Bundesnetzagentur bemängelt Babyphones

Babyphone
Um problematische Geräte in Bezug auf Funkstörungen zu meiden, sollte man auf vorgeschriebene Kennzeichnungen achten. (Quelle: Vtech)

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr den Verkauf von mehr als 21 Millionen unsicheren Elektronikgeräten untersagt. Die Prüfer stellten Mängel wie fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder eine unzureichende Kennzeichnung fest. Einige Produkte konnten Funkstörungen oder elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen.

Bei jedem dritten aus dem Verkehr gezogenen Produkt handelte es sich um ein sogenanntes Babyphone, wie die Aufsichtsbehörde am Dienstag mitteilte. Bei diesen über das Internet vertriebenen Geräten bemängelten die Kontrolleure, dass keine deutschen Bedienungsanleitungen beilagen und die Kennzeichnungen mangelhaft waren.

Bei mehr als einer Million Funkfernbedienungen (beispielsweise für automatische Garagentore) befürchteten die Fachleute die Störung sicherheitsrelevanter Funkdienste. Details über andere Warengruppen gab die Bundesnetzagentur nicht bekannt. Zu den Aufgaben der Agentur gehört die Überprüfung von Geräten auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit, also ob sie beispielsweise Funkstörungen verursachen.

Babyphones wiederholt in der Kritik

Babyphones stehen regelmäßig im Fokus von Verbraucherjournalisten und Produktestern. So bemängelten die Tester von Ökotest im Jahr 2018 erhöhte Strahlenwerte bei zahlreichen Babyphones. Sie bewerteten 10 von 14 getesteten Babyphones mit den Noten “ungenügend” beziehungsweise “mangelhaft” in Bezug auf die DECT-Strahlungsstärke.

Auch bauten einige Geräte unnötigen Funkkontakt zwischen Sender und Empfänger auf oder hielten diesen dauerhaft, ohne dass es dafür einen Anlass gab. Experten empfehlen, Kleinkinder nicht übermäßig viel Funkstrahlung auszusetzen. Andererseits überschritt in einem Test der Stiftung Warentest vom Februar 2020 keines der 20 Testgeräte die zulässigen Grenz­werte des Bundes-Immisionsschutz­gesetzes.

Auch bei einem Test der IT-Sicherheitsfirma Rapid7 im Jahr 2015 hatten sieben Babyphones mit integrierter Kamera und WLAN signifikante Sicherheitsmängel gezeigt: Laut der Tester waren sie mehr oder weniger schutzlos gegenüber IT-Angriffen. Um sich unerlaubt in den Audio- und Video-Stream der Geräte einzuklinken, waren keine besonderen technischen Fähigkeiten nötig. Mehr als einen Browser brauchte man nicht für die Attacke. Nachdem Rapid7 die Hersteller auf die Probleme hingewiesen hatte, hatte nur einer reagiert – mit einem Update.

Deutlich mehr Online-Überprüfungen

Coronabedingt konzentrierten sich die Prüfer der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr auf die Kontrolle online verkaufter Produkte – unter anderem auf auffällig günstige Angebote. Dabei ermittelten sie 2142 Angebote, die den europäischen Vorgaben nicht entsprachen. Die Plattformbetreiber sperrten sie daraufhin. Betroffen waren 21 Millionen einzelne Geräte. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein kräftiger Anstieg – 2019 ermittelte die Bundesnetzagentur 1027 Angebote für rund 3,5 Millionen mangelhafte Produkte. Online-Händler, die ihre Produkte in millionenfacher Stückzahl anbieten, stehen seit mehreren Jahren besonders im Fokus der Ermittler.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur empfiehlt: “Wenn der Preis sehr niedrig ist, sollten Verbraucher zweimal hinschauen. Entscheiden Sie insbesondere im Online-Handel nicht nur nach dem Preis. Sehr günstige Produkte entsprechen oft nicht den europäischen Sicherheitsnormen.”

Auch Bestellungen aus dem Ausland überprüft die Bundesnetzagentur, wenn der Zoll Auffälliges entdeckt. Dieser meldete im vergangenen Jahr rund 8800 verdächtige abgefangene Warensendungen an die Aufsichtsbehörde. In mehr als 95 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt. Insgesamt waren rund 200.000 Produkte betroffen.

Einzelhandel coronabedingt seltener kontrolliert

Zu Testkäufen in Läden rückten die Prüfer dagegen im Jahr 2020 seltener aus. 3100 Gerätetypen aus dem Einzelhandel prüfte die Agentur 2020 und lag damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Dabei sprach sie 31 Vertriebsverbote aus und erließ 782 Festsetzungsschreiben “zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte”. Es waren insgesamt 510.000 Produkte betroffen. (dpa / hcz)