Reporter ohne Grenzen: BND-Gesetz muss Blogger schützen

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Bis spätestens Ende 2021 muss das BND-Gesetz überarbeitet werden. (Quelle: BND)

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung die Internetüberwachung im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) strenger regeln. Die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert nun, dass die Bundesregierung den Schutz von Journalistinnen und Journalisten in dem neuen BND-Gesetz festschreibt und dabei auch Bloggerinnen und Blogger berücksichtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte Mai 2020 geurteilt, dass die derzeitige Fassung des BND-Gesetzes gegen das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit verstößt. Das BND-Gesetz muss daher bis spätestens 31. Dezember 2021 geändert werden.

In einem Positionspapier fordert ROG, dass der Schutz großer Redaktionen genauso wie der unabhängiger Blogger und Bürgerjournalisten in das Gesetz aufgenommen wird. “Das Karlsruher Urteil ist unmissverständlich: Der BND hat auch die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten im Ausland und ihren Quellen zu schützen”, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von ROG.

Wer ist Journalist?

Laut ROG lässt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Spielraum in Bezug auf den Begriff des Journalismus, da es keine international gültige Definition gibt. In Diktaturen und autoritären Ländern ist der Zugang zum Journalistenberuf häufig staatlich reguliert, heißt es in dem Papier. Gerade in diesen Ländern seien es vor allem Blogger, “die ein Mindestmaß an unabhängiger Dokumentation und Berichterstattung garantieren​”.

“Der Mangel an institutionellem Schutz sollte diese Personen nicht benachteiligen, sondern im Gegenteil ihre besondere Schutzbedürftigkeit auch gegenüber Überwachungsmaßnahmen durch Nachrichtendienste unterstreichen”, heißt es weiter.

Für die ausländischen Journalisten könnte eine solche Überwachung unter anderem problematisch sein, da der BND Informationen mit ausländischen Nachrichtendiensten austauscht. Aus den so gewonnen Informationen könnten Repressalien für betroffene Journalisten und ihre Quellen in deren Heimatländern folgen.

Kriterien zur Beurteilung von Medien

ROG merkt aber auch an, dass klar abgegrenzt sein muss, wer nicht als Journalist gilt, damit die Schutzrechte nicht bedeutungslos werden. Die Organisation schlägt daher vor, sich an den Standards der “Journalism Trust Initiative” zu orientieren. Die Initiative hat unter der Aufsicht des ​Europäischen Komitees für Normung Kriterien entwickelt, um Medien als vertrauenswürdig einstufen zu können. Dazu zählen Transparenz über Einnahmequellen, Kennzeichnung von bezahlten Inhalten und der Umgang mit Korrekturen.

Die Schutzmaßnahmen müssten dazu führen, dass abgefangene Kommunikation von Journalisten bereits automatisch aussortiert wird. Spätestens aber, wenn solche Nachrichten von Geheimdienstmitarbeitern ausgewertet werden, müssten sie sofort gelöscht werden. Denn wie eine entsprechende automatische Sortierung überhaupt “technisch realisierbar und grund- unddatenschutzrechtlich vertretbar​” sei, bleibe zu klären, schreibt ROG.

Gleichzeitig mahnt ROG, dass es eine effektive Kontrolle der Nachrichtendienste geben müsse. Denn auch in Zukunft dürften Journalisten und ihre Quellen wahrscheinlich überwacht werden, wenn diese Informationen für Lageberichte der Bundesregierung bestimmt seien. Die Bundesregierung müsse daher neue Kontrollgremien schaffen, in die beispielsweise Fachleute aus dem journalistischen Bereich eingebunden werden könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das BND-Gesetz aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von ROG und mehrerer ausländischer Journalisten überprüft. Derzeit darf der BND im Rahmen der strategischen Telekommunikationsüberwachung im Ausland prinzipiell jegliche Kommunikation von Bürgern anderer Länder überwachen. Das Gericht hatte unter anderem bemängelt, dass Schutzvorkehrungen für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte und Journalisten fehlen. Außerdem müsse eine unabhängige Kontrollinstanz für die “Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung” geschaffen werden. (js)