Google gibt Nutzerdaten zu Suchanfragen an Polizei weiter

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US-Behörden verlangen von Google Daten über ganze Nutzergruppen. (Quelle: WikiPancake – CC BY-SA 4.0)

US-Polizeibehörden können bei Google Daten von allen Nutzern anfragen, die nach bestimmten Begriffen gesucht haben. Das geht aus nun freigegebenen Gerichtsdokumenten hervor, die ein Journalist der Zeitung Detroit News veröffentlicht hat. Normalerweise ermittelt die Polizei erst einen Verdächtigen – und darf dann Auskünfte über dessen Online-Aktivitäten verlangen. Im vorliegenden Fall geht es um einen im Juni verübten Brandanschlag auf das Auto einer Zeugin im Prozess gegen den Sänger R. Kelly. Er ist wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Beamte der Bundespolizei FBI erhielten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um von Google die Daten aller Personen zu verlangen, die kurz vor dem Anschlag nach der Adresse der Zeugin im US-Bundesstaat Florida gesucht hatten.

Google kam diesem Ersuchen nach und reichte die IP-Adressen der Nutzer weiter. Eine IP-Adresse konnten die Ermittler mit dem Telefonanschluss eines Verwandten einer ehemaligen Mitarbeiterin Kellys verknüpfen. Anschließend nutzten die Beamten Funkzellenabfragen bei Mobilfunkanbietern und stellten fest, dass das Mobiltelefon des Verdächtigen zum Zeitpunkt der Brandstiftung in der Nähe des Tatorts eingebucht war.

Ermittler verlangen zunehmend Daten zu Suchanfragen

Nachdem diese Verbindung hergestellt war, fragten die Ermittler weitere Details zu den Google-Suchen des Verdächtigen an. Demnach hatte er unter anderem nach “Wo kann ich ein .50-Maschinengewehr kaufen?”, “Einschüchterung von Zeugen” und “Länder die nicht an die USA ausliefern” gesucht. Im August wurde der Verdächtige verhaftet. Laut einem Bericht des US-Magazins CNET fragen Strafverfolgungsbehörden in den USA zunehmend Nutzerdaten zu bestimmten Suchanfragen bei Google an. Wie viele dieser sogenannten “Keyword Warrents” Google in den vergangenen drei Jahren erhalten hat, wollte das Unternehmen dem Magazin nicht mitteilen – es handele sich aber um weniger als 1 Prozent aller Behördenersuchen. Nach Angaben von CNET werden entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse in den USA mindestens seit dem Jahr 2017 ausgestellt.

Albert Fox Cahn, Direktor der Bürgerrechtsorganisation Surveillance Technology Oversight Project, kritisierte gegenüber CNET: “Wenn ein Gericht die Datenweitergabe von jeder Person genehmigt, die nach einem bestimmten Begriff oder einer bestimmten Adresse gesucht hat, ist dies wahrscheinlich verfassungswidrig.” Solche Durchsuchungsbeschlüsse umgehen laut Cahn den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Bevölkerung vor staatlichen Übergriffen schützen soll. So muss die betroffene Person bei Durchsuchungsbeschlüssen eigentlich explizit genannt werden.

Unschuldige im Visier

Wenn Strafverfolgungsbehörden Auskunft darüber verlangen können, wer bei Google nach einem bestimmten Begriff gesucht hat, geraten leicht Unschuldige ins Visier. Jennifer Lynch von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation kritisierte gegenüber CNET, dass Google überhaupt nutzerbezogene Daten zu Suchanfragen speichert. Denn nur dadurch, dass Google diese Daten vorhält, können Behörden sie überhaupt verlangen.

Dem Wirtschaftsmagazin Forbes sagte Evan Green, Direktor der Bürgerrechtsorganisation Fight For The Future, dass solche richterlichen Anordnungen eine Rasterfahndung ermöglichten und daher verboten werden sollten. Der vorliegende Fall zeige auch, wie staatliche Überwachung erst dadurch möglich werde, dass Google speichert, wer wonach sucht.

Der Suchmaschinen-Konzern steht schon länger in der Kritik, da er in den USA sogenannten Geofencing-Ersuchen nachgekommen ist. Ermittler verlangen dabei Daten von Nutzern, die sich in einem bestimmten Bereich aufgehalten haben. Google sammelt diese Daten beispielsweise über den Kartendienst “Google Maps”. Ein Google-Sprecher erklärte gegenüber CNET, man verlange bei breit gefächerten Anfragen, wie den Suchbegriff- und den Geofencing-Ersuchen, generell eine richterliche Anordnung und lege Einspruch ein, wenn dies angebracht sei. (js)