Datenschutzbeschwerden gegen Meta wegen Training mit Nutzerdaten

Simulation der Meta AI auf einem Smartphone
Noyb bemängelt, die überarbeitete Datenschutzrichtlinie würde theoretisch jeden beliebigen Verwendungszweck erlauben. (Quelle: IMAGO / ZUMA Wire)

Meta will eine eigene sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) künftig mit Nutzerdaten trainieren. Die österreichische Organisation Noyb hat deswegen nun in elf europäischen Ländern Datenschutzbeschwerden eingelegt. Sie fordert ein Dringlichkeitsverfahren, um die Änderung sofort zu stoppen.

Derzeit informieren die Meta-Dienste Facebook und Instagram ihre Nutzerinnen und Nutzer über eine Änderung ihrer Datenschutzerklärung. “Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten”, heißt es in einer entsprechenden E-Mail. Der Konzern weist darin auch auf ein Widerspruchsrecht hin.

Die österreichische NGO Noyb hält das aber nicht für ausreichend, wie sie am Donnerstag erklärte. Der Konzern müsse die Nutzer vielmehr um ihre Zustimmung zu der Datenverarbeitung bitten. Deshalb habe man insgesamt elf Beschwerden bei nationalen Datenschutzbehörden eingereicht: in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen und Spanien. Auch in den übrigen 16 EU-Mitgliedsstaaten wolle man in den kommenden Tagen Beschwerden einreichen.

Meta entwickelt derzeit ein eigenes System, das Texte und Bilder erzeugen können soll. Um dem System eigene Sprachkenntnisse beizubringen, wird die Software mit vielen Texten von menschlichen Nutzern trainiert. Bei Meta heißt es, es würden beispielsweise “Beiträge, Fotos oder Bildunterschriften” verwendet. Privatnachrichten hingegen verarbeite der Konzern nicht.

Mehrere DSGVO-Verstöße

Noyb kritisiert, Meta wolle “alle öffentlichen und nicht-öffentlichen” Nutzerdaten für das Training nutzen. Meta wolle zudem Informationen von Dritten sammeln und Daten aus anderen Onlinequellen extrahieren. Zu welchem Zweck genau die Anwendung verwendet werden soll, bleibe aber unklar – was nicht mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Die Organisation hält das Vorgehen von Meta für “äußerst besorgnisserregend”, weil es um die persönlichen Daten von einer großen Anzahl Menschen gehe.

Max Schrems von Noyb erklärte: “Meta sagt im Grunde, dass es ‘beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke verwenden und jedem auf der Welt zur Verfügung stellen kann’, so lange dies über ‘KI-Technologie’ passiert. Das widerspricht eindeutig der DSGVO. ‘KI-Technologie’ ist ein unglaublich breiter Begriff und Meta sagt nicht, für welche Zwecke es die Daten verwenden wird.”

Für die Verarbeitung persönlicher Daten brauche Meta eine Rechtsgrundlage gemäß der DSGVO. Der Konzern argumentiere in diesem Fall erneut, ein “berechtigtes Interesse” für die Datenverarbeitung zu haben.

Schrems sagte dazu, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Zusammenhang mit Werbung bereits klargestellt, dass Meta kein berechtigtes Interesse habe, “sich über das Recht auf Datenschutz” hinwegzusetzen.

Noyb macht in den Beschwerden zudem weitere DSGVO-Verstöße geltend. Meta versuche etwa, Betroffene davon abzuhalten, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Schrems erklärte: “Mit dem Ansatz, beliebige Daten für beliebige Zwecke für beliebige ‘KI-Technologien’ zu verwenden, hat Meta die DSGVO allumfassend ignoriert. Wir zählen Verstöße gegen mindestens zehn Artikel des Gesetzes.”

Die Organisation fordert die Datenschutzbehörden nun auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten – was zu einem vorläufigen Verbot und einer endgültigen Entscheidung in wenigen Monaten führen könnte. Noyb erwartet außerdem, dass andere Organisationen beispielsweise Unterlassungsklagen gegen Meta einreichen könnten.

Widerspruch über Online-Formular

Die Datenschutzänderungen von Meta sollen am 26. Juni in Kraft treten. Nutzerinnen und Nutzer können bereits jetzt Widerspruch einlegen. Dafür müssen sie bei Facebook oder Instagram jeweils ein Formular ausfüllen. Die Formulare lassen sich nur aufrufen, wenn man bei dem jeweiligen Dienst eingeloggt ist.

Meta verlangt, dass der Widerspruch begründet wird. Die Verbraucherzentrale gibt auf ihrer Internetseite Tipps dazu. Man könne etwa eintragen: “Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI.”

Nach Angaben der Verbraucherschützer hat Meta erste Widersprüche schnell angenommen, ohne dass Betroffene eine lange Begründung eingereicht hatten. (dpa / js)