Frankreich: Millionenstrafen gegen Amazon und Google verhängt

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Die französische Datenschutzbehörde hat sowohl eine Strafe gegen die US-amerikanische als auch gegen die europäische Niederlassung von Google verhängt. (Quelle: WikiPancake – CC BY-SA 4.0)

Die französische Datenschutzbehörde “Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés” (CNIL) hat am Donnerstag Strafen gegen Amazon und Google verhängt. Beiden Unternehmen wird vorgeworfen, Werbe-Cookies auf den Geräten von Nutzerinnen und Nutzern gespeichert zu haben, ohne zuvor ihr Einverständnis einzuholen. Nun muss Amazon 35 Millionen Euro zahlen, Google wird mit 100 Millionen Euro belangt.

Cookies werden beispielsweise genutzt, um Anmeldedaten für Webseiten zu speichern. Webseiten-Betreiber können Anwender damit aber auch “tracken”, also Informationen über sie sammeln – und diese für personalisierte Werbung verwenden.

Die CNIL wirft Amazon vor, beim Besuch des französischen Online-Shops automatisch Cookies gesetzt zu haben, ohne dass die Nutzer zugestimmt hatten. Amazon habe nur einen allgemeinen Hinweis auf Cookies angezeigt. Daraus sei aber nicht hervorgegangen, dass die Cookies hauptsächlich zu Werbezwecken verwendet wurden. Auch habe Amazon nicht darauf hingewiesen, dass Nutzer den Cookies widersprechen können oder erklärt, wie sie dies tun.

Nutzer müssen Cookies zustimmen

Nach französischem Datenschutzrecht dürfen Werbe-Cookies erst gespeichert werden, nachdem Nutzer explizit zugestimmt haben, so die Datenschutzbehörde. Im Fall von Amazon seien die Cookies auch genutzt worden, um Amazon-Werbung auf anderen Webseiten anzuzeigen. Wenn Nutzer über eine Anzeige auf einer anderen Seite auf Amazon.fr gelangten, wurde nicht einmal der allgemeine Cookie-Hinweis eingeblendet.

Ein Sprecher von Amazon sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung in Frankreich sei nach Ansicht des Unternehmens falsch: “Wir halten alle geltenden Gesetze in jedem Land, in dem wir tätig sind, vollständig ein.” Die Strafe von 35 Millionen Euro richtet sich gegen Amazons europäischen Hauptsitz in Luxemburg als Betreiber der französischen Seite.

Die Vorwürfe gegen Google sind ähnlich: Schon beim Besuch von Google.fr seien diverse Werbe-Cookies gespeichert worden. Zwar habe auch Google einen Hinweis auf Cookies eingeblendet – daraus ging aber nicht hervor, dass die Cookies zu diesem Zeitpunkt bereits auf den Computern der Nutzer gespeichert wurden. Auch beim Klick auf einen weiterführenden Link informierte Google nicht darüber. Selbst wenn Nutzer personalisierte Werbung in den Google-Einstellungen deaktiviert hatten, wurde weiterhin ein Werbe-Cookie gespeichert.

Die CNIL begründet die Strafe gegen Google damit, dass fast 50 Millionen Nutzer von der Cookie-Speicherung betroffen waren. Zudem erziele Google einen großen Anteil seines Werbeeinkommens indirekt mit Nutzerdaten, die über diese Cookies gesammelt wurden. Auf den US-amerikanischen Mutterkonzern Google LLC entfallen 60 Millionen Euro Strafe. Die europäische Niederlassung in Irland muss zusätzlich 40 Millionen Euro bezahlen.

Weitere Strafen angedroht

Sowohl Amazon als auch Google speichern in Frankreich seit September keine Cookies mehr ohne Einwilligung, teilte die CNIL mit. Die Behörde bemängelt jedoch, dass die angezeigten Hinweise auf den Webseiten weiterhin nicht ausreichen: Weder klären sie über den Zweck der Cookies auf, noch weisen sie Nutzer darauf hin, dass sie nicht einwilligen müssen. Die Unternehmen haben nun drei Monate Zeit, nachzubessern. Sollten sie dem nicht nachkommen, hat die CNIL Strafen von 100.000 Euro für jeden weiteren Tag Verzögerung angedroht.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht eigentlich vor, dass für Datenschutzverstöße die Aufsichtsbehörde im Land des Firmensitzes zuständig ist. Frankreich hatte jedoch die europäische ePrivacy-Richtlinie schon vor Inkrafttreten der DSGVO in nationales Recht umgesetzt. Daraus ergibt sich laut CNIL die Zuständigkeit der Behörde in diesen Fällen.

Schon 2019 hatten die französischen Datenschützer eine Strafe von 50 Millionen Euro gegen Google verhängt. Dabei ging es um undurchsichtige Privatsphäre-Einstellungen und um die fehlende rechtliche Grundlage für personalisierte Werbung. (dpa / js)