EU-Parlament stimmt für "Recht auf Reparatur"

Smartphonereparatur
Software, Hardware oder Verträge dürfen die Reparatur nicht mehr erschweren, wie beispielsweise bei einigen Smartphone-Marken. (Quelle: IMAGO / imagebroker)

Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten hat am Dienstag in Straßburg für das sogenannte Recht auf Reparatur gestimmt. Die neue Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU künftig ein Recht darauf geben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Hersteller müssen Betroffenen also grundsätzlich eine Reparaturoption anbieten, solange das Produkt noch reparierbar ist.

Damit soll gewährleistet werden, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden, weniger Müll produziert wird und generell ein nachhaltiger Konsum gefördert wird, teilte das EU-Parlament am Dienstag mit.

Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Smartphones, Bildschirme, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Unter das Gesetz fallen nur Waren, die nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten. Die Liste der betroffenen Produkte kann in Zukunft noch erweitert werden.

Wenn Geräte innerhalb der Gewährleistungszeit repariert werden, verlängert sich künftig der Haftungszeitraum um ein Jahr. Hersteller müssen gängige Haushaltsgeräte aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren. Ersatzteile und Werkzeuge müssen zu “angemessenen Preisen” zur Verfügung gestellt werden. Während der Reparaturzeit sollen Verbraucher auch ein Ersatzgerät ausleihen können. Falls eine Reparatur nicht möglich ist, können Verbraucher sich für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.

Die Hersteller müssen außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern.

Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können. Hersteller sollen generell keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen dürfen, die die Reparatur erschweren. So sollen unabhängige Werkstätten den Verbrauchern bessere Angebote für die Reparatur machen können. Außerdem soll eine neue europäische Online-Plattform eingerichtet werden, über die Verbraucher beispielsweise Werkstätten oder auch sogenannte Reparaturcafés in der Nähe finden können.

Klima-Auswirkungen

Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben präsentierte, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften. Wenn sich dies bewahrheitet, werden die neuen Regeln positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, da weniger Produkte aufgrund kleiner Defekte entsorgt werden.

Jeder EU-Staat muss künftig mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen durchzuführen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen.

Wie es weitergeht

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EU-Staaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke zeigte sich zuversichtlich, dass dies “in Kürze” geschehen werde. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. (dpa / hcz)