Naturschützer klagen gegen Münchner Forschungsreaktor
Der BUND Naturschutz in Bayern hat eine Klage gegen den Betrieb des Forschungsreaktors München II (FRM II) eingereicht. Nach Ansicht des Vereins ist der Betrieb des Reaktors seit längerem illegal, da dort mit hoch angereichertem Uran gearbeitet wird. Das war ursprünglich nur bis Ende 2010 genehmigt und wurde dann bis Ende 2018 verlängert. Der BUND stützt seine Klage auf ein entsprechendes Rechtsgutachten.
In dem von der TU München betriebenen Forschungsreaktor wird Uran 235 verwendet, das laut BUND atomwaffenfähig ist. Nach Ablauf der verlängerten Genehmigung hätte der Betrieb auf einen Brennstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235 umgestellt werden müssen. Der BUND Naturschutz hatte zusammen mit anderen Verbänden und der bayerischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, wonach der Betrieb “spätestens seit Ende 2018 illegal” ist.
BUND beantragte Abschaltung
Daraufhin hatte der Verein im Oktober 2019 beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beantragt, den Betrieb von FRM II einzustellen. Das Ministerium hatte den Antrag am 8. April 2020 jedoch abgelehnt. Die bereits am 8. Mai 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereichte Klage richtet sich nun gegen diesen negativen Bescheid des Umweltministeriums.
“Die Antwort im April war leider nichtssagend und ging auf unseren Antrag eigentlich gar nicht ein. Daher hat der BUND Anfang Mai Klage gegen den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II eingereicht”, sagte Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.
Das Umweltministerium habe vor allem argumentiert, dass “der Betrieb des Forschungsreaktors mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran europa- und völkerrechtlich zulässig sei”. Dem BUND ging es jedoch darum, dass das Ministerium dem Reaktor die Betriebsgenehmigung entzieht, nachdem nicht auf niedriger angereichertes Uran umgestellt wurde. Dies sei eine Maßgabe der ursprünglich 2003 ausgestellten und zweimal verlängerten Betriebsgenehmigung gewesen.
Neuer Brennstoff ab 2022
Erste Tests mit einem neuen Brennstoff soll es bereits gegeben haben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Brennstoff soll aber erst Anfang 2022 in Produktion gehen.
Das Umweltministerium teilte laut Süddeutscher Zeitung mit, dass die Betriebsgenehmigung für FRM II weiterhin gültig sei. “Die Genehmigung des Forschungsreaktors erfolgte aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen und einer intensiven rechtlichen und fachlichen Prüfung”, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Behörde. Man wolle nun die Entscheidung des Gerichts abwarten.
Meldepflichtiger Vorfall im Mai 2020
Der Betrieb des Forschungsreaktors ist schon länger umstritten, unter anderem da die TU München schwach radioaktives Wasser aus dem Reaktor in die Isar leitet. In der Vergangenheit hatte es zudem mehrfach meldepflichtige Ereignisse gegeben: Zuletzt war Mitte Mai 2020 Radioaktivität aus dem Reaktor ausgetreten. Dabei wurde der Jahresgrenzwert des radioaktiven Nuklids C-14 um rund 15 Prozent überschritten. Nach Angaben der Betreiber soll der Vorfall aber keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gehabt haben.
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen ist der Reaktor seit dem 17. März 2020 vorübergehend außer Betrieb.
Auch in Berlin war bis vor kurzem noch ein Forschungsreaktor in Betrieb: BER II wurde am 11. Dezember 2019 endgültig abgeschaltet. Der Rückbau des Reaktors soll allerdings noch bis 2023 dauern. (js)