Meta: Europäische Nutzer sollen Datenverarbeitung nachträglich widersprechen können

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Noyb kritisiert, eine illegale Praxis werde nun durch die nächste ersetzt. (Quelle: IMAGO / NurPhoto)

Der Facebook-Konzern Meta gibt seinen europäischen Nutzerinnen und Nutzern künftig die Möglichkeit, der Sammlung von Informationen über ihr Online-Verhalten zur Personalisierung von Werbung nachträglich zu widersprechen. Weil die irische Datenschutzbehörde die bisherige rechtliche Grundlage zur Datenerhebung für illegal erklärt hatte, ändert der Konzern diese nun. Die Organisation Noyb hält aber auch die neue Regelung für illegal – und hat angekündigt, auch gegen diese vorzugehen.

Meta will die Daten künftig nicht mehr auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit den Nutzern sammeln, sondern macht ein “berechtigtes Interesse” geltend, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Die Umstellung greift ab dem 5. April. Wie das Wall Street Journal berichtet, können europäische Nutzerinnen und Nutzer der Datenverarbeitung dann nachträglich widersprechen.

Meta ermöglicht es seinen Firmenkunden, auf den Plattformen Facebook und Instagram personalisierte Werbung auf Grundlage der Online-Aktivitäten von Nutzerinnen und Nutzern zu schalten. In der Europäischen Union regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. In der Regel ist dazu die Zustimmung der Betroffenen notwendig. Meta hatte sich seit dem Jahr 2018 allerdings auf eine Ausnahme berufen – und die Datenverarbeitung zu Werbezwecken im Jahr 2018 in den Nutzungsbedingungen für seine Dienste festgeschrieben. Wer Facebook oder Instagram bislang nutzen wollte, musste diesen zustimmen.

Meta muss Millionenstrafe zahlen

im Januar hatte die irische Datenschutzbehörde allerdings entschieden, dass diese Praxis gegen die DSGVO verstößt – und eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 390 Millionen Euro verhängt. Außerdem hatte die Behörde den Konzern verpflichtet, seine Praktiken innerhalb von drei Monaten in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO zu bringen.

Die Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde ging unter anderem auf eine Beschwerde der österreichischen Organisation Noyb aus dem Jahr 2018 zurück. Diese kritisierte auch die jetzige Ankündigung von Meta scharf: “Eine illegale Praxis wird durch die nächste illegale Praxis ersetzt.”

Nach Ansicht der Organisation wäre rechtlich eine sogenannte Opt-In-Einwilligung notwendig – Nutzerinnern und Nutzer müssten der Datenverarbeitung also ausdrücklich zustimmen. Meta aber führe ein Opt-Out-Verfahren ein, also die Möglichkeit nachträglich zu widersprechen. Der Konzern behaupte, das “berechtigte Interesse” an der Verarbeitung von Nutzerdaten überwiege das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz. Dieses Argument sei, so merkt Noyb an, bereits in mehreren anderen Fällen von Aufsichtsbehörden zurückgewiesen worden.

Max Schrems von Noyb kommentierte: “Dass Werbung die Grundrechte der Nutzer außer Kraft setzen würde, ist eine Minderheitenansicht. Profiling und Tracking in der Größenordnung von Meta kann unmöglich die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.”

Noyb fordert Ja/Nein-Option

Die Organisation kündigte an, “unmittelbar Maßnahmen” zu ergreifen, sobald Meta den Wechsel vollzogen habe. Details sollen “aus strategischen Gründen” aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden.

Schrems erklärte: “Nutzer können nun zwar ein Opt-Out machen, aber werden noch immer nicht nach einer Einwilligung gefragt.” Und weiter: “Wie jedes andere Unternehmen muss auch Meta eine klare Ja/Nein-Option für die Nutzer haben, bei der sie aktiv Ja sagen müssen, wenn sie ihre Grundrechte aufgeben wollen.”

Meta betonte am Donnerstag, weiterhin der Ansicht zu sein, im Rahmen der DSGVO gehandelt zu haben. Deshalb werde der Widerspruch gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde weiter vorangetrieben. Mit der Änderung wolle man aber in vorgegebener Frist die Anforderungen der Datenschützer erfüllen.

Die irische Datenschutzbehörde hatte Meta seit September 2021 mehrfach zur Zahlung von Geldstrafen verpflichtet: Im November 2022 hatte sie eine Strafe in Höhe von 256 Millionen Euro gegen den Konzern verhängt, nachdem im Jahr 2021 Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Nutzern im Internet veröffentlicht worden waren.

Im September 2022 hatte die Behörde außerdem eine Geldstrafe von 405 Millionen Euro gegen Instagram wegen schwerer Verstöße gegen Datenschutzregeln für Kinder verhängt. Zuvor wurde Meta bereits mit einer Strafe in Höhe von 17 Millionen Euro belegt. Auch das Tochterunternehmen WhatsApp musste 225 Millionen Euro zahlen. (dpa / js)