung erhalten. (dpa / hcz)