Texas: Umstrittenes Social-Media-Gesetz kann vorerst in Kraft treten

Flagge des US-Bundesstaates Texas
Nach einer Klage von Branchenverbänden hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, die Plattformen hätten das Recht zur Moderation. (Quelle: Pixabay)

Online-Plattformen könnten es im US-Bundesstaat Texas künftig schwerer haben, Hassrede und Beleidigungen zu bekämpfen. Ein Berufungsgericht hob am Mittwoch die einstweilige Verfügung gegen ein heftig umstrittenes texanisches Gesetz auf. Es verbietet Online-Diensten mit mehr als 50 Millionen Nutzern, gegen jegliche Meinungsäußerungen von Nutzern vorzugehen. Die Berufungsrichter veröffentlichten zunächst keine Begründung für ihre Entscheidung. Die Klage von Branchenverbänden gegen das Gesetz wird aber weiter verhandelt.

Der republikanische Gouverneur von Texas, Greg Abbott, hatte das als “HB 20” bezeichnete Gesetz im September vergangenen Jahres unterschrieben. Die New York Times hatte damals berichtet, das Gesetz würde den Plattformen künftig verbieten, Inhalte aufgrund der politischen Ansichten eines Nutzers zu entfernen oder anderweitig zu moderieren. Auch Nutzerkonten dürften deswegen nicht blockiert werden. Die Anbieter sollten außerdem verpflichtet werden, regelmäßige Berichte darüber zu veröffentlichen, wie oft sie Beschwerden über Beiträge erhalten oder wie häufig sie Inhalte gelöscht haben.

Sowohl der Generalstaatsanwalt von Texas als auch private Nutzer sollen die Unternehmen verklagen können, wenn sie der Ansicht sind, dass sie zu Unrecht blockiert wurden.

Anlass für das Gesetz waren Behauptungen von Konservativen, dass ihre Ansichten von Plattformen wie Twitter und Facebook unterdrückt würden. Die Unternehmen weisen dies zurück.

Gericht hatte Gesetz blockiert

Gegen das Gesetz hatten die Branchenverbände NetChoice und die Computer and Communications Industry Association (CCIA) geklagt – denen unter anderem Facebook, Twitter und Google angehören. Sie hatten es als verfassungswidrig bezeichnet. Es ziele darauf ab, Plattformen für die Einhaltung ihrer Richtlinien zu bestrafen, die Nutzer vor gefährlichen Inhalten schützen sollen.

Steve DelBianco, Präsident von NetChoice, hatte erklärt, das Gesetz würde die Anbieter zwingen, “obszöne, antisemitische, rassistische, hasserfüllte und andere schreckliche Inhalte” auf ihren Seiten zu dulden.

Noch bevor das Gesetz in Kraft treten konnte, hatte das Bundesbezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas eine einstweilige Verfügung erlassen und das Gesetz blockiert. Das Gericht hatte argumentiert, die Plattformen hätten nach dem ersten Verfassungszusatz das Recht, Inhalte zu moderieren. Es handele sich um redaktionelle Entscheidungen, die der Staat nicht regulieren könne.

Branchenverbände gehen weiter gegen Gesetz vor

Der texanische Generalstaatsanwalt hatte dagegen Berufung eingelegt – nun wurde die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Die CCIA erklärte dazu, das Gericht habe seinen Beschluss erlassen, ohne in der Sache selbst zu entscheiden oder eine Begründung zu veröffentlichen. Texas könne nun versuchen, das Gesetz durchzusetzen. CCIA-Präsident Matt Schriers kommentierte: “Diese nicht näher erläuterte Entscheidung verstößt gegen geltendes Recht nach dem ersten Verfassungszusatz.” Die Organisation werde weiter gegen das Gesetz vorgehen.

NetChoice betonte, das Berufungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht bewertet – lasse es nun aber in Kraft treten, während der Fall in der Vorinstanz weiter verhandelt werde. Das Bezirksgericht müsse nun in der Sache entscheiden.

Die Organisation bezeichnete das Vorgehen als “beispiellos”: Normalerweise würde eine Urteilsbegründung veröffentlicht und NetChoice hätte anschließend mindestens zehn Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. NetChoice prüfe nun die weiteren Schritte – werde aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Auch der US-Bundesstaat Florida hatte ein ähnliches Gesetz geplant. Nach einer Klage von NetChoice und der CCIA wurde dieses im vergangenen Jahr dort ebenfalls vorerst blockiert. (dpa / js)