In der EU gelten neue Regeln für Batterien

Batterien
Die Verordnung verspricht mehr Informationen und Reparaturmöglichkeiten für Verbraucher. (Quelle: IMAGO / Geisser)

In der vergangenen Woche sind neue Regeln für umweltfreundlichere und sicherere Batterien in Kraft getreten. Nach einer Frist von 6 Monaten werden sie am 18. Februar 2024 direkt in allen EU-Mitgliedsländern Geltung erlangen. Wie die Europäische Kommission am Donnerstag mitteilte, sehen sie unter anderem Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz vor und eine Verpflichtung zur leichteren Austauschbarkeit von Akkus. Die Verordnung betrifft unter anderem Haushaltsbatterien sowie Akkus in Smartphones, E-Bikes und Elektroautos.

Nun muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 eine Aufbereitung und Wiederverwendung von 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts der Blei-Säure-Batterien sichergestellt werden. Bei Lithium-Batterien sollen es 65 Prozent sein und bei Nickel-Cadmium-Batterien 80 Prozent. Noch strengere Vorgaben müssen dann bis Ende 2027 beziehungsweise bis Ende 2030 umgesetzt werden. Auch sollen wichtige Metalle aus entsorgten Batterien wiedergewonnen werden: beispielsweise 80 Prozent des Lithiums aus Batterien bis 2031.

Zudem regelt die neue Batterieverordnung, dass Akkus in Elektronikgeräten wie Smartphones und Laptops künftig von Verbrauchern selbst austauschbar sein müssen. Diese neue Vorgabe gilt ab dem 18. Februar 2027 und soll dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bereits beim Kauf mehr Informationen über die eingebauten Batterien erhalten, etwa über deren CO2-Fußabdruck und Haltbarkeit. Schlüsseldaten wie Lebensdauer, Ladekapazität, Batterieart, gefährliche und kritische (Roh-)Stoffe sowie Sicherheitsrisiken sollen künftig auf einem Etikett zu finden sein. Weitergehende Informationen über die Herstellung und Wertschöpfungskette der Batterie sollen voraussichtlich über QR-Codes abrufbar sein.

“Mit der neuen Batterieverordnung wird sichergestellt, dass Batterien in Zukunft einen geringen CO2-Fußabdruck aufweisen, minimal schädliche Stoffe verwenden, weniger Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern benötigen und in Europa in hohem Maße gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden”, schreibt die Kommission. Ziel sei der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Batterieverordnung Mitte Juni als “einen wichtigen Schritt für Ressourcen- und Klimaschutz” bezeichnet. Sie begrüßte die klaren Regeln für den gesamten Lebenszyklus der Batterien. Allerdings seien die Vorgaben nicht ausreichend, um Ressourcenverbrauch und Importabhängigkeiten in den Griff zu bekommen.

“Für nicht vermeidbaren Individualverkehr müssen wir eine lange Nutzung von Fahrzeugbatterien garantieren, etwa durch langjährige Haltbarkeit, Reparierbarkeit sowie eine Weiterverwendung als stationäre Stromspeicher”, so die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Unter anderem hier bestünden noch große Lücken in der neuen Batterieverordnung.

Akkutausch leicht gemacht

Verbraucher sollen vor allem von der neuen Vorschrift zur Austauschbarkeit von Akkus profitieren. In Smartphones, Notebooks, Smartwatches und anderen Geräten finden sich schon seit Jahren kaum noch Akkus, die sich ohne Fachkenntnisse, spezielles Werkzeug und handwerkliches Geschick austauschen lassen.

Denn um kompaktere und immer flachere Bauformen zu ermöglichen, verkleben die Hersteller die Energiespeicher häufig in den Gehäusen und nutzen schwer zu öffnende Clip-Systeme anstatt leicht zugänglicher Schrauben. Wer ohne Fachkenntnisse versucht, die Akkus aktueller Geräte auszutauschen, riskiert oftmals einen Totalschaden am Gerät oder gar einen beschädigten und somit brennenden Akku.

Artikel 11 der Verordnung schreibt nun vor, dass sich die Akkus von den Verbrauchern leicht entfernen lassen müssen: Entweder mit handelsüblichen Werkzeugen oder die nötigen Spezialwerkzeuge müssen bereits mit dem Produkt zusammen ausgeliefert werden. Eine Anleitung zum Austausch und dazugehörige Sicherheitshinweise muss der Hersteller auf einer Internetseite zur Verfügung stellen. Auch muss der Austausch ohne Lösungsmittel oder Wärme möglich sein – bislang müssen Akkus oftmals mithilfe von Hitze entfernt werden, weil die verwendeten Klebstoffe sich sonst nicht lösen.

Allerdings warnt die DUH vor möglichen Schlupflöchern in der Batterieverordnung. Denn wasserdichte Geräte sind von den Vorschriften zur Austauschbarkeit ausgeschlossen – der Großteil aktueller Smartphones ist zumindest spritzwassergeschützt. Auch müssen die Hersteller die Batterien nur fünf Jahre lang nach Marktstart als Ersatzteil anbieten.

Die Vorschrift tritt erst 2027 in Kraft – das EU-Parlament hatte die Einführung ursprünglich drei Jahre früher gefordert. Bislang dürfte kaum ein aktuelles Smartphone oder Tablet den Vorgaben gerecht werden.

Nachfrage nach Rohstoffen steigt

Hintergrund der neuen Regeln ist unter anderem die große Nachfrage nach Batterien wegen der Elektrifizierung des Verkehrs. Bei einigen Rohstoffen ist bereits ein Großteil der weltweiten Produktion für Batterieanwendungen bestimmt. Mehr als die Hälfte der weltweiten Nachfrage nach Kobalt und über 60 Prozent des weltweiten Lithiums werden für die Batterieherstellung verwendet. Nach Angaben der EU-Kommission wird erwartet, dass die Nachfrage bis 2030 weltweit um das 14-fache steigen wird, wobei 17 Prozent dieser Nachfrage auf die EU entfallen könnten. Schätzungen des Weltwirtschaftsforums zufolge wird die weltweite Nachfrage nach Batterien bis 2030 gar das 19-fache des heutigen Niveaus erreichen.

Ihren Vorschlag für neue Batterie-Vorschriften hatte die EU-Kommission bereits im Dezember 2020 vorgelegt. Das Parlament hatte dem Entwurf im März 2022 mit großer Mehrheit zugestimmt, die EU-Staaten im Juli dieses Jahres.

Da es sich um eine Verordnung handelt, tritt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft und muss nicht erst in nationale Gesetze umgesetzt werden. (dpa / hcz)