Braunkohleausstieg: EU-Kommission will geplante Entschädigungen prüfen

Kraftwerk Niederaußem
Das Braunkohlekraftwerk “Niederaußem D” soll planmäßig im Dezember abgeschaltet werden – der Betreiber erhält dafür Geld vom Staat. (Quelle: Stodtmeister – CC BY 3.0)

Bis spätestens 2038 will Deutschland keinen Strom mehr aus Kohle produzieren. Die Energiekonzerne sollen vom Staat Entschädigungen in Milliardenhöhe erhalten. Die EU-Kommission will nun prüfen, ob die vorgesehenen Zahlungen für den deutschen Braunkohleausstieg angemessen sind.

Die Bundesregierung hatte feste Entschädigungssummen mit den Betreibern vereinbart. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch mit, dass hierzu ein förmliches Prüfverfahren “gerechtfertigt” ist. Dieses könne in Kürze beginnen.

Die Entschädigungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken sind besonders umstritten, weil die Betreiber RWE und LEAG insgesamt 4,35 Milliarden Euro erhalten sollen. Das Öko-Institut hatte diese Summe bereits im Sommer als unangemessen kritisiert – LEAG soll demnach fast eine Milliarde Euro zu viel erhalten. Laut Bundesumweltministerium schafft die Prüfung mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Umweltschützer begrüßen Prüfung

Die Sprecherin für Klimapolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Badum, kommentierte auf Twitter: “Gut, dass die EU-Kommission genauer hinschaut.”

Der Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid begrüßte die angekündigte Prüfung ebenfalls: “Die EU-Kommissionen will Licht bringen in die Hinterzimmer-Deals zwischen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und den Kohlebossen. Es ist gut, dass die Kommission die bereits ausgekungelten Entschädigungsmilliarden für RWE und die LEAG noch einmal unter die Lupe nimmt. Zu Recht, denn es kann nicht sein, dass etwa LEAG Milliarden zugesteckt werden sollen, ohne dass dafür Braunkohlemeiler früher vom Netz gehen.” Smid fordert zudem mehr Transparenz: “Minister Altmaier muss jetzt alle Fakten auf den Tisch legen, sonst entsteht der Eindruck, hier bekommt ein Konzern Milliarden fürs Nichtstun. Seit Monaten hält der Wirtschaftsminister geheim, wie die Entschädigungen berechnet werden. Wo es um so viel Steuergeld und um so viel CO2 geht, muss Transparenz her.”

Die Prüfung der EU-Kommission soll den Braunkohleausstieg aber nicht verzögern, so das Umweltministerium. Das erste Kraftwerk gehe planmäßig zum 31. Dezember vom Netz.

Ausschreibungen für Steinkohleausstieg genehmigt

Der Ausstieg aus der Stromproduktion mit Steinkohle hat derweil eine wichtige Hürde genommen: Die Kommission genehmigte den vorgesehenen Mechanismus für Stilllegungsprämien am Mittwoch. Er stehe in Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Bei der Steinkohle können sich Betreiber jährlich um Prämien für die Stilllegung ihrer Kraftwerke bewerben. Wer dabei am wenigsten Geld pro vermiedener Tonne CO2 fordert, erhält den Zuschlag. Die EU-Kommission hält dies für den geeigneten Weg, um die Entschädigungen auf ein Minimum zu begrenzen. Bereits am 1. Dezember will die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Runde bekanntgeben.

Eine Anpassung gab es bei der Laufzeit der Ausschreibungen: Ursprünglich sollte die letzte Runde im Jahr 2027 stattfinden. Diese Ausschreibung entfällt nun jedoch. Ab 2027 werden Steinkohlekraftwerke stattdessen per Ordnungsrecht stillgelegt, erklärte das Umweltministerium. Entschädigungen werden dann nicht mehr gezahlt. Ziel ist es, dass sich mehr Bewerber an den verbleibenden Ausschreibungsrunden beteiligen und somit mehr Wettbewerb entsteht.

Einschränkend merkte die Kommission an, dass die Wettbewerbshüter noch nicht abschließend festgestellt hätten, ob die Zahlungen Betreibern einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen und somit möglicherweise eine staatliche Beihilfe darstellen. Geprüft wurde die Vereinbarkeit mit dem EU-Binnenmarkt. (dpa / js)