Facebook: Datenschutzausschuss ordnet Verbot von personalisierter Werbung ohne Einwilligung an

Facebook-Logo auf einem Smartphone vor einem Computer-Bildschirm
Anfang der Woche hat Meta ein werbefreies Bezahl-Abo für Facebook und Instagram angekündigt. Auch daran gibt es bereits Kritik. (Quelle: IMAGO / NurPhoto)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) untersagt Meta, auf Facebook und Instagram personalisierte Werbung anzuzeigen, ohne dass die Nutzerinnen und Nutzer zugestimmt haben. Als zuständige Behörde muss die irische Datenschutzbehörde das Verbot nun innerhalb von zwei Wochen erlassen.

Wie der EDSA am Mittwoch mitteilte, soll das Verbot für die gesamte Europäische Union sowie den Europäischen Wirtschaftsraum gelten – neben den EU-Mitgliedsstaaten zählen dazu auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Es handle sich um eine “verbindliche Dringlichkeitsentscheidung”, die als Ergebnis eines Ersuchens der norwegischen Datenschutzbehörde getroffen wurde.

Der EDSA setzt sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammen.

Norwegen hatte im Sommer Verbot erlassen

Die norwegische Behörde Datatilsynet hatte Meta bereits im Sommer untersagt, in dem Land personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram anzuzeigen, die auf der “Überwachung und Profilbildung von Nutzerinnen und Nutzern” basiert. Die Datenschützer hatten damals erklärt, Meta verfolge die Aktivitäten von Nutzerinnen und Nutzern “im Detail” und erstelle daraus Profile, die zu Werbezwecken verwendet werden.

Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde beruft sich der Konzern aber auf keine gültige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, weshalb diese rechtswidrig sei. Zunächst hatte die Behörde deshalb ein Verbot für drei Monate verhängt, das inzwischen jedoch verlängert wurde – auch tägliche Geldbußen in Höhe von einer Million Norwegischer Kronen (etwa 84.1334 Euro) soll Meta in Norwegen zahlen, weil sich der Konzern nicht an die Vorgaben halte. Meta ist in Norwegen gegen die Entscheidung vor Gericht gezogen.

Streit um Rechtsgrundlage

Der Streit läuft bereits seit Jahren: Mit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hatte Meta sich zunächst auf eine Ausnahme für vertragliche Vereinbarungen berufen und die Datenverarbeitung in den Nutzungsbedingungen seiner Dienste festgeschrieben. Der EDSA hatte jedoch Ende 2022 klargestellt, dass dieses Vorgehen nicht rechtmäßig war.

Seit April beruft Meta sich nicht mehr auf eine vertragliche Vereinbarung, sondern macht ein “berechtigtes Interesse” geltend.

Doch der EDSA erklärte nun, Meta dürfe sich für die Verarbeitung personenbezogener Daten für sogenannte verhaltensbezogene Werbung auch nicht auf ein “berechtigtes Interesse” berufen.

Weil der Konzern seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat, ist die irische Datenschutzbehörde DPC für Meta zuständig. Der EDSA hat diese nun angewiesen, innerhalb von zwei Wochen ein entsprechendes Verbot zu erlassen – eine Woche nach Verkündung soll es in Kraft treten.

Die EDSA-Vorsitzende Anu Talus sagte: “Es ist höchste Zeit, dass Meta seine Datenverarbeitung in Einklang mit den Vorschriften bringt und die unrechtmäßige Verarbeitung einstellt.”

Line Coll, Direktorin der norwegischen Datenschutzaufsicht, kommentierte: “Wir freuen uns sehr, dass der EDSA den Einschützungen der norwegischen Datenschutzbehörde zustimmt und unser Verbot ausweitet.”

Kritik an Bezahl-Abo

Meta hatte unterdessen am Dienstag angekündigt, in Europa noch im November ein Bezahl-Abo für die werbefreie Nutzung von Facebook und Instagram einzuführen. Für 10 Euro pro Monat sollen sich die beiden Plattformen werbefrei nutzen lassen – dann würden die persönlichen Daten auch nicht für Werbung genutzt. Meta begründete den Schritt mit Entscheidungen der Datenschutzbehörden und Gerichten.

Der EDSA teilte mit, den Vorschlag zur Kenntnis genommen zu haben – er werde derzeit überprüft. Die norwegische Datenschutzbehörde erklärte allerdings bereits, es gebe Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Lösung, bei der Nutzer bezahlen müssen, wenn sie “verhaltensbasiertem Marketing” nicht zustimmen wollen.

Bereits Anfang Oktober war berichtet worden, Meta plane ein solches Bezahl-Abo. Die Organisation Noyb, die bereits in der Vergangenheit Datenschutzbeschwerden gegen Meta eingereicht hat, hatte das Bezahl-Modell daraufhin bereits scharf kritisiert und angekündigt, gegebenenfalls dagegen klagen zu wollen. (js)