Deutsche Umwelthilfe warnt vor abgeschwächter Batterieverordnung

Batterien
“Umweltministerin Lemke ist in der Pflicht: Sie muss die drohende Abschwächung der Verordnung verhindern.” (Quelle: IMAGO / Belga)

Batterien und Akkus sollen in der Europäischen Union künftig nachhaltiger und umweltschonender produziert, genutzt und wiederverwendet werden. Zu diesem Zweck verhandeln seit Mittwoch EU-Parlament, Rat und Kommission in den sogenannten Trilogverhandlungen über die geplante EU-Batterieverordnung.

Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat anlässlich der Arbeiten am Entwurf Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu aufgefordert, sich für ambitionierte Recyclingziele für Batterien und Akkus einzusetzen. Denn die DUH befürchtet, dass ausschlaggebende Punkte der Verordnung im Rahmen der Gespräche verwässert werden könnten.

Ihre Befürchtungen macht die Organisation an ihr vorliegenden Entwürfen fest. Demnach könnten Recyclingziele für Lithium verzögert, Batterien von E-Bikes und E-Scootern von Vorgaben zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes ausgenommen, illegale Importe über Online-Marktplätze unter Missachtung der EU-Regeln ermöglicht und der Austausch von Akkus durch Verbraucher erschwert werden.

“Aktuelle Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament sind entscheidend für eine umweltverträgliche Regulierung des Marktes für Batterien – wesentliche Punkte drohen aber massiv abgeschwächt zu werden”, warnt die DUH in einer Mitteilung. Es sei wichtig, dass die Batterieverordnung unter anderem Austauschbarkeit von Akkus durch Verbraucherinnen und Verbraucher vorsieht und Sammelquoten für Batterien und Akkus früh festlegt.

Elektromobilität

Des Weiteren fordern die Umweltschützer, dass auch für Batterien von E-Bikes und E-Scootern Vorgaben gelten, die den CO2-Ausstoß innerhalb des Lebenszyklus begrenzen. Für Elektroautobatterien gelten diese Vorschriften als sicher, doch im Bereich der Kleinstmobilität könnten Ausnahmen geplant sein.

Ausgediente E-Auto-Batterien könnten laut DUH am Ende des Lebenszyklus wiederverwendet werden, indem sie beispielsweise als stationäre Stromspeicher für erneuerbare Energien zum Einsatz kämen. “Hierzu muss die EU-Batterieverordnung aber eine verbindliche Prüfung der Wiederverwendbarkeit vorgeben”, erklärt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

Im Ausbau der Elektromobilität sieht die DUH einerseits eine Chance “enorme Mengen” fossiler Kraftstoffe zu sparen, andererseits die Herausforderung eine nachhaltige Batterieproduktion zu realisieren. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt: “Damit Elektrofahrzeuge ihren Umweltvorteil gegenüber Verbrennern weiter ausbauen und wir nicht bald in neue Rohstoffabhängigkeiten geraten, müssen wir bei Batterien ein umweltfreundliches Design und eine Kreislaufführung von vornherein mitdenken.”

Akkupfand

Für Lithium sollte aus Sicht der DUH ab dem Jahr 2026 ein Recyclingziel von 70 Prozent gelten. Bislang liegt der angestrebte Wert bei 35 Prozent im Jahr 2025. Während laut Entwurf bei den Metallen Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel im selben Jahr eine Recyclingquote von 90 Prozent erreicht werden soll.

Die DUH fordert, ebenfalls ab 2025 eine Sammelquote für Batterien und Akkus von 70 Prozent festzulegen. “Batterien aus leichten Transportmitteln” sollten zu 90 Prozent wieder eingesammelt werden. In diesem Zusammenhang schlägt die DUH ein Pfandsystem für Lithium-Ionen Akkus vor, die beispielsweise in Mobiltelefonen und E-Bikes zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme würde auch das Brandrisiko bei der Entsorgung minimieren – bei Beschädigung oder Überhitzung können sich diese Art von Akkus selbst entzünden. “Die aktuellen Entwürfe im Verhandlungsprozess drohen aber den Aufbau eines solchen Pfandsystems zu verhindern”, schreibt DUH-Experte Fischer.

Verbraucher sollten die Batterien ihrer Geräte nach Ansicht der DUH selbst austauschen können. Das sieht die Verordnung bislang auch vor: Fest verbaute oder verklebte Akkus sollen in Elektrogeräten bis 2024 verboten werden, um Austausch und Reparaturen einfacher zu gestalten. Diese Vorschrift würde vor allem unzählige Kleinstgeräte wie Smartphones und kabellose Kopfhörer betreffen. Die Umweltschützer befürchten aber, dass dieser und weitere Punkte in den Verhandlungen abgeschwächt oder gestrichen werden könnten.

Die Organisation warnt: “Das wäre aus Sicht der DUH ein fatales Signal für Umwelt- und Ressourcenschutz.” Bundesgeschäftsführer Resch richtet seinen Appell deswegen an die deutsche Vertretung: “Umweltministerin Lemke ist in der Pflicht: Sie muss die drohende Abschwächung der Verordnung verhindern und sich für eine umweltfreundlichere Produktion, längere Nutzung und ein besseres Recycling einsetzen.”

Eile geboten

Mitte März hatte sich das EU-Parlament in einer Abstimmung auf eine gemeinsame Position für die aktuellen Verhandlungen geeinigt. Die EU-Kommission hatte Ihren Vorschlag bereits im Dezember 2020 vorgelegt.

Es wird damit gerechnet, dass die neue Batterieverordnung frühestens Anfang 2023 in Kraft treten können wird. Dabei drängt die Zeit für Reformen: Nach Schätzungen des Weltwirtschaftsforums wird im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bis 2030 weltweit die Nachfrage nach Batterien auf das 19-fache des heutigen Niveaus steigen. (hcz)